Update1 BAHN BKK ist offizielle GKV für Künstlersozialkasse Journalisten

Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org
Journalistin : Conny Crämer
Veröffentlicht am : 25. Jun. 2015., 10:48:49 Stunden

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Conny Crämer's Info

Die Bahn BKK ist die offizielle gesetzliche Krankenversicherung für "Versicherte" in der Künstlersozialkasse. Noch vor einigen Wochen bemängelte Achtung Intelligence die fehlende BKK, in der sich die Künstler, Publizisten und sonstige KSVG-Pflichtige versichern können. Eine derartige BKK hatte mal das Bundesverfassungsgericht 1987 in 2 BvR 909/82 vorgeschrieben. Update6 Bundesverfassungsgericht KSVG vergaß Krankenkasse & unfähige BG Kliniken Zwar hatte das Bundesversicherung auf seinen eigenen BVA-Webseiten erklärt, dass die Künstlersozialversicherung eine eigenständige GKV und Pflegeversicherung ist, wie eine normale GKV und Knappschaft auch eine ist, aber bis heute hat die Künstlersozialversicherung weder einen eigene offizielle Krankenkasse selber errichtet, die so heißt, noch eGK-Kärtchen. Update3 Noch mehr Betrug der Künstlersozialkasse - Bundesversicherungsamt: Chaos KSK Sie ist eine Beihilfestelle in der Realität. Sie will keine Krankenkasse sein. Sie will eine Beihilfestelle sein, wie es in den Gesetzen SGB VI 169 Absatz 2 und im SGB V 251 Absatz 3 Satz erklärt ist. Die KSK hat alle Beiträge an die GKV zu entrichten, dito an die Rentenversicherung, die in Wahrheit jedoch die Bundesbeamtenpension sein muss, aber nicht der DRV Bund, auch wenn da Bund im Namen der gesetzlichen Rentenversicherung steht. Update1: 17. Januar 2018 Die Bahn BKK ist nicht die offizielle GKV für KSVG "Mitglieder", also Künstlersozialkasse, obwohl dies laut Impressum und Anderem tatsächlich hätte so sein müssen. Aber es hat sich alles geändert, denn Unternehmen, Verlage und Fernsehsender pfuschen lieber weiter, die Künstlersozialversicherung sowieso.


Bahn BKK

 

Dank der Satzung der Bahn BKK flog es auf - auch die Barmer GEK hatte es 2013 schon mal erklärt. Die Künstlersozialkasse, deren Hauptchef laut KSVG 37 Absatz 3 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (vormals Bundesministerium für Gesundheit und Soziales) ist, gibt sich wirklich immer als Chef der Künstler und Journalisten aus. Auf den gleichen Tenor kamen das Arbeitsgericht 2008 und andere Behörden.

 

http://kuenstlersozialkasse.de/ (bitte dann auf Impressum gehen, da öfter Link-Veränderungen, Nachtrag, 17. Januar 2018)

 

Impressum

> Startseite
 

Herausgeber

Unfallversicherung Bund und Bahn, Geschäftsbereich Künstlersozialkasse

 

Inhaltlich Verantwortlicher nach § 6 MDStV



Bernhard Schneider (Vorsitzender der Geschäftsführung der Unfallversicherung Bund und Bahn)

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Auszug-Ende

 

Neuer Link. Unfallkasse Bund Webseiten Name hat sich geändert. https://www.uv-bund-bahn.de/versicherte-und-leistungen/versicherte/

Webseite uk - bund .de gibt es nicht mehr (Nachtrag, 17. Januar 2018)

 

Unfallkasse des Bundes und Eisenbahn-Unfallkasse haben am 1. Januar 2015 zur Unfallversicherung Bund und Bahn fusioniert.

 


Die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse haben auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-NOG) zu einem gemeinsamen Träger fusioniert: der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB).


Satzung der Bahn BKK

http://www.bahn-bkk.de/Ueber_uns/Page005355.aspx

 

Teil 1 Verfassung

 

§ 1 Name, Sitz, Rechtstellung und Bereich der BAHN-BKK

 

I. Die Betriebskrankenkasse ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt den Namen

BAHN-BKK

Sie ist seit dem 01.01.1996 gemeinsamer Rechtsnachfolger der am 01.01.1950 errichteten Bundesbahn-Betriebskrankenkasse und der am 01.01.1991 wiedererrichteten Reichsbahn-Betriebskrankenkasse.

