Update8 Barmer & Ersatzkassen Aus Bundes-Verwaltungen wurden fusionierte Selbsthilfe Vereine Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org Journalistin : Conny Craemer Veröffentlicht am : 07. Apr. 2015., 05:48:34 Stunden aktuelle Leserzahl : 8199 |
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Es ist schon erstaunlich, was sich gesetzliche Krankenkassen ausdenken. Sie ständen im Wettbewerb zu den anderen gesetzlichen Krankenversicherungen. Völlig erschreckt benimmt sich dabei die AOK. Wieso man auf Twitter gleichzeitig auch deren Wettbewerb in Kenntnis setzen täte. Erstaunlich dachte Conny Crämer von Achtung Intelligence. Sozialträger meinen tatsächlich, sie ständen im Wettbewerb zu anderen Krankenversicherungen. Eine GKV, die nicht wahrhaben will, dass sie keine private Krankenkasse ist, aber eine Umsatzsteuer-ID hat und vom Wettbewerb spricht. Also gibt es nun eine Anfrage an das Bundeskartellamt, was der Käse denn mit dem PKV.-GKV Mix denn soll. Die Polizei ist schon informiert. Die Bafin wurde auch via Email in Kenntnis gesetzt.D enn GKVs sind bundesunmittelbar oder landesunmittelbar, aber sie dachten sich eine eigene private Selbstverwaltung aus. Im Gesetz ist jedoch die Unterordnung in die Bundesverwaltung und Landesverwaltung vorgeschrieben. Update1: 18. April 2015 Es gab schon mal eine Antwort vom Bundeskartellamt via Frag den Staat und die Barmer kracht auch völlig am Gesetz vorbei. Die hat nämlich auch eine Umsatzsteuer-ID, sie ist aber Teil der Staatsverwaltung. Deren Mitarbeiter schrammen wie die der BIG Direkt gesund auch gerne regelmäßig am Gesetz vorbei. Sie haben ihre persönliche Auslegung, die aber nicht im Gesetz erlaubt ist. Update2: 03. Juni 2015 Leserbrief und die Schließung der Barmer GEK. Wird das Bundesversicherungsamt die gewerblichen Krankenversicherungen, die sich als gesetzliche Krankenversicherung verkleiden, schließen? Update3: 05. Juni 2015 Wenn es um Gesetze geht, hadert die gesetzliche GKV Barmer GEK. Man ist gerne verrückt und denkt sich was Eigenes aus und macht alles, was illegal ist. Das geilt die Mitarbeiter auf, die völlig entnervt sind, wenn denen Gerichtsverfahren um die Ohren fliegen. Man will sich gar nicht mehr äußern. Mehr als Call Center Babes scheinen dort eh nicht zu arbeiten, das Sozialgesetzbuch wollen die nicht wahrhaben. Man spielt Krankenkasse und Conny Crämer von Achtung Intelligence bewarb sich beim Bundesversicherungsamt als Aufsichtswauwau über diese ominösen Krankenkassen-Babes, damit die entlassen und die Barmer GEK geschlossen werden kann. Die Bundesregierung gab übrigens Grünes Licht für alle sozialrechtlichen Forderungen, doch die Vorstandsschreibkraft Kühne will alles nicht wahrhaben. Sozialhilfe sei ja echt keine Not. Keine Krankenkasse zu haben auch nicht. Update4: 17. Juni 2015 Erstaunlicherweise waren die Ersatzkassen wie die Barmer GEK früher nur eine Selbsthilfegruppe. Das merkt man auch. Behinderte spielen gesetzliche Krankenversicherung, die die Gesundheit der Mitglieder behindern. Update5: 18. Juni 2015 Die Barmer GEK hat sogar seit 1996 einen eigenen Verein für Versicherte, die sich da bei der Barmer GEK versichern und noch mal Kohle extra auf Beirat abdrücken wollen. Und sogar dichtet die Behörde Barmer GEK samt Verein, dass Ehrenamtler Versichertenberater sind. Die Barmer GEK ist aber eine Behörde. Da ging es um Beamte, die arbeiten sollten und trotzdem ist genau dieser Beirat die absolute Arschkarte, weil die Barmer Leute die Hilfe verweigern. Anscheinend muss man der Drückerkolonne erst beitreten bevor, damit die auf die Anordnung der Rentenversicherung hören. Und so geht der verrückte Schmuh an das Sozialgericht Düsseldorf und an das Bundesversicherungsamt. Update6: 30. Juni 2015 Es ist schon erstaunlich, wie Krankenkassen eine Kündigung ausstellen. Witzig wird es bei der Barmer, die wie alle drohen, wer einmal privat versichert sei, dürfe nicht je im Leben in eine GKV zurück. Hier gibt es Originale. Barmer GEK ist jedoch unschuldig wie Conny Crämer von Achtung Intelligence erfuhr. Der Verband der Ersatzkassen ist analphabetisch und vertauscht seit 2008 die Fristen und Wörter. Update7: 02. Juli 2015 Puh, auch bei dieser Hitze kann man nicht mehr richtig denken. Nachdem der Wechsel in die ominöse BKK Euregio nicht geklappt hat, sie fantasierte sich Zahlen, Straßen und Namen zurecht, kündigte Conny Crämer von Achtung Intelligence erneut die Mitgliedschaft in der Barmer GEK. Schon wieder hat sie 18 Monate Zeit, sich eine neue GKV zu suchen, aber die Kündigung wurde zum Ende Juli 2015 bestätigt. Update8: 04. August 2017 Deutsche Gesetzliche Krankenversicherungen sind im Fusionswahn. Auf Krankenkassen.de gibt es eine Fusionsliste ab 2008. Es gibt noch ältere Listen seit 2001. Aus dem Wirrwarr erkennt man, keiner hat je kapiert, daß die GKV eine 87 GG Absatz 2 sind. Eine Behörde, wie eigentlich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in 87 GG Absatz 3. Sie wollen lieber wild fusionieren. Und erstaunlicherweise schluckte z.B. die IKK big direkt gesund eine BKK, andere Betriebskrankenkassen wurden von den Ersatzkassen geschluckt.
