EU Merkel und Bundesministerin fuer Justiz unterstuetzten Tymoschenko - Behoedenwillkuer Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org Journalistin : Conny Crämer Veröffentlicht am : 18. Mar. 2014., 10:07:53 Stunden aktuelle Leserzahl : 3153 |
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In einem Tweet von Dienstag, 30. April 2013 unterstützt die damals amtierende Bundesministerin für Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, eine Entscheidung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der hatte positiv für die Menschenrechte, die Julija Tymoschenko gegen die Ukraine einklagte, geurteilt. „Ich erwarte, dass Willkür und Rechtsverstöße generell abgestellt werden", twitterte die deutsche Bundesministerin. Der Europäische Gerichtshof (EGMR) hatte entschieden, dass die U-Haft der ehemaligen Ministerpräsidentin der Ukraine willkürlich und rechtswidrig war. Doch "Gretel" Tymoschenko entpuppte sich mittlerweile, fast ein Jahr später im März 2014, als blutrünstiges Kriegsblondchen. Die drohte mit einem Partisanenkrieg, war zu lesen. Willkür und Angriffskriegerin unterstützt von der Bundesregierung und totalitären EU.
Quelle: http://www.bundestwitter.de/politiker/sabine-leutheusser-schnarrenberger/thema/timoschenko Tweets von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit #timoschenkoAug 2011Jan 2012Aug 2012Jan 2013Aug 2013Jan 2014024680.511.52 #SLS: "Ich erwarte, dass Willkür und Rechtsverstöße generell abgestellt werden" #Timoschenko #Ukraine #EGMR
Behördenwillkür in Deutschland jeden Tag
Tatsache ist, in Deutschland sind seit Jahren Willkür und Rechtsverstöße besonders in Gerichtsverfahren an der Tagesordnung und werden eben nicht bestraft, sondern von Richtern begangen. Mit Vehemenz bestehen die Gerichte auf den sogenannten Anwaltsprozess. Das bedeutet, dass in den Instanzen ab Landgericht bis BGH, dem Bundesfinanzhof und dem Bundessozialgericht grundsätzlich nur mit einem Anwalt entweder eine Klage erhoben werden darf und der Beklagte sich nur mithilfe eines Anwalts verteidigen darf. Dies ist jedoch eindeutig eine Straftat gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die Teil des Grundgesetzes in Artikel 1 GG Absatz 2 sind, wenn derjenige keinen Rechtsanwalt möchte. Aber an ZPO 121, ein Paragraph der gesetzlich vorschreibt, dass ein Anwalt sogar gratis beigeordnet werden kann, halten sich die Zivilkammern aber auch nicht.
Dieses EU-Menschenrecht zum fairen Verfahren ist zudem eigentlich auch mithilfe der Polizei aufgrund von STGB 138 durchsetzbar, wenn denn die Polizei, als auch BKA oder die Staatsanwaltschaften dies nur täten. Sie helfen aber nicht, sondern mauscheln in ihrer eigenen Behördenwillkür.
6 EMRK schreibt gesetzlich das Recht des „Fairen Verfahren" vor. Jede angeklagte Person, ob zivilgerichtlich oder strafrechtlich hat das Recht die Presse komplett oder teilweise auszuschließen, bekommt genügend Zeit für die eigene Verteidigung, darf sich laut Absatz 3 Nr. c selber verteidigen, einen Anwalt freier Wahl aussuchen oder bei fehlenden Mitteln diesen bezahlt bekommen, falls das erforderlich sein sollte und laut Nr. d selber Zeugen zu befragen und Zeugen vorladen lassen. Wegen dem Gleichheitsprinzip in Artikel 3 Grundgesetz (GG) Absatz 1 sollte dies auch für Kläger eigentlich auch für Kläger gelten. Doch das mögen die hiesigen Gerichtsbarkeiten nicht und wollen dies partout nicht zulassen, geschweige denn wahrhaben, egal ob Kläger oder Beklagte.
Grundsätzlich, ob Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht, das Landgericht in Düsseldorf oder Köln, das Oberlandesgericht Düsseldorf und die Gerichte quer durch die Bundesrepublik, weiterhin wird das geschriebene Gesetz gebrochen, als ob es gar nicht existiert. Dabei besteht sogar beim Bundesverfassungsgericht schon seit Jahren kein Anwaltszwang mehr.
