Update3 Die Bundesminister & fast legale Kanzlerin Merkel & Cyberwarfare auf Bundestag Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org Journalistin : Conny Crämer Veröffentlicht am : 12. Dec. 2014., 22:32:15 Stunden aktuelle Leserzahl : 5424 |
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Dass die aktuelle Bundesregierung trotz Verbot durch das Bundesverfassungsgericht weiterhin Regierung spielt, beweist die querulatorische Art und Weise der Politiker. Das höchste deutsche Gericht hatte nun mal die Groko verboten. Parteifreaks haben nun mal nichts im Bundestag zu suchen, entschieden die höchsten deutschen Richter vor einem Jahr. Im Bundestag hat das Volk, die Volksvertretung, zu sitzen, aber kein Parteienkram. Man merkt also folgerichtig, Bundestagsabgeordnete sind also Hilflose, brechen die Gesetze und können ohne ihre rechtlichen Betreuer namens "Partei" nichts. Sie haben ja gar keinen Mumm wirklich das Volk und die Wähler zu repräsentieren. Die Bundesministerien samt Chefetagen kaspern auch oft herum. Sie sind so irgendwie Geschäftsunfähige - so irgendwie nicht souverän im Handeln und die Bundesminister? Die dürfen eigentlich alleine, aber können es doch mal wieder nicht. Update1: 13. Dezember 2014 Die Presse über Merkel's Rücktritt in 2015 und das geschundene Bundesverfassungsgericht. Politiker sind Dumme. Bundestagsabgeordnete haben das Volk zu vertreten, aber nicht je die Partei. Aus dem Entscheidungsspruch des Bundesverfassungsgerichts erfanden die Abgeordneten: Uns ist das Volk scheißegal - wir hören immer nur auf die Partei. Update2: 05. April 2015 Die Groko und sonstige Koalitionen sind also verboten. Denn der Bundestag hat nichts mit der Bundesregierung zu tun. Doch das Sabbergewäsch der Laien, die da Manager des Volks spielen und doch korruptiv sich bei der Bundesregierung einschleimen sind also kein gutes repräsentatives Völkchen, sondern nun mal eher ein Speichellecker an Lobbyisten. So wirkt also der Bundestag. Für Schüler in Gymnasien wird das nichts Neues sein. Vergleichen Sie das Grundgesetz mit der Realität, nehmen Sie hierzu Urteile des Bundesverfassungsgerichts als Hilfsmittel. Aber im Land der Dichter und Ausdenker und Analphabeten sind Politiker gerne irgendwie wie saufende Querulanten und vielleicht gehen echt nette Abgeordnete in dem Gros an Lobbyisten und korrupten Mafiosi einfach unter. Update4: 11. Juni 2015 Schnüffeln mal anders. Sonst waren die drogenverseuchten Klos im Bundestag seit Jahren bekannt, nun flog eine große Schnüffelaktion auf Bundestag-Server auf. Nichts Neues, sagt Conny Crämer von Achtung Intelligence, erlaubt ist es sowieso, denn die vom Bundestag sind sowieso illegal laut Bundesverfassungsgericht und die Regierung hatte doch das Deutsche Reich als legal erklärt und trotz Kapitulation sei das Nazi-Deutschland des Österreichers Adolf Hitler nicht untergegangen. Da ist es logisch, dass alle Geheimdienste der Erde da mithören und lesen, was die Weltfeinde da so rumtippen.
Gabriel und der Schäuble
Man beachte, dass Sigmar Gabriel "Bundeskanzlerin" Merkel als Geschäftsführerin bezeichnet. Der Bundestag hat in seinem Impressum übrigens eine Umsatzsteuer-ID stehen. http://sellbsverwaltung.blogspot.de/2013_05_01_archive.html Was ist die Staatliche Selbstverwaltung?
(...)