Frag den Staat: Die Anfrage an das Bundeskartellamt
https://fragdenstaat.de/anfrage/aok-eine-gkv-die-auf-pkv-spielt-ist-das-kartellrechtlich-erlaubt-abmahnfahig-anscheinend-schon/?anfrage-gestellt Sie hatten mir schon einmal eine umfassende Information zum Merger BIG direkt gesund mit der BKK DAS Victoria zugeschickt. Ich fand eine Freigabe von Mergern von zwei Sozialträgern der Bundesverwaltung durch das Bundeskartellamt arg unlogisch. Ich bekam von Ihnen eine umfassende Antwort, aber die Beamten der von Ihnen weiter empfohlenen Behörden gaben keine Antwort. Ich weiß jedoch vom Bundestag, einer Anfrage, dass Beamte hilflose Personen sind, wenn es um GKV geht. Viele wissen anscheinend nicht, wie das alles geht, so der Tenor einer Frage einer Fraktion an die Bundesregierung. Auszug-Ende
Nun sind auch die GKVs gefragt und die Behörden, GKV die verdeckte PKV? Man wäre gerne anarchisch privat, außerhalb der Gesetze? Im Gesetz ist das nicht erlaubt.
Update1: 18. April 2015, 10.55 Uhr Bundeskartellamt antwortet via Frag den Staat und die Barmer flog auch noch auf
https://fragdenstaat.de/anfrage/aok-eine-gkv-die-auf-pkv-spielt-ist-das-kartellrechtlich-erlaubt-abmahnfahig-anscheinend-schon/#nachricht-26155
Sehr geehrt e Frau Crämer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. April 2015, in der Sie auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen gesetzlichen Krankenkassen aufmerksam machten.
Sie vertraten die Ansicht, dass ein solches zwischen gesetzlichen Krankenkassen nicht vorliege, da diese keine Unternehmen seien.
Des Weiteren zeigten Sie sich verwundert, dass die Allgemeinen Ortskrankenkassen über eine eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügten. Sie fragten, ob das Bundeskartellamt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bereits Verfahren geführt hat und baten um Angaben zu diesen Verfahren.
Der Wettbewerb zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen unterliegt durch Regelungen des fünften Sozialgesetzbuches nur bedingt der Kontrolle des Bundeskartellamtes.
Die wettbewerbliche Aufsicht beschränkt sich seit der achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf die deutsche Fusionskontrolle und die Rechtsbeziehungen von gesetzlichen Krankenkassen zu den Leistungserbringern.
Information über beim Bundeskartellamt angemeldete Krankenhauszusammenschlüsse können der Homepage des Amtes unter www.bundeskartellamt.de entnommen werden.
Seit der achten GWB Novelle im Juni 2013 überprüfte das Bundeskartellamt insgesamt neun Krankenkassenzusammenschlüsse, welche alle in der ersten Prüfungsphase freigegeben werden konnten.
Bezüglich Verfahren gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Rechtsbeziehungen von Krankenkassen und Leistungserbringern betreffend, finden Sie ebenfalls zahlreiche Fallberichte unter oben genannter Internetadresse. Für die Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Finanzierung ist das Bundeskartellamt nicht zuständig.
Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesversicherungsamt (zuständig für bundesunmittelbare Krankenkassen - d.h. die Krankenkasse ist in mehr als drei Bundesländern tätig) oder der Sozialministerien der Bundesländer (zuständig für Krankenkassen mit Tätigkeitsgebiet von weniger als drei Bundesländern - i.d.R. Allgemeine Ortskrankenkassen).