Die BAHN-BKK hat ihren Sitz in Frankfurt (Main). Die Betreuung und Beratung der Versicherten bzw. Kunden erfolgt durch die Regionalgeschäftsstellen.

II. Der Bereich der BAHN-BKK umfasst

1. das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) einschl. seiner nicht rechtsfähigen
Sondervermögen,

2. die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG),

3. die BAHN-BKK,

4. die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK),

5. die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB),

6. das Eisenbahnbundesamt (EBA),

7. die in Anhang 1 genannten Unternehmen. Der Anhang 1 ist Bestandteil der Satzung.

III. Die BAHN-BKK ist eine geöffnete Betriebskrankenkasse; ihr Bereich erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

 

Auszug-Ende

 

Zuständigkeit der Bahn BKK

Logisch - gibt sich die KSK als Cheffe aus, ist der Cheffe die Unfallkasse und somit ist die Bahn BKK sogar die korrekte GKV, doch die mag das Gesetz nicht wahrhaben.

 

Die mag nicht wahrhaben, dass im KSVG 35 der Begriff Arbeitgeber steht. Sie will auch nicht Lohnersatzzahlungen bezahlen. Egal, ob der Bund nun Dienstherr ist, im Sinne vom Beamtentum oder Arbeitgeber im Sinne von TVÖD also Arbeitnehmerschaft.

 

Bahn BKK muss Lohnersatzleistungen zahlen, weil die KSVG kein Sozialträger sein will

 

Das Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht entschieden, hat der arme Arbeitnehmer (Beamte) vom Chef kein Gehalt erhalten, muss nun mal der Sozialträger das Gehalt ausbezahlen. Doch die Bahn BKK drückt sich vor solchen Anfragen und will nicht antworten. Man versteht also nur Bahnhof bei der Bahn BKK.

 

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgbx-115-ansprueche-gegen-den-arbeitgeber_idesk_PI10413_HI536398.html

Jansen, SGB X § 115 Ansprüche gegen den Arbeitgeber

 

Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.7.1983 eingeführt worden. (...)
1 Allgemeines
Rz. 2
Während der übrige Teil dieses Gesetzesabschnitts Schadensersatzansprüche betrifft, behandelt § 115 den Übergang von Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf den Leistungsträger. (...) Die Vorschrift soll (...) einen Ausgleich in den Fällen schaffen, in denen ein Arbeitgeber den Entgeltanspruch eines Arbeitnehmers nicht erfüllt und ein Sozialleistungsträger deshalb Sozialleistungen erbringen muss (BSGE 52 S. 47). (...)
2 Rechtspraxis
(...)
2.2 Voraussetzungen des Anspruchsüberganges
Rz. 5
Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitsentgelt nicht nach, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber kraft Gesetzes insoweit auf den Leistungsträger über, als dieser Sozialleistungen erbracht hat. Erfasst wird dabei nur der fällige Anspruch auf Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV, auf den ein Rechtsanspruch besteht. Es genügt aber, wenn sich der Arbeitgeber im Leistungsverzug befindet; eine endgültige Leistungsverweigerung ist nicht erforderlich (Bieresborn, in: v. Wulffen, SGB X, § 115 Rz. 3). Bei der Zahlung einer sittenwidrig niedrigen Vergütung gilt § 115 ebenfalls (ArbG Stralsund, Urteil v. 10.2.2009, 1 Ca 318/08). Zum Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV zählen auch einmalige Leistungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld sowie ein vereinbarter Urlaubsabgeltungsanspruch (BAG, NZA 2006 S. 1232; SG Lüneburg, Urteil v. 3.11.2009, S 7 AL 226/08).(...)
Auszug-Ende



1. SGB 32

§ 32
Verbot nachteiliger Vereinbarungen

Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.


GKV und SGB VII Sozialträger wollen Gesetze nicht wahrhaben


Blöd, kein Sozialträger will das Gesetz wahrhaben, man ist zwar so rentenversicherungstechnisch angemeldet, als Angestellte oder Beamte, auch wenn das Finanzamt meint, man sei ein Freelancer. Das Finanzamt hat in Bezug auf Statusfestellungsverfahren sowieso nichts zu meckern. Oberste Hoheit hat die Rentenversicherung, aber nicht je der Steuerberater, schon gar nicht die Finanzämtler.