Auszug-Ende Nichtregierungsorganisation ? Unfähig? BSE? Eigentlich ist die BRD seit 1973 souveränes Mitglied in den Vereinten Nationen, genau wie die DDR als separater Staat auch, aber anscheinend verwechseln die Politiker immer Berlin mit der BRD. Westberlin war die ummauerte (Staatsgrenze) Stadt unter der Herrschaft der Amerikaner, Franzosen und Briten. Aber die Politiker können bekanntlich weder ohne ihren Parteientross (Stalker, Fans, beklatscht werden) noch ohne die Amis und Briten und Franzosen handeln. Sie können es nicht, sie kennen es nicht. Sie benötigen immer Vorgekautes, was sie dann Wiederkäuen können wie Rinderwahn. Dann halten die teilweise auch noch die USA für die Vereinten Nationen, nur weil die United Nations in NYC ihr HQ haben. Dann kamen noch die EU-Leute, die dann noch entschieden hatten, deutsche Politiker und der Rest der dummen National-Politiker haben auch mal besser nichts zu sagen, sondern nur die Belgier. http://dejure.org/gesetze/AEUV/288.html Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Artikel 288 |
BT | Ja | Nein | Enth. | Ung. | Abwe- send* | Stärke | Kanzler- mehrheit | Datum | Kandidat | Ergebnis | Art der Wahl | Koalition | Regierungs- mehrheit | Abweichler
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17. | 323 | 285 | 4 | 0 | 10 | 622 | 312 | 28.10.2009 | Angela Merkel | Ja | Kanzlerwahl (Art. 63 I GG) | CDU, CSU, FDP | 332 | 9 |
18. | 462 | 150 | 9 | 0 | 10 | 631 | 316 | 17.12.2013 | Angela Merkel | Ja | Kanzlerwahl (Art. 63 I GG) | CDU, CSU, SPD | 504 | 42 |
Die Koalition war aber verboten worden:
An 06. Dezember 2013 erklärte die Presseabteilung des Bundesverfassungsgerichts bereits folgende Passage:
1. Im Wege der Verfassungsbeschwerde können nur Akte der öffentlichen
Gewalt angegriffen werden (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1
BVerfGG).
An einem solchen Akt fehlt es hier. Mit der Durchführung einer
Abstimmung über einen Koalitionsvertrag unter ihren Mitgliedern übt die
SPD keine öffentliche Gewalt aus. Öffentliche Gewalt ist vornehmlich der
Staat in seiner Einheit, repräsentiert durch irgendein Organ. Parteien
sind nicht Teil des Staates. Sie wirken in den Bereich der Staatlichkeit
lediglich hinein, ohne ihm anzugehören.
Streng erklärten die Richter die Urteilsfindung von - 2 BvQ 55/13 - , an die sich die Parteien trotzdem nicht hielten:
Mit der Durchführung einer Abstimmung über einen Koalitionsvertrag unter ihren Mitgliedern in Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe übt die SPD jedoch nicht zugleich auch öffentliche Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG aus. Öffentliche Gewalt ist vornehmlich der Staat in seiner Einheit, repräsentiert durch irgendein Organ (vgl. BVerfGE 4, 27 <30>; s. auch BVerfGE 22, 293 <295>; 58, 1 <27>).
Parteien sind nicht Teil des Staates (vgl. BVerfGE 85, 264 <287 f.>; 107, 339 <361>; 121, 30 <53>). Zwar kommt ihnen aufgrund ihrer spezifischen verfassungsrechtlich abgesicherten Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Gesellschaft eine besondere Stellung zu; sie wirken in den Bereich der Staatlichkeit aber lediglich hinein, ohne ihm anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 <100 f.>; 73, 40 <85>; 85, 264 <287>; 121, 30 <53>).
Auszug-Ende
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20070704_2bve000106.html
Absatz 263
Der erste Schritt zu solchen Kontrollen ohne konkreten Anlass oder Verdacht ist die Fixierung des Tätigkeitsfeldes der Abgeordneten und die Gewichtung, was sie in der Hauptsache und was sie grundsätzlich noch "nebenher" tun dürfen.
Abgeordnete bestimmen selbst die Art und Weise, in der sie ihr Mandat wahrnehmen, wie viel Zeit sie ihrer parlamentarischen Tätigkeit widmen, an wie vielen Tagen sie in Berlin anwesend sind, ob und wie lange sie die Plenarsitzungen besuchen, wie intensiv sie ihre Mitarbeit in den Ausschüssen betreiben, wie häufig sie im Wahlkreis präsent sind und wie die Kontakte zu den örtlichen Parteigliederungen und zu den Wählern gestaltet werden.