Deutsche Gerichte treiben es teilweise so weit und behaupten, dass in dem sogenannten Anwaltsprozess die Mandanten gar nichts erst zu sagen hätten und schon gar nicht erst zu erscheinen brauchen. Wie da zwei eigentlich fremde Personen in Form von Rechtsanwälten Personen oder Firmen wahrheitsgemäß und professionell vertreten können, ist in sich schon klar: Es kann nicht funktionieren. Wie soll da eine ordentliche richterliche Vernehmung erfolgen?
Gibt es überhaupt völkerrechtlich Zivilverfahren
Die Frage, die sich auch stellt, lautet: Gibt es überhaupt juristisch gesehen Zivilverfahren? In Artikel 11 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 der Vereinten Nationen heißt es "2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden." Dies könnte bedeuten, dass sämtliche Zivilverfahren, die nicht Teil des Strafgesetzbuches sind, gar nicht je verhandelbar waren – und das seit 1948.
Immerhin steht allen, laut Artikel 8 der Menschenrechte,Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Leider werden diese Rechtsbehelfe oft ignoriert, besonders in zivilgerichtlichen Verfahren.
Behördenwillkür auch aktuell in München
Auch aktuell in München ziert sich das Landgericht München noch immer. Da wollte ein Anwalt der SFVD Kanzlei mithilfe des STGB 185 in der Zivilkammer 15.000 Euro privatrechtlich abzocken. Der Begriff Nazi beleidige ihn.
Dumm gelaufen, per STPO 154e geht das gar nicht. Da müssen immer zuerst Strafverfahren und Disziplinarverfahren laufen, bevor überhaupt privatrechtlich geklagt werden. 15.000 Euro stellen zudem einen Schwerstbetrug per STGB 263 dar, denn laut darf kein Vermögensschaden herbeigeführt werden. Wer nur ALG2 bezieht und trotzdem auch von Behörden abgezockt wird, ja dann drohen dem Amtspersonen nun mal auch Knast. Sogar der Versuch ist strafbar steht in STGB 263 Absatz 2, weiteres steht in Absatz 3 Nr. 2, 3 und 4. Doch Paragraphen sind den Richtern und Behörden egal.
Erst gestern erklärte ein Anwalt wieder, dass Paragraphen ja eher so was wie eine Meinung sind. Anscheinend will sich keiner ans Gesetz halten.
Völkerrecht Grundgesetz STGB
Die Menschenrechte haben wegen Artikel 25 Grundgesetz, das vorschreibt, das Völkerrecht dem Bundesrecht vorgeht, eindeutig Bestand, auch wegen der Menschenrechtsklausel in Artikel 1 GG Absatz 2. Ein Verstoß der Menschenrechte gilt jedoch wegen STGB 138 etwaig als strafbare Handlung gegen das Völkerrecht und das Menschenrecht. Strafbar wäre der ständige Verstoß der EMRK auch mithilfe des Völkerstrafgesetzbuches § 7 Absatz 1 Nr. 10.
Doch bisher versagte die Bundesregierung bei der Umsetzung der Gesetze in der deutschen Gerichtsbarkeit und geht nicht vehement gegen die Richter und Ermittlungsbehörden vor. Eine Entlassung des Personals wäre schon der erste richtige Schritt, um gegen Behördenwillkür und Rechtsverstöße vorzugehen. Hauptsache erst einmal die blondgefärbte Tymoschenko darf gegen Putin öffentlich ätzen, sodass jeder weiß, wieso sie mal ursprünglich in ihrer Heimat in den Knast verfrachtet worden ist. Korruption und nicht unbedingte Ehrlichkeit.
Krim Ukraine und Merkel und die bedenkliche EU
Bekanntlich hält sich die EU nun schon für die United Nations und Merkel für den Bundespräsidenten und die EU irgendwie auch für Afrika, weil doch sogar mal Deutschland am Hindukusch begann.
#EU Foreign Affairs Council; conclusions on the Gulf of #Guinea http://ow.ly/uELun #FAC #EUAfrica #UEAfrique
Immerhin steht in der allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 21 dass nun mal ein Volk selber entscheiden kann. Da darf weder die EU meckern, noch eher willkürliche deutsche Politiker.
Die sind weder Volk noch Einheimische der Krim. Immerhin hat die EU eindrucksvoll bewiesen, dass sie nichts Anderes ist als ein totalitäres Terrorkonstrukt, das sich panisch vor einer Volksabstimmung auf der kleinen Krim fürchtet. Denn hier in der EU ist denen das eigene Volk scheißegal. Animal Farm - BSE.
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