Das steht so im KSVG 35 und im SGB IV 28 p Absatz 1a. Per Betriebsverfassungsgesetz § 5 sind sowieso alle, die für andere tätig sind, immer Arbeitnehmer, aber nicht je Freelancer.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/3_Fachbereiche/02_ArbeitgeberUndSteuerberater/03_kuenstlersozialabgabe/pruefung_der_kuenstlersozialabgabe_node.html

 

Prüfung der Künstlersozialabgabe

Auch eine Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung



Mit Wirkung ab 15.6.2007 wurde der Deutschen Rentenversicherung die Aufgabe übertragen, die Zahlung der Künstlersozialabgabe zu überwachen.
Neben der Künstlersozialkasse sind nunmehr auch die Rentenversicherungsträger verpflichtet, bei den Arbeitgebern die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe zu prüfen.


Auszug-Ende

 

Doch der Arbeitgeber zahlt nicht je auf Lohnsteuerkarte.

 

Aber man wird als Angestellte bzw. Beamte sozialrechtlich richtig angemeldet, erhält aber nicht je Lohnfortzahlung im AU-Fall, keinen berufsgenossenschaftlichen Schutz des Arbeitgebers, keine betriebsmedizinische und arbeitsmedizinische Untersuchung oder Vorsorge. Man weiß noch nicht einmal, dass man sozialrechtlich einen echten Arbeitgeber hat. Der sagt das nicht je. Der füllt nicht je eine Lohnsteuerkarte aus und zahlt nicht je ein Gehalt und sonstige VL.

 

Es liegen Anträge vor, nicht nur GKVs schließen zu lassen, weil diese nicht leistungsfähig sind und die Gesetze nicht wahrhaben wollen, Urteile auch nicht. Auch die Unternehmen der Arbeitgeber sollen geschlossen werden.


ERGO


Ohne jetzt hier Mitarbeiter der Bahn BKK beleidigen zu wollen, es gibt durchaus Personal, dass vom Privatversicherer ERGO kommt und nun ein Bahner ist. Was die dort zu tun haben, ist eigentlich unklar. Die Bahn BKK ist ein Sozialträger. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr war früher für ERGO tätig, die in Schwerstverbrechen involviert ist.

Aber in seiner Amtszeit waren jedoch die Sozialträger bereits bei der heutigen Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen angesiedelt, damals Bundesministerin für Arbeit und Soziales.

ERGO ist in Hacking-Skandale und Datenpfusch verwickelt und im internationalen Menschenhandel. Es geht sogar um fantasierte Schadensnummer und Schadensdaten und analphabetisch-wirkendes Verwaltungspersonal.

Update1: 17. Jauuar 2018, 04.52 Uhr

Die Bahn BKK ist nicht wirklich echt und wie war das mit der Künstlersozialkasse - die macht nur Kasse

 Die Bahn BKK ist primär eine PKV. Sie hat laut Webseite bahn-bkk.de Geschäftskunden. Sie hat sogar ein Unternehmensportrait online, obwohl sie eine Sozialversicherung ist. Der gesamte Sozialversicherungsbereich wurde seit vielen Jahren von PKV-Markt unterminiert und sabotiert. Die sind bekanntlich primär gewerbliche Drückerkolonnen.


Wichtiger als eigene Servicepunkte, eigentlich Filialen der Bahn BKK ist der Versicherung das PKV-Geschäft mit der DEVK, dessen Service sie bevorzugt hervorhebt. Die Betriebskrankenkasse der Bahn veröffentlicht auf der Webseite.

https://www.bahn-bkk.de/location-search

(...)

DEVK-Premiumpartner

Die DEVK-Premiumpartner beraten Sie zu den Krankenzusatzversicherungen der DEVK, die BAHN-BKK-Kunden zu besonders günstigen Konditionen erhalten. Außerdem erhalten Sie Informationen zu den EXTRAS der BAHN-BKK, können Kopien und Faxe anfertigen und Ihre Post innerhalb von 24 Stunden an die BAHN-BKK weiterleiten lassen.