Über dies alles ist der Abgeordnete allein seinen Wählern Rechenschaft schuldig. Deshalb ist eine rechtliche Kontrolle dieses Abgeordnetenverhaltens mit der Möglichkeit, rechtliche Vorwürfe, etwa den der Pflichtverletzung, zu erheben, zu sanktionieren und gerichtlich überprüfen zu lassen, ein unzulässiger Eingriff in die Freiheit des Mandats (vgl. auch Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. I, 2. Aufl. 1984, S. 1067). Dem müssen freilich und werden auch ein entwickeltes Verantwortungsbewusstsein und die Gewissenhaftigkeit des Abgeordneten korrespondieren (vgl. hierzu BGHZ 72, 70 <74 f.> unter Bezugnahme auf Geiger, Der Abgeordnete und das Geld, FAZ 1978, Nr. 119, S. 9; ders., Der Abgeordnete und sein Beruf, ZParl 1977, S. 522 <525 f.>).
Auszug-Ende
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html
aa) Das in Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte Prinzip der Repräsentation ist das vom Grundgesetz gewählte Organisationsmodell, welches dem Volk die maßgebliche Bestimmungsmacht über die staatliche Gewalt verschaffen soll (vgl. BVerfGE 44, 308 <315 f.>; 56, 396 <405>; 80, 188 <217>). Es bringt zum Ausdruck, dass jeder gewählte Abgeordnete das Volk vertritt und diesem gegenüber verantwortlich ist (vgl. Morlok, in: Dreier , GG Bd. II, 2. Aufl. 2006, Art. 38 Rn. 31). Die Abgeordneten sind nicht einem Land, einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich (vgl. BVerfGE 121, 266 <305>); sie repräsentieren zudem das Volk grundsätzlich in ihrer Gesamtheit, nicht als Einzelne (vgl. BVerfGE 44, 308 <316>; 102, 224 <237>; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, NVwZ 2012, S. 495 <496>). Mit der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages kreiert das Bundesvolk sein unitarisches Vertretungsorgan (vgl. BVerfGE 6, 84 <99>; 95, 335 <402>; 121, 266 <305>).
bb) Der unitarische Charakter des Deutschen Bundestages wird durch die Unterteilung des Wahlgebietes in Listenwahlkreise nicht in Frage gestellt. Wie im bisherigen Bundeswahlrecht ist Wahlgebiet das Bundesgebiet (vgl. § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 2a, 3 BWG), ist das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland als Träger und Subjekt der Staatsgewalt (vgl. BVerfGE 83, 37 <50 f.>) zur Wahl berufen (vgl. §§ 12, 13 BWG) und werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als Vertreter des ganzen Volkes, nicht als Repräsentanten der vereinigten Landesvölker gewählt. Lediglich für die Vorgänge der Stimmabgabe und -auswertung wird das Wahlgebiet in zulässiger Anknüpfung an die bundesstaatliche Gliederung in selbständige Wahlkörper unterteilt, ohne dass die Länder hierdurch zu eigenständigen Wahlgebieten würden (vgl. Schreiber, DÖV 2012, S. 125 <132>; ferner zu § 6 Abs. 2 BWG 1953 Seifert, Das Bundeswahlgesetz, 1953, § 6 Anm. 2).
Auszug-Ende
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaeten/index.html
Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.
Das meist als Hauptberuf wahrgenommene Amt des Parlamentariers muss finanziell so ausgestattet sein, dass es für alle offen steht: sowohl für bisher abhängig Beschäftigte als auch für Selbstständige oder Freiberufler. Die Effizienz parlamentarischer Arbeit hängt zunehmend davon ab, dass Abgeordnete aus allen Bereichen der Gesellschaft mit ihren Fachkenntnissen zur Verfügung stehen. Es sollte auch für Besserverdienende nicht mit zu großen Verlusten verbunden sein, sich für das Amt als Abgeordneter zu bewerben.
Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, "die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt, und dies wurde mit dem Abgeordnetengesetz von 1977 auch umgesetzt.
Auszug-Ende
http://www.youtube.com/watch?v=bvz7MGn7DqY&feature=youtu.be
Veröffentlicht am 21.08.2013
Das Bundesverfassungsgericht hat in höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Aktenzeichen 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 geurteilt, daß jegliche Wahlen seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform vom verfassungsgemäßen Gesetzgeber durchgeführt wurden.
Bereits am 03.07.2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht unter Aktenzeichen 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07 das bisherige Wahlverfahren für „widersinnig", „willkürlich" und daher „verfassungswidrig". Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes missachtet, bis zum 30. Juni 2011 ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz zu schaffen.
