SFVD und Landgericht Muenchen - Denic fordert Staatsanwaltschaft

Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org
Journalistin : Conny Crämer
Veröffentlicht am : 21. Mar. 2014., 15:03:47 Stunden

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Conny Crämer's Info

Noch immer pfuscht das Landgericht München I und seiner Zivilkammer. Es hält tatsächlich es für völlig okay, wenn es ohne echte Anhörung Strafrecht in einer Zivilkammer macht. So geschehen mit der SFVD Kanzlei, als Antragsteller, die schon in Düsseldorf beim Arbeitsgericht als Nepper aufgefallen sind.  Dort nahm er zwar die Kündigung einer Helpster Journalistin zurück, sie würde jedoch keine Texte mehr schreiben dürfen. Das bedeutet de jure, volles Gehalt fürs Nichtstun. Gehalt wurde seit August 2012 rückwirkend nicht bezahlt, trotzdem schmuhte er beim Landgericht München und wollte sich mithilfe STGB 185 privat beim Landgericht München 15.000 Euro einsacken. Denic ist nun auch sauer. Die ist die oberste Registrierungsbehörde für Webseiten in Deutschland und die Versicherung versteht nur noch Bahnhof.

 

Immerhin ist klar, Rechtsanwalt Stolberg Stolberg, der je nach Gusto mal ohne mal mit Bindestrich, oder nur einfach geschrieben wird, will kein Nazi sein. Holtzbrinck, die Mutter Helpster bzw. gutefrage habe ihm das so aufgetragen, erklärte er in einer Eidesstattlichen Versicherung der Zivilkammer.  Deswegen will er 15.000 Euro per STGB. Geht eigentlich nicht, aber die Zivilkammer ist Amigo. Per ZPO 32 gilt nur der Ort der unerlaubten Handlung bekanntlich als Gerichtsstandort und das wäre Düsseldorf. Das wollen weder er noch das Gericht wahr haben. Mit Jura hapert es also.

 

Strafrecht in Zivilkammer?

 

Per STPO 154e geht das gar nicht. Da müssen immer zuerst Strafverfahren und Disziplinarverfahren laufen, bevor überhaupt privatrechtlich geklagt werden, wenn es um Beleidigung oder falsche Verdächtigung geht. Automatisch ist also schon ein  Schwerstbetrug per STGB 263 auch von den Behörden gegeben. 

 

Erst kürzlich erklärte ein Anwalt wieder, dass Paragraphen ja eher so was wie eine Meinung sind. Jemand verwechselt also "Gesetze" sind Auslegungssache, mit dem phyischen Hinstellen der Gesetzbücher auf dem Richtertisch. Die Landesjustizkasse in Bamberg stellte direkt eine Rechnung, irgendwas mit Arrest aus, was jedoch nicht je auf einem Beschluss stand. Bis heute wurde trotz ZPO 121 kein Anwalt  der Beklagten beigeordnet. Das ist grundsätzlich bei jedem gesetzliche Pflicht. Hierbei ausgenommen sind Rechtsanwälte.  Außerdem veranlasste der Antragsteller noch immer keine Gehaltsauszahlung aus der Arbeitsgerichtssache in Düsseldorf.

 

Denic und die Versicherung - ab zur Staatsanwaltschaft

 

Denic wurde im Rahmen der Störerhaftung gebeten, den Content der Journalistin auf Helpster.de zu löschen. Zuvor wurde der Helpster-Hoster United Domains um Hilfe gebeten, doch der meldete sich nicht. Helpster hatte bekanntlich anstatt per Tarifrecht ca. 400 Euro pro Artikel Stücklohn nur 10 Euro bezahlt. Denic empfahl deswegen die Polizei und die Staatsanwaltschaft zu informieren und einen strafrechtlichen Weg gegen Helpster einzuschlagen.

 

Die Versicherung, die die Kosten für die peinliche 15.000 Euro Privatklage, zu übernehmen hätte, sieht es auch so. Der Betrug der Zivilkammer des Landgerichts München I ist also wohl auch da eindeutig zu erkennen. Strafrecht nun gegen die Kanzlei als auch gegen das Gericht haben also Vorrang.