Wir bitten Sie daher, sich mit Ihren Fragen bezüglich der Umsatzsteueridentifikationsnummer der Allgemeinen Ortskrankenkassen an die jeweiligen Sozialministerien zu wenden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Referat für Öffentlichkeitsarbeit ____________________________________________ Bundeskartellamt Presse, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn, Germany Tel.: 49 (0)228 9499 555 Fax: 49 (0)228 9499 143 E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
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Bundeskartellamt, das Sozialgesetzbuch und die wahre Barmer GEK - oft ein Gag in der Durchführung
Eigentlich sind Sozialträger nun mal keine PKV. Dummerweise haben viele GKVs wie die TK, Barmer und AOK und andere tatsächlich eine echte gewerbliche, privatrechtliche Umsatzsteuernummer und das obwohl sie Teil der Bundesverwaltung bzw. der Staatsverwaltung sind.
Fusionskontrolle bei GKVs durch das Bundeskartellamt entspricht also auch einer organisatorischen Fusionskontrolle über Ministerien. Musste das Bundeskartellamt auch darüber entscheiden, ob sich das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales verwandeln durfte in Bundesministerium für Gesundheit und musste das Bundeskartellamt entscheiden, ob das Bundesarbeitsministerium dann Bundesministerium für Arbeit und Soziales dann sein durfte?
Auch die Vorschriften des SGB IV bestimmen explizit, dass Sozialversicherungsträger ihre Aufgaben „im
Realität versus Realität des GKV-Personals
Da entscheiden oft jedoch nur ein Beirat oder die Vertreter der Selbstverwaltung - denn schließlich besteht die Barmer aus Mitgliedern, nur die entscheiden über deren Spitzen, ob man eine bestimmte Behandlung bekommt oder nicht, also ähnlich wie bei der Berufsgenossenschaft. Die sind also ein Entscheider wie ein Arzt.
Damit ist die Barmer wie die anderen GKVs jedoch eine Selbstverwaltung, aber keine Staatsverwaltung.
Sie ist wie die anderen GKVs ein privater Club an Selbstentscheidern, anstatt dass der Patient die Behandlungsfreiheit im Sinne der eigenen Auswahl der für ihn genehmen Heilbehandlung hat. Die eigene Entscheidung ist Teil desPatientenrechts.
Die GKVs sind also ein Privatkonstrukt im Rahmen einer Versicherung auf Gegenseitigkeit, wie zum Beispiel die Continentale Versicherung eine a.G. (auf Gegenseitigkeit) ist. Sie ist keine A.G. Aktiengesellschaft diese Versicherung namens Continentale. Die PKVs beachten eigentlich schon die Patientenwünsche, die GKVs aber nicht.
Der Staat hat sowieso die Gesundheit zu garantieren, einzelne Mitarbeiter spielen aber öfter Gott und brechen dann doch gerne auch noch andere Gesetze der Sozialgesetzbücher. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt jedoch das höchsterreichbarme Maß an Gesundheit vor und nicht das Mindestmaß.
Übrigens, auch viele Kassenärzte akzeptieren die Patientenrechte nicht je. Ärzte meinen, nur sie selber dürfen entscheiden, der Patient nicht je, das betrifft oft Psychiater.
Update2: 03. Juni 2015, 07.18 Uhr
Leserbrief und die Schließung der Barmer GEK ?
Vielen Dank für den Leserbrief
Verfassungsrecht erlaubt kein Wettbewerb von Behörden
Tatsache ist, dass das Sozialrecht keinerlei Wettbewerb erlaubt. Gesetzliche Krankenversicherungen sind laut Grundgesetz ein Teil der Staatsverwaltung laut Artikel 87 GG Absatz 2.
Die unterstehen keinem Wettbewerb per Verfassungsrecht, weil es sich um Behörden handelt. Behörden haben keine Umsatzsteuer. Als Körperschaft unterstehen diese auch nicht einer echten gewerblichen Tätigkeit. Der Bundesfinanzhof hat keinerlei Zuständigkeit, sondern nur das Verwaltungsgericht und das Sozialgericht. Die hatten vor Jahren bereits die Befugnisse eingeschränkt.
Da GKVs alle Staatssiegel tragen dürfen, diese jedoch daraus ein TÜV Siegel oder Qualitätssiegel erfanden, anstatt den Bundesadler, ist die Gefahr für die Allgemeinheit gegeben.
Es wurde bereits beantragt, die Barmer GEK komplett zu schließen, weil diese sich nicht an das Sozialgesetzbuch hält. Sie ist als Folge keine gesetzliche Krankenkasse. Die EU hat keine Befugnis, sondern nur die Vereinten Nationen in dieser Sache, wie auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt hatte. Die EU hatte auch 2001 psychotrop und psychoaktiv wirkende Substanzen als Arzneimittel verboten, trotzdem gibt es diese noch illegal auf dem deutschen Markt, bezahlt von den GKVs.
Wegen der mangelnden Rechtsfähigkeit einzelner Krankenversicherungen, soll nun das Bundesversicherungsamt die juristischen Belange und Tätigkeiten der Barmer übernehmen und die Auflösung der Barmer überprüft werden.