Auf Grund dieser Tatsache wird die Durchführung der Bundestagswahl am 22.09.2013 gemäß §143 BGB als angefochten erklärt. Nach § 142 BGB ist diese gesamte Wahl sowie alle bis zum 07. Mai 1956 zurückliegenden Wahlen einschließlich der Durchführung als von Anfang an ungültig und nichtig. Auf den sich durch die hier erklärte Anfechtung ergebenden Suspensiveffekt wird explizit verwiesen.
Die Bundesregierung, das Parlament etc. sind auf Grundlage der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht befähigt und auch nicht berechtigt, ein neues Wahlgesetz zu schaffen. Dieses Recht steht ausschließlich dem verfassungsgemäßen Gesetzgeber, dem Souverän, zu. Der Souverän ist nach Staatsrecht das Volk. Keine Vertreter von Parteien etc. haben das Recht, den verfassungsgemäßen Gesetzgeber zu ersetzen.
(...) "Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist.".... (BVerfGE 55, 100)
Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam. BVerfG - 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951
Auszug-Ende
Und somit wären ich und sehr viele andere Journalisten und KSVG-Pflichtige seit Existenz des Künstlersozialversicherungsgesetzes mindestens TVÖD bzw. Bundesbeamte gewesen. Auch der arbeitsschutzrechtliche Untersuchungen fehlen und Urlaub für alle. Hatte das BverfG so entschieden, doch die stümperischen Politiker sind leider keine Organisationstalente. Und Anwälte haben als Folge auch Recht, es gibt in Wahrheit keine Gesetze. Es zählen in Wahrheit jedoch das Verfassungsgericht, Menschenrecht, Vereinte Nationen Vollversammlung, Sicherheitsrat. Die Parteien sind bisher mit ihren Koalitionen im Ausdenkwahn und Regierungwahn.
Alle Urteile findet man im Internet, auch via unibe.ch (Archiv-Server). Achtung, die Webseite des Bundesverfassungsgericht.de hat ein neues Layout.
Update2: 05. April 2015, 21.54 Uhr
Legal - illegal - scheißegal
Da wurde die Groko verboten, der Fischkopf Angela Merkel heulte international was über ihre harte DDR-Zeit vor, auf Twitter wurden sogar historische Fotos aus ihrer DDR-Militärzeit rundgeschickt. Tatsache ist, die Ossie-Frau Merkel, ist eigentlich eine Hamburgerin, aber egal, scheißegal. Die Groko wurde doch auch vom Bundesverfassungsgericht verboten, doch trotzdem gibt es sie.
Ja, die totale Anarchie, gerne Grün sein, gerne saufen und Drogen nehmen, so richtig geil frei, wie das alte Berlin ohne Sperrstunde. Groß abfeiern im amerikanischen Berlinsektor. Ja, in der ex-Mauerstadt ticken die Uhren noch immer anders, die Gesetzesuhren, werden verdreht, gewendet und ignoriert, auch wenn Urteile des BverfG wegen 20 Artikel GG Absatz 3 i.V.m § 31 BverfGG Gesetzesbindung haben. Aber die Berliner Outlawbande hat eigene Gesetze. Man scheißt auf das Pieselskarlsruhe. Wenn der Regierung eine Entscheidung, eigentlich ein Gesetz, dann doch nicht passt, hält sich die Dalton-Bande der Regierungsbande nicht dran. Es ist ja wohl klar, wieso die Stadt schon mal ummauert war.
Leider spielte ein alzheimer-Kranker Ronald Reagan, damals US Präsident, seinem russischen Pendant Gorbatschow zu, er solle doch die Mauern fallen lassen. Blöd. Der Wilde Westen vom Fernsehcowboy, der zum Präsidenten dann erkoren worden war.
Meuterei im Outlaw-Ländle Berlin - der Rest cowboyt mit - Rinderwahn
Da hatte das Bundesverfassungsgericht doch die große Koaltion verboten. Ist der Merkel doch egal!
http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Kanzleramt/Bundeskabinett/bundeskabinett_node.html;jsessionid=0F90D9156D08359BC7468F2446AB5DBE.s2t2
(...)
Es gibt keine Koalitionsregierung, wenn es um den Bundestag geht, sonst wäre das Volk nicht richtig im Bundestag repräsentiert. Das ist schon immer so gewesen, aber immer ist der Bundestag doch gerne die Regierung, trotz Gewaltenteilung in Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht, als höchstes Gesetzgeberorgan in der BRD. Noch höher sind die EU und die Vereinten Nationen.