Auszug-Ende

Es gibt viele Service-Stellen der DEVK, aber solch ein Mix von Bahn und Privatunternehmen ist nicht so wirklich erlaubt, denn einen echten Bahnhof gibt es fast überall, aber das weiß die Bahn BKK anscheinend nicht.


Künstlersozialversicherung ist also doch kein Teil der Bahn BKK oder der Unfallversicherung Bund Bahn


Sie ist KEINE Versicherung, sie versichert nicht je selber, sie hat KEINERLEI Funktion, grundsätzlich sind alle "Pflichtigen" in irgendeiner GKV versichert, diese kann der angebliche Pflichtige selber auswählen. Die KSK macht NUR Inkasso für andere Versicherungen, nicht je war sie eine echte Sozialversicherung mit Kärtchen. Sie war nichts je.

Laut BSG Urteil von 1972 ist bestätigt, wer für andere tätig ist, Arbeitsort egal, ist immer deren Angestellte, auch betrifft dies Journalisten. Dies steht auch au der Webseite der Rentenversicherung.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/205504/publicationFile/1796/2005_07_05_06_top_1_anlage_1.pdf)


Telearbeit

A. Erläuterung

(1) Telearbeit wird (als Hausarbeit) im besonderen Maße in der Texterfassung, bei der Erstellung von Programmen, in der Buchhaltung und in der externen Sachbearbeitung eingesetzt. In der Praxis gibt es mehrere Organisationsformen der Telearbeit. Sie kann durch Mitarbeiter zu Hause oder an einem von ihnen ausgewählten Ort ausgeübt werden. Verbreitet ist beispielsweise das Erfassen von Texten im Auftrag von Verlagen im heimischen Umfeld, wobei die Mitarbeiter keinen Arbeitsplatz mehr im Büro haben. Die Telearbeit ist auch im Bereich des modernen Außendienstes gebräuchlich. Dabei sind Mitarbeiter durch einen Online-Anschluss mit dem Unternehmen verbunden, um Geschäftsvorfälle (Aufträge, Rechnungen) an das Unternehmen weiterzuleiten.

(2) Vielfach handelt es sich hierbei lediglich um einen ausgelagerten Arbeitsplatz. In diesen Fällen ist von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, weil es nicht rechtserheblich ist, wo der Beschäftigte seine Tätigkeit verrichtet.

(3) Die Beurteilung der Frage, ob die Telearbeit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis darstellt, richtet sich im Übrigen danach, inwieweit die Mitarbeiter in die Betriebsorganisation des Unternehmens eingegliedert sind. Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis liegt trotz räumlicher Abkopplung dann vor, wenn eine feste tägliche Arbeitszeit — auch in einem Zeitkorridor — vorgegeben ist, seitens des Auftraggebers Rufbereitschaft angeordnet werden kann und die Arbeit von dem Betreffenden persönlich erbracht werden muss. Dies gilt auch dann, wenn die Telearbeit als Teilzeitarbeit konzipiert ist.

B. Rechtsprechung

→BSG vom 27.9.1972 — 12 RK 11/72 — (USK 72115)

Auszug-Ende

Tatsache ist, fast alle brechen das Gesetz, egal ob Großunternehmen, Verlage oder Fernsehsender oder Rundfunkanstalten wie ARD und ZDF.

Deswegen werden dann die Journalisten beamtet quasi, auch liegt das in 1. SGB 32. Freie Berufe sind Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit .

Seite 30 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf - Geschätsverteilungsplan - Freiberufler sind Beamte

http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/GVPL2017_neu.pdf

20. Kammer (Auszug)

Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht (0400) einschließlich der „freien Berufe"
(0460) und des Vergaberechts (0414), soweit nicht eine andere Kammer zuständig ist

Recht der rechtsberatenden Berufe und ihrer Kammern (soweit nicht Prüfungsrecht) einschließlich des Beitragsrechts (0460)

Recht der Versorgungswerke der freien Berufe bzw. der Kammern (0460)




Auszug-Ende

Unfallversicherung ist dann eigentlich die Unfallversicherung Bund und Bahn, wenn es keine andere Leistung und Hilfe gibt, für Verunfallte. Aber das wollen die alle nicht wahrhaben.

Sie denken sich lieber ganz frei und künstlersich einen aus und der Staat kommt seiner Fürsorgepflicht nicht nach.

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