Bekanntlich sind die GKVs heutzutage primär private Call Center, ohne jedwede Fachkenntnisse im Sozialgesetzbuch. Der Rest trägt ohne Erwähnung des Sozialgesetzbuches, noch nicht einmal mithilfe der Satzung, als Krankenversicherung beim Sozialgericht vor. Es handelt sich also eher um private Konstrukte.
Wer gewerblich tätig ist, ist eine private Krankenversicherung, aber kein Sozialträger. Aber so ist das mit den Anwälten, wenn Achtung Intelligence richtig recherchiert hat. Sie haben alle ihre persönliche Gesetzesauslegung, auch in Leserbriefen, aber leider wieder am Gesetz vorbei. Schluß aus bye bye Barmer - was wird das Bundesversicherungsamt tun? Achtung Intelligence wird die Grundsatzurteile noch nachtragen. Die Barmer beendet übrigens die Mitgliedschaft ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, bedrohte die neue GKV, sodass Conny Crämer, als Versicherungspflichtige, gar keine GKV aktuell hat. So viel zur Barmer und ihrem gewerblichen, also privatem, Versicherungsschmuh.
Die Sache liegt bei der Aufsichtsbehörde namens Bundesversicherungsamt, die über die Schließung der Barmer seit Mai 2015 entscheiden soll.
Wer gewerblich tätig ist, ist kein Sozialträger. Bekanntlich sind GKVs Drückerkolonnen von privaten Zusatzversicherungen. Versicherungsverkäufer von Fremdleistungen.
Update3: 05. Juni 2015. 15.42 Uhr Der Krankenkassen-Blues
Sie kennen das. Sie rufen bei ihrer GKV an, doch Sie bekommen nur das Call Center. Meist redet es in DDR-Sprache. Andere sagen sie sind die BUW, bei einigen merkt man, da ist ein Call Center, irgendwo auf der Erde, das vom Sozialgesetzbuch nichts versteht. Ihren Sachbearbeiter bekommen Sie nicht an die Strippe.
Den gibt es vielleicht auch nicht in echt. Der ist ein Hokuspokusname der Call Center Babes. Überhaupt, versuchen Sie sich mal als Pflichtige bei einer GKV anzumelden. Ja, wie schwer das ist. Das dauert. Mal eben Daten schnell in den Computer eintragen, geht also nicht, erfährt man bei der BKK VBU Call Center Dame, die nicht in Düsseldorf sitzt, sondern irgendwo.
Die Barmer GEK hatte nach einem Monat Pflichtmitgliedschaft diese aufgekündigt, doch der Wechsel in die Knappschaft passte der GEK nicht, also gaggte sie herum, schmiß die dort Versicherte rückwärts raus, sagte dem Jobcenter bis heute nichts davon, sonst hätte es einen Bescheid Briefkasten gegeben. Es kam keiner nach Hause mit der Post.
Tatsächlich war also die Versicherungspflichtige nirgendwo versichert, aber die Barmer ist genervt, wenn man diese im Rahmen von Eilverfahren beim Landessozialgericht NRW anmailt. Überhaupt schon beim Sozialgericht monierte es die Vorstandskraft Kühne, wie man nur die Barmer kontaktieren könnte. Man hat also als Mitglied die Barmer nicht je anzuschreiben, auch am besten nicht anzurufen, am besten ist man also gar nicht in der Barmer versichert.
Ja, leider meldet sich die Barmer auch nicht in Vorverfahren. Die sind Gesetz, das will die Barmer nicht wahrhaben. Rechtsbehelfsfähige Schreiben gibt es also nicht. Jedenfalls nicht für mich. Es gibt die Barmer so gar nicht, sie will nicht sein.
Also keine Kasse, keine Versicherung, den Anordnungen der Rentenversicherung ist die Barmer auch nicht nachkommen, das ist die faule Rasselbande der Verrückten der Barmer Wuppertalerbande. Man schwebt sich so durch, vermeidet immer das Sozialgesetzbuch und arscht so herum. Kranke bei der Kasse. Bundessozialgericht - ist der Barmer scheißegal
Per BSG und BAG müssen Sozialträger Gehälter der Versicherten voll ausbezahlen, wenn der Arbeitgeber das nicht tut. Das ist so per Urteil so beschlossen, steht im Gesetz SGB X 115 i.V.m SGB IV 17 - doch das will die Barmer nicht wahrhaben. Auch will sie gerne Berufsgenossenschaft und gesetzliche Unfallversicherung spielen. Alles meins.
Alles ihres, alles Gelder der gewerblichen Krankenkasse Barmer GEK die eigentlich eine Behörde ist, wie die Stadtverwaltung Düsseldorf auch eine ist. Nicht ganz, aber 87 GG Absatz 2 macht nun mal die gesetzliche Krankenkasse zu einer Staatsverwaltung. Behörde.