Bundestag kuscht feige
Das Volk - also die Bundestagsabgeordneten - war dafür da, den ollen politischen Hanserln der Bundesregierung immer ordentlich Zunder und Zoff und Paroli zu bieten, stattdessen findet da nur noch ein peinliches Standesgeplänkel und hohles Geschwätz statt, die wahrscheinlich eh nur eine Redneragentur oder eine sonstige unbekannte Person geschrieben hat, weil das Volk, das da im Bundestag als Abgeordnete uns "Volk" repräsentieren soll, leider nur auf Baumschul-Niveau ist. Man hat sich ja korruptiv lieber koaliert.
Manchmal aber zaudert die Bundesregierung bei umfassenden Fragen vom Volk (Bundestag, einzelne Abgeordnete oder Fraktionen, also Grüppchen) und antwortet nur rudimentär oder andere Stümper der Bundesregierunghilfsarbeiter halten das Deutsche Reich für noch gültig und informieren darüber den MdB'ler Gregor Gysi und andere der Partei Die Linke auf deren Fragen an die Bundesregierung. Hatte übrigens mal das Bundesverfassungsgericht so geurteilt, das mit dem Deutschen Reich.
Doch das Reich steht noch immer nicht auf dem Reisepass, nicht auf dem Perso, nicht auf dem Atlas, nicht auf der Landkarte, auch nicht bei Google Maps und per Vereinten Nationen ist es sogar verboten. 2. Weltkrieg und so - amnetisch vergessen. Man stümperte auch damals gerne so rum. Aber wer auf den obigen Link clickt, findet die offizielle Antwort der Bundesregierung an die Linken.
Machthaber sein
Macht haben, wie geil, aber sich anbiedern und doch nicht Volk sein, ist uncool, sondern nur Parteiengeschwafel, ohne echtes Schulsprecher-Interesse, ohne Schulklassensprecher-Interesse, sondern nur geifernd nach Parteifarben, ohne jedwede Vertretungskompetenz. Also - eigentlich eher wie nicht vorhanden für das Volk.
http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Kanzleramt/Aufgaben/aufgaben_der_kanzlerin_node.html;jsessionid=0F90D9156D08359BC7468F2446AB5DBE.s2t2
(...)
a
Auszug-Ende
Da pfuscht also kackfrech dieser Hitler-Merkel-Ossie-Fischkopp in die Bundestagswelt, in unser Volk, hinein mit dem verfassungswidrigen Koalitionsgaga.
Sabotage !
Aber da sich sonst auch keiner an die Gesetze hält, Richter nicht, Anwälte nicht, Polizei nicht, Staatsanwälte aus Zeugen und Opfern Täter dichten, die Regierung samt Bundestag, samt Bundesministerien sogar eigene Gesetze, die selbst erschaffenen ins Bundesgesetzblatt eingetragene Gesetze auch noch brechen, ja - sind die wohl doch nur renitente Querulanten, die eigentlich mal wieder ummauert gehören.
20 GG Absatz 4. Das Volk will Neuwahlen und hat hiermit gesprochen.
Update4: 11. Juni 2015, 07.01 Uhr
Cyberwarfare auf den Bundestag - völlig legal
Gut man könnte auch sagen: Sack Reis in China.
Der Bundestag ist ja sowieso illegal, vom Bundesverfassungsgericht verboten, weil der Bundestag voller politischer Banausen steckt, aber nicht das Volk. Parteien haben keine Gesetzeskompetenz. Deren ausgedachter Wahn an Ampel, Jamaika, rot-gelb also Pommes mit Ketchup, ist anscheinend Folge des Drogenkonsums. Farbenwahn, ja, das lernte man früher in der Schule. Folge von zu viel LSD.
Volksvertreter sind die Bundestagsler also, sie kicken das Volk mit demselben Parteiensprech, derselben Sprechtechtnik und sie kicken das Volk mit einem langweiligen Laberhohlprogramm, ohne Inhalte (wir brauchen Inhalte - Ausdruck der Verzweiflung), sie können es nicht. Das ist die Wahrheit, sie haben ihre Helfershelfer, weil sie es alleine sowieso nicht können. Und um die Helfershelfer geht es.