Doch die Barmer will mal wieder gekkig keine sein. Sie will keine Gesetze haben, machen, will einfach nur ein Babe sein, das nichts kann, nichts will und trotzig geschlossen werden.
Daher ist logisch, man braucht die Rasselbande eh nicht. Was eine Behörde ist, kann geschlossen werden, wenn diese unnütz ist und nicht gesetzeskonform arbeitet. Dann kann die Stadtverwaltung mit dem Versicherungsamt selber GKV sein, die Führerscheinstelle auch, der Landesrechnunghof auch, am besten die Landeszentralbank oder die Bundesbank sowieso.
Können, tun die GKVs auch nichts.
Wallraff & die Bundesregierung
Ali ganz weit unten, heute RTL-Wallraff, zeterte im Fernsehen über das Jobcenter. Das ist ja auch nun ganz arg gekkig wegen der Barmer da in Wuppertal, denn ständig sind die Bescheide des Jobcenters falsch, weil sich die Krankenkassen einen eigenen Schmuh ausdenken und keinem Bescheid geben.
Ja auch das Jobcenter könnte helfen. Wie wäre es damit?
ALG2 Bescheid einfach dem Doc vorlegen, das reicht als GKV-Ersatz. Die Ärzte können auch nichts, pfuschen sich diagnostisch auch oft eins ab. Sie sind, weil sie von der Kassenärztlichen Vereinigung wirtschaftlich Abhängige sind, deren Bedienstete, per Heilberufsgesetz eigentlich Beamte, weil es im Verwaltungsrecht angesiedelt ist. Nun ja Kasse weg, die sind eh nur Datenkranke.
Auf jeden Fall ist die Bundesregierung besorgt. Sie will schon helfen, hält aber die meist leeren Büros der großen Gebäude im Jobcenter für ausreichend besetzt. Macht nichts, sagt Conny Crämer von Achtung Intelligence:
Offizielle Antwort der Bundesregierung an den Bundestag wegen RTL und der Jobcenter-Misere
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/049/1804946.pdf Deutscher Bundestag
Wer SGB II bezieht, ist oft nicht arbeitsuchend in dem Sinne, oft werden diese unterbezahlt, ja man könnte sagen, man sucht den Chef, der per Tarif ordentlich zahlt, auch viele Scheinselbständige sind Opfer.
Eigentlich sucht ja eh jeder nach einer eierlegenden Wollmilchsau als Chef.
Die Call Center Babes und Vorstands-Tussies der Krankenkassen eher nicht. Die wollen den Blues, sie wenden die Gesetze eh nicht an, also kann man sie auch entlassen, denn die GKVs werden eh vom Staatshaushalt des Bundesfinanzministeriums bezahlt. Die Kosten für das Personal, eigentlich Behördenpersonal, das keines sein will und Staatssiegel und Bundesadler mit einem TÜV-Siegel und dem Logo verwechseln, kann man sich also einsparen.
Deshalb hat sich Conny Crämer von Achtung Intelligence beim Bundesversicherungsamt beworben. Aufsichtswauau über Sozialträger, denn Datenkranke und Kraken benötigt man nicht.
Es reichen doch schon BND, NSA, Hacker und Snowden und ein Assange und die Krake mögen wir nur für die Fußballvorhersage.
Update4: 17. Juni 2015, 07.32 Uhr Die Ersatzkassen waren früher Selbsthilfegruppen
Dachten Sie, die Barmer GEK sei normal? Oder die Techniker Krankenkasse, die sich nicht als Gesetzliche Krankenversicherung an das Gesetz halten will? Die sind natürlich nicht normal. Auch normaler Schriftverkehr ist der Barmer zuwider. Wie man es denn wagen könne überhaupt an die Barmer zu schreiben, lässt irgendein Vorstandsmädchen namens Kühne in Schriftsätzen ans Gericht los. Man will sich wohl lieber den ganzen Tag die Fingernägel lackieren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung (...) KassenartenMan unterscheidet zwischen folgenden Kassenarten:
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Das merkt man auch: Kassenbeirat, Patientenbeirat und so irgendwas machen dann eine Krankenkasse. So wirkt das auch, man tattert sich so durch, kann nichts, will aber Vorstandstussi spielen. Allgemein sind die aus der Wirtschaft eh bekannt, teilweise Hyänen zu sein.
Aber, eine gute Vorstandssekretärin weiß immer mehr als der Chef normalerweise und käme nicht je auf die Idee, falsch zu handeln und gegen gute Menschen zu randalieren, sondern versucht gezielt, aber freundlich, die absolute Nieten rauszuwerfen, die dem Unternehmen schaden. Das kann die Barmer nicht, sie gehört wohl eher zu den Fingernägellackier-Babes. Sie wären gerne was, können aber nichts und schaden selber.
Selbsthilfegruppe, man feilt sich das Leben so zurecht, wie den Fingernagel. Man ist ja in einer Selbsthilfegruppe, einer Behindertenwerkstatt für angepasstes Arbeiten. Da darf man Fehler machen.
Leider hat die staatliche Aufsicht vom Bundesversicherungsamt und Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das BM für Gesundheit versagt.
Die Selbstverwaltung der Behinderten - die Krankenkassen spielen https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung (...) Eine Krankenkasse als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung regelt ihren Haushalt eigenverantwortlich. Sie muss dabei gesetzgeberische Leistungsvorgaben erfüllen (Pflichtleistungen) und darf in einigen Fällen darüber hinausgehen (Satzungsleistungen). Ihre Betriebsmittel sollen das 1,5 fache einer Monatsausgabe nicht übersteigen. Durch Erhebung von Zusatzbeiträgen bzw. Zahlungen von Prämien an die Mitglieder ist dies entsprechend zu regulieren.[6]
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Darauf haben aber die Krankenkassenfingernagellackierbabes keinen Bock. Die Männer vom Beirat auch nicht, man ist endlich mal was, so Vorstand des Vereinsmeierclübchens der Fingernägellackiererinnen, man(n) hat so seine eigene Fantasie über eine Krankenkasse und will diese in einer Selbstverwaltung selber durchsetzen. Gesetze sind da egal, man will ja selber mal eine wirtschaftliche Niete in Nadelstreifen sein aus dem Privatclübchen der Wirtschaftsbonzen und des korrupten Lobbyismus-Clubs.
Die in den Wirtschaftsclubs sind die Druggies und Junkies, die sie von den Selbsthilfeclub der Krankenkassen rezeptiert und bezahlt bekommen, auch wenn Psychopharmaka seit 2001 von der EU verboten sind.
Man dealt gerne rum und spielte Drogen-Kolumbianer und Camorra.
Per 87 GG Absatz 2 gibt es jedoch diesen Selbsthilfeverein nicht. Die sind alle eine staatliche Behörde, also kein privates Satzungsclub mit Beiratsgwahn, der in seinem Erfindungswahn und Behinderung weder höchstrichterliche Urteile wahrhaben will noch die gesetzlichen Vorgaben der Vereinten Nationen.
Auch daran scheitern GKV aus dem Selbsthilfevereinclübchen und andere auch
http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgbx-115-ansprueche-gegen-den-arbeitgeber_idesk_PI10413_HI536398.html Jansen, SGB X § 115 Ansprüche gegen den Arbeitgeber
Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.7.1983 eingeführt worden. (...) 1 Allgemeines Rz. 2 Während der übrige Teil dieses Gesetzesabschnitts Schadensersatzansprüche betrifft, behandelt § 115 den Übergang von Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf den Leistungsträger. (...) Die Vorschrift soll (...) einen Ausgleich in den Fällen schaffen, in denen ein Arbeitgeber den Entgeltanspruch eines Arbeitnehmers nicht erfüllt und ein Sozialleistungsträger deshalb Sozialleistungen erbringen muss (BSGE 52 S. 47). (...) 2 Rechtspraxis (...) 2.2 Voraussetzungen des Anspruchsüberganges Rz. 5 Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitsentgelt nicht nach, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber kraft Gesetzes insoweit auf den Leistungsträger über, als dieser Sozialleistungen erbracht hat. Erfasst wird dabei nur der fällige Anspruch auf Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV, auf den ein Rechtsanspruch besteht. Es genügt aber, wenn sich der Arbeitgeber im Leistungsverzug befindet; eine endgültige Leistungsverweigerung ist nicht erforderlich (Bieresborn, in: v. Wulffen, SGB X, § 115 Rz. 3). Bei der Zahlung einer sittenwidrig niedrigen Vergütung gilt § 115 ebenfalls (ArbG Stralsund, Urteil v. 10.2.2009, 1 Ca 318/08). Zum Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV zählen auch einmalige Leistungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld sowie ein vereinbarter Urlaubsabgeltungsanspruch (BAG, NZA 2006 S. 1232; SG Lüneburg, Urteil v. 3.11.2009, S 7 AL 226/08).(...) Auszug-Ende
Man spielt nun mal nur Krankenkasse in dem Selbsthilfeverein. So eine echte staatliche Krankenkasse sind die nicht, gibt es auch eigentlich gar nicht, auch die AOK nicht. Die hat sich ein örtliches System ohne Bundes-Ägide ausgedacht.
Deutschland hat gar kein echtes gesetzliches Krankenkassensystem.
Update5: 18. Juni 2015, 06.50 Uhr Der Barmer GEK Versicherten-Verein
Ja dachten Sie, es reicht in der Barmer versichert zu sein, um echte Leistungen, die im Gesetz stehen, zu bekommen? Pustekuchen. Der Barmer Vereinigungsgek ist aufgeflogen. Den gibt es seit 1996 und wenn man sich das Who is Who deren Chefetage anschaut, weiß man, die geben immer anti bei Sozialgericht, hintergehen die Berufsgenossenschaft und den Deutschen Rentenversicherung Bund. Denn die wollen alles selbst machen, die Barmer. Auch entgegen SGB V 11 Absatz 5 und SGB V 294a und 135a. Und viele andere Gesetze verweigern die. Man ist ja wer, die Barmer Vereinigung nämlich. Sie wollen andere Schädiger nicht wahrhaben, sie wollen selber immer leistungsfähig sein.