Das sind die, die Sie und ich nicht kennen, die Tippsen und Helfer, die Sie nicht gewählt haben, die nirgendwo auf dem Wahlzettel stehen, das sind vielleicht die, die Ihrem Bundestagsabgeordneten alle Korrespondenz unterschlagen.
Die Politiker lieben sowieso nur ihresgleichen oder die kleine Basis, man will sich befeiern lassen. Richtige Hilfe bieten Volksvertreter nicht an. Geht ja nicht, die sind ja bei Ihren Tippsen im Betreuungsprogramm und illegal sind sie auch noch. Die Parteien wurden als Volksvertreter nun mal verboten.
Es befinden sich also Staatsfeinde im Bundestag, Verfassungsfeinde, oft im Bundesverfassungsgericht übrigens auch, die meist nicht je öffentlich verhandeln, trotz Gesetz, sondern nur per Schreibtischakt was entscheiden. Richter unterschreiben da nicht, das ist auch so was wie ein Bundestag so meistens. Man ist gerne ein faules Ei und das war auch das Icon des Bundestags viele Jahre auf Twitter, obwohl es der offizielle Account war.
Der Verfassungsschutz immer gerne dabei
Der Hilferuf war schon vorher verstanden worden. Denn der bundesdeutsche Verfassungsschutz hatte schon 2009 sowieso seine eigene Schnüffelleitung, denn zu viele Drohbriefe wurden vom Bundestag verschickt. Anonym, flog dann auf als vom Bundestag verschickt. Der Server wiederum flog auf, eine nicht-deutsche Zeit zu haben, er wirkte via USA gehostet. Besonders zur Urlaubszeit im Sommer war das mal so.
Klar war, beim Bundestag arbeiten irgendwo ein Haufen Tussies, Fanstalker-Tussies, teilweise vielleicht wie auf dem Niveau der US-Fernsehserie Stalker auf SAT1. Hühneralarm mit Terrorstruktur und so wurde dann auch die Serverstruktur dann von anderen Geheimdiensten auch mal direkt kontrolliert, welches Huhn tippt was, welcher Gysi mag zwar mal was Kluges in echt von sich geben, ist aber elektronisch eine Vollsau?
Man spricht nicht Bundesdeutsch sondern Rep wie Reps wie Nazi
Dann gibt es Politiker, wie Heiko Maas, Zypries, Bundesministerien und sogar der amtierende Regierungssprecher Steffen Seibert, er war früher Nachrichten-Ansager beim "Kukident"Sender ZDF, die dann direkt Achtung Intelligence blockieren. Ich kann deren Tweets nicht lesen und denen keine schicken.
Eigentlich ging es mal ums Bloggen, aber nun ja, man ist nun mal dumm im Nazi-Land Deutschland. Anscheinend sind die anderen Juden, von Merkel weiß man das, sie hat polnisch-ukranisch-jüdische Vorfahren.
Steffen Seibert früher ZDF nun Regierungssprecher auf Twitter:
Steffen SeibertVerifizierter Account @RegSprecher
Heute vor 80 Jahren begann Deutschlands Weg in d. NS-Diktatur. Kanzlerin #Merkel eröffnet Ausstellung in d. Stiftung Topographie d. Terrors.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714695.pdf
Deutscher Bundestag
Drucksache
17/
14695
17. Wahlperiode
03. 09. 2013
Völkerrechtliche Konsequenzen aus der behaupteten Subjektidentität der
Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich seit dem 8. Mai 1945
(...)
Die Bundesregierung macht darin deutlich, dass es „stets die Auffassung der Bundesregierung [war], dass das Völkerrechtssubjekt ‚Deutsches Reich‘ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist“ und verweist in der Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/12307 zudem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BverfGE 77, S. 137, 155). In den Leitsätzen des betreffenden Urteils heißt es: „Es wird daran festgehalten (vgl. z. B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘.“
Auszug-Ende
Aus 2 BvF 1/73 - Bundesverfassungsgericht (Link führt zu einem Archiv-Server in der Schweiz)
Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Zur Ablehnung zweier Anträge auf Aussetzung des Austausches der Ratifizierungsurkunden gemäß GrundVtr Art 10 vgl 1973-06-18, 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 257 und 1973-06-04, 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 193.