Die Barmer will alles alleine können, aber kann in echt nichts. Um echte Leistungen zu bekommen, kostet das für Versicherte extra. Die Vereinschefs sitzen auch im Widerspruchsausschuß der Barmer GEK und die geben gerne anti, also NEIN. Die sind ja im Widerspruchsausschuss, da steht Widerspruch, da muss man anti sein, sonst wäre es ja ein Fürsorgeausschuß. Die Barmer GEK ist also kleinstklug.
http://www.barmergek-vv.de/satzung.html
SATZUNGBARMER GEK - Versichertenvereinigung § 1 Name und Sitz
§ 2 Allgemeiner und besonderer Zweck
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Ausschluss eines Mitgliedes
§ 5 BeiträgeDie Mitglieder zahlen einen Beitrag, der von der Mitgliederversammlung unter Zugrundelegung des Bedarfs für die Erfüllung der Vereinszwecke festgelegt wird. Fällig werden die Beiträge mit dem 31.12. des jeweiligen Vorjahres. (...) BeitragBeschluss der Mitgliederversammlung nach § 7 (4) der Satzung Die Mitgliederversammlung beschließt am 15.10.2010:
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Bereits in einem Verfahren von 2006 hieß es, dass man nur dann Hilfe von der Barmer bekommt, auch in Rentenversicherungsangelegenheiten, wenn man dieser extra Vereinigung beitritt.
Tatsache ist, seit Jahren ignoriert die Barmer GEK das SGB VII und meutert auch in diesem Jahr gegen Anordnungen der Deutschen Rentenversicherung in Düsseldorf und bisher auch der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, meldet Beamte für beamtete Tätigkeiten in der Deutschen Rentenversicherung für Angestellte an und meutert auch sonst gegen Anordnungen des Landessozialgerichts NRW.
Die Barmer will ja selber was sein, was ungesetzliches mit einem eigenen Verein.
Per Gesetz über die Sozialträger ist die Barmer GEK eine Behörde, Teil der Bundesverwaltung Artikel 87 GG Absatz 2 und ist streng dem Gesetz wegen 20 GG Absatz 3 und dem Sozialstaat in 20 GG Absatz 1 unterworfen. Stattdessen ist die Barmer GEK ein asoziales, nicht gesetzliches Konstrukt in der Realität. Sie will geschlossen werden. Sie ist nicht leistungsfähig. Sie meint leistungsfähig zu sein, in dem sie Berufsunfälle und andere Unfälle den eigentlich zuständigen Leistungsträgern unterschlägt. Die Barmer hat ja Geld und kann selber alles bezahlen, so die kleine Welt der Berliner, Hamburger und Wuppertaler Barmer-Bürobande.
Tatsache ist, dass deswegen jedoch Fachärzte unterschlagen werden und die Unfallopfer nun mal keine Top-Leistungen in Fachkliniken bekommen. Die sind nämlich kein Teil der Barmer Welt, sondern haben andere Sozialträger als Chefetage.
Update6: 30. Juni 2015, 21.34 Uhr Kündigungsbestätigung - so sieht sie aus und wie sollte sie aussehen
Barmer GEK vs BIG Direkt gesund und der VDEK
Tatsache ist folgendes Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html
4) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Auszug-Ende
Daraus erfand der Verband Deutscher Ersatzkassen
http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/kassenwahlrecht/_jcr_content/par/download/file.res/verlautbarung_mit_anlagen_20080630.pdf
Aus der Bindefrist von 18 Monaten dichtete also der Verband am 30. Juni 2008 aus, dass man 18 Monate Zeit hat, eine neue GKV auszuwählen.
So schreibt es dann die Barmer GEK
Die IKKBIG Direkt gesund macht es richtig, sonst aber nicht
Folgendes ist vom VDEK richtig - Musterschreiben, letzte Seite des pdf
http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/kassenwahlrecht/_jcr_content/par/download/file.res/verlautbarung_mit_anlagen_20080630.pdf Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V Herr/Frau Bitte leiten Sie diese Mitgliedsbescheinigung innerhalb der Kündigungsfrist an Ihre bisherige Kran-
Ende des Musterschreibens der VDEK
BKKs erfinden daraus
Die BKK Euregio und BKK VBU melden stattdessen die Versicherten nicht so an. Die Knappschaft auch nicht. Alle bestätigten nur die Rentenversicherungsnummer. Danach erfanden sowohl Knappschaft als auch die BKK Euregio eine andere Versichertennummer. Tatsache ist, die Nummer der vorherigen Krankenkasse muss identisch mit der der BKK sein.
Update7: 02. Juli 2015, 15.59 Uhr Und raus ist die Barmer GEK
Prima, nachdem der Wechsel doch nicht in die BKK Euregio geklappt hat und Conny Crämer bereits eine neue GKV oder BKK im Visier hat, kam sofort die neue Kündigungsbestätigung der Barmer GEK ins Postfach. Zuerst klappte der Wechsel in die Knappschaft nicht, dann nicht in die TK, dann nicht in die BKK VBU, dann nicht in die BKK Euregio. Davor gab es noch Intermezzi mit der AOK, mehrfach, genau wie mit der TK.
Schon zuvor klappte der Wechsel von der IKK Big Direkt gesund nicht in andere interessante GKVs. Immer scheiterte es bei den anderen an Fristen, Unterlagen und Sozialgesetzbuchkenntnissen. Teilweise haperte es an Fehlinformationen aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2001, das vom Bundesverfassungsgericht in wenigen Zeilen aufgehoben worden war. Das war 2003. Jede geöffnete BKK kann jeden Versicherten aufnehmen, wenn es die Satzung erlaubt.
Wieso der Wechsel in die BKK Euregio nicht geklappt ist, ist eigentlich unklar. Die vorherige Korrespondenz mit dem Fachmann für Lohnersatzleistungen lief über Xing, einem Businessnetzwerk. Er antwortete immer sofort. Doch plötzlich via Email über "seine" Krankenkasse verstummte er, als die Probleme auftauchten. Falsche Straßenadresse, falsche Versichertennummer. Das machte keinen Sinn, er wurde anscheinend von Kollegen sabotiert und gemobbt. Nun geht die Suche nach einer neuen Krankenkasse weiter. Übrigens, eigentlich steht Versicherten in der Künstlersozialkasse, die in Wahrheit eine Beihilfestelle für die Künstler ist, nun mal die freie Heilfürsorge zu. Gratis. Und noch immer will die Barmer Gesetze nicht wahrhaben. Sie mag das Sozialgesetzbuch überhaupt nicht. Die Künstlersozialkasse meldet sich gar nicht. Sie ist eh unterfordert und hält bekanntlich trotz des Begriffs Arbeitgeber in KSVG 35 alle Journalisten für Freelancer und meldet diese als deren Bundesbeamte sozialrechtlich an und bezahlt trotzdem nicht je Bundesbesoldung. Das Business ist nun mal künstlerisch und fantasievoll. Update8: 04. August 2017 , 13.31 UhrDie Fusionitis - der gesetzlichen Krankenversicherungen Es ist erstaunlich, wieso GKVs mit anderen fusionieren. Eigentlich müßten alle eine einzige Behörde sein, wie in 87 GG Absatz 2, aber die Vielfalt, gibt es noch immer. BKK, IKK und AOK, leider auch so was Wirres wie die Allgemeine Ortskankenkasse Rheinland / Hamburg. Ein interessanter Ort. Rheinland - HH. Bevor es gleich zur Liste geht, hier die spannenden Gesetze dazu. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/ (...) § 207 Bildung und Vereinigung von Landesverbänden(1) In jedem Land bilden die Ortskrankenkassen einen Landesverband der Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen einen Landesverband der Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen einen Landesverband der Innungskrankenkassen. Die Landesverbände der Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Krankenkassen gehören mit Ausnahme der Betriebskrankenkassen der Dienstbetriebe des Bundes dem Landesverband des Landes an, in dem sie ihren Sitz haben. Andere Krankenkassen können den Landesverbänden beitreten. (...) § 212 Bundesverbände, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verbände der Ersatzkassen(...)(5) Die Ersatzkassen können sich zu Verbänden zusammenschließen. Die Verbände haben in der Satzung ihre Zwecke und Aufgaben festzusetzen. Die Satzungen bedürfen der Genehmigung, der Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister der Einwilligung der Aufsichtsbehörde. Auszug-Ende https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/system-gesetzliche-krankenversicherung/fusionen/ Krankenkassen-Fusionen: Zahl der Kassen geht zurückListe der geplanten und vollzogenen Krankenkassen-FusionenAktuell: Fusion zwischen BKK24 und BKK advita für den 1.10.2017 geplant. Name nach der Fusion: BKK24. (...) Gesetzliche Krankenkassen: Fusionen von Oktober 2008 bis heute
Auszug-Ende Lesetipps: Update2 GKV Siemens BKK - die Krankenkasse die NICHT geöffnet ist Ist die GKV AOK Rheinland Hamburg gefährlich - illegale Satzung Update2 Künstlersozialkasse soll Beiträge an ex-Barmer Versicherte zurückbezahlen - KSVG Patientendaten und Rezepte werden von privaten Home Office Mitarbeitern - nicht GKV erfasst Update1 Gesundheit Metzinger BKK - eine GKV - die eine Scheinfirma ist & BKK Seidensticker
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