Diese Entscheidung wird zitiert von: (betrifft obigen ersten Urteils-Auszug)
BVerfG 1979-03-01 1 BvR 532/77 &, BVerfGE &, 50, *% 290 Vergleiche
BVerwG 1982-11-30 1 C 72/78 Vergleiche
BFH 1983-09-27 II R 178/79 Vergleiche
BayObLG München 1975-07-30 AllgReg 32/75 Vergleiche
BVerfG 1983-08-04 2 BvR 1118/83 &, NJW &, 1984, 39 Vergleiche
BVerfG 1987-09-07 2 BvQ 16/87 &, NJW &, 1987, 3245 Vergleiche
BVerfG 1987-10-21 2 BvR 373/83 &, BVerfGE &, 77, 137 Vergleiche
BVerfG 1973-06-04 2 BvQ 1/73 Vergleiche
BVerfG 1973-06-18 2 BvQ 1/73 Vergleiche
BVerfG 1990-09-18 2 BvE 2/90 Vergleiche
BVerfG 1990-09-05 2 BvR 1150/90 Vergleiche
BVerfG 1990-11-02 2 BvR 1266/90 Vergleiche
BFH 1992-03-25 I B 98/91 Vergleiche
BezirksG Dresden 1992-03-03 1 K 23/91 (FG) Vergleiche
FG Leipzig 1992-08-07 1 V 2/92 (FG) Vergleiche
BVerfG 1979-03-01 1 BvR 532/77 Vergleiche
BVerfG 1993-12-22 2 BvR 2632/93 Vergleiche
BVerfG 1996-04-18 1 BvR 1452/90 Vergleiche
JZ 1973, 594, Oppermann, Thomas (Anmerkung)
DVBl 1973, 657, Kimminich, Otto (Entscheidungsbesprechung)
Deutschland Archiv 1974, 140, Völkel, Walter (Entscheidungsbesprechung)
JZ 1975, 233, Wilke, Peter (Entscheidungsbesprechung)
XX, Fünf Jahre Grundvertragsurteil des Bundesverfassungsgerichts, 1979
ZRP 1973, 257, Schuppert, Gunnar Folke (Entscheidungsbesprechung)
DÖV 1973, 581, Scheuner, Ulrich (Entscheidungsbesprechung)
DÖV 1974, 337, Podlech, Adalbert (Entscheidungsbesprechung)
JR 1974, 182, Schröder, Meinhard (Entscheidungsbesprechung)
NJW 1973, 2265, Lewald, Walter (Entscheidungsbesprechung)
Der Staat 13, 335 (1974), Hoffmann-Riem, Wolfgang
XX, Der Grundlagenvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht, 1976
Fritzsche, Robert, Funktion und Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit nach
dem Grundvertragsurteil, 1981
Mansel, Heinz-Peter, NJW, 1986, 625
Bernhardt, Rudolf, JuS, 1986, 839
Herrmann, Hans-Georg, Jura, 1986, 562
ZRP 1989, 366-367, Arndt, Claus
Quelle: http://www.deutsches-reich-heute.de/html/index2.php?http://www.deutsches-reich-heute.de/html/hintergrund/bvg.htm
(...)
Bundesregierung antwortet darauf Ende September 2013
Und nun was die Bundesregierung darauf offiziell dem Bundestag und auf die Anfrage antwortete:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/148/1714807.pdf
Fazit:
Die BRD ist ein österreichischer Nazi, tut auf Deutschland, ist in Wahrheit ein Junkie, wird regiert von Tussies und unbekannten Betreuungskräften, die andere vom Bundestagsserver anonym bedrohen, Parteien sind illegal und im ständigen LSD-Rausch.
Die verweigern auch, dass Psychopharmaka, die alle drogen-gleich sind, aber keine Heilmittel sind, endlich per EU-Urteil von 2001 vom Gesundheitsmarkt rausfliegen. Alles was psychotrop ist und psychoaktiv ist, gilt seitdem nicht mehr als Arzneimittel, wurde geurteilt.
Doch leider sind die Politiker Junkies, sie können ohne ihr LSD Weed & Co auf Krankenkassenrezept nicht leben und deshalb soll das Volk auch im Farbenwahn untergehen. Update7 EU Seit 2001 Psychopharmaka verboten & Düsseldorf & Amtsapotheke & Meuterei
Ja, da darf man diese Bande der Politiker und Helfershelfer abhören. Völlig logisch. Deutschland im Rausch.