Update1 Gauck - Der Bundespraesident der gar keiner in echt war (vormals ist)

Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org
Journalistin : Conny Crämer
Veröffentlicht am : 29. Oct. 2015., 15:15:08 Stunden

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Conny Crämer's Info

Eigentlich könnte man meinen, der angeblich echte Bundespräsident Gauck stamme aus der Anarcho-Bande der 68er, hat nichts Anderes geraucht als Cannabis, soff sich mit Schily und Ströbele durch die Gegend, hinterging schon immer den Verfassungsschutz und labert nur Müll. Der gondelt durch die Gegend, aber will  nicht so was sein wie ein Präsident Putin oder ein Barack Obama. Der will nur so ein Schönredner sein und sonst andere vorschicken. Eine echte Dienstwohnung wollte er auch nicht in echt in Wahrheit haben. Klar, was soll der Westen mit einer Ossie-Kommune und so wuselte Conny Crämer durch die Webseiten des Bundespräsidialamts und denkt der Ossie ist keinen Steuerpfifferling wert und all das nur, weil sein Vorgänger lieber SAT1-TV-Movie Star sein wollte, weil seine Frau keinen Bock auf den Job hatte. Der Präsidentenjob war ihr zu anstrengend, also dichteten sich die BILD samt SAT1 einen Telenovela Schmuh zusammen, dass der faule Vorgänge Wulff schnell weglaufen konnte. Dann kam die Ossie-Kommune. Update1: 30. Oktober 2015  Aus der weiteren Ossie-Kommune kommt der Hamburger Fischkopp Angela Merkel, die eigentlich mit einem Typen namens Sauer verheiratet ist, aber der Ex hieß nun mal Merkel. Sie hieß auch mal Kasner oder wie auch immer. Die Bundeswehr möge doch mal bitte ihren wahren Namen mal veröffentlichen.  Merkel spielt Kanzlerin, war wegen Absprachen verfassungsrechtlich nicht je gewählt in Wahrheit und nimmt dem faulen Gauck den Job weg. Der hat ja keine Lust mit anderen Staatspräsidenten über echte Hard Topics zu reden, sondern er spielt lieber Chef der internationalen IHKs und Wirtschaftsminister und steht auf Schönrederei im Ausland. Man merkt, die waren nicht je in der echten Schule, kein Verfassungsrecht gelernt, nicht je Geschi gelernt, nichts je über Politik gelernt, bis aufs gemeinsame Saufen mit den Grünen, Sachkunde auch nicht und über Hitler auch nicht. Und so schwänzen diese Schläfer auch in echt ihren wahren Job. Die anderen Politiker übrigens auch.


Der wahre Job der bisher faulen Bundespräsidenten

http://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Wirken-im-Ausland/Voelkerrechtliche-Vertretung/Voelkerrechtliche-Vertretung-node.htmlerrechtliche Vertretung

 

Völkerrechtliche Vertretung

Artikel 59 Absatz 1 Satz 1 GG weist die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland dem Bundespräsidenten zu.

 

Danach hat der Bundespräsident die ausschließliche Zuständigkeit, namens der Bundesrepublik Deutschland im völkerrechtlichen Verkehr rechtserheblich zu handeln. Hiervon zu unterscheiden ist die Führung der auswärtigen Politik, die im Wesentlichen Sache der Bundesregierung ist. Dass der Bundespräsident die Bundesrepublik völkerrechtlich vertritt, entspricht der deutschen Verfassungstradition und der internationalen Staatspraxis, nach der meist das Staatsoberhaupt die völkerrechtliche Vertretungsbefugnis besitzt.

Völkerrechtliche Vertretung bedeutet organschaftliches Handeln bzw. Repräsentation des Gesamtstaates. Gemäß Artikel 59 Absatz 1 Satz 1 GG tritt daher der Bundespräsident im internationalen Verkehr offiziell für die Bundesrepublik Deutschland auf. Zwar dürfen auch andere Verfassungsorgane außenpolitisch handeln, ihr Handeln bedarf aber formal einer Rückführung auf das Grundgesetz oder einer Ermächtigung durch den Bundespräsidenten.

Neben den Beispielen in Artikel 59 Absatz 1 Satz 2 und 3 GG gehören hierzu die einseitigen völkerrechtlich relevanten Handlungen – wie etwa die Kündigung von Verträgen, Protest oder Verzicht, aber auch Reden im Ausland, Grußbotschaften und der Empfang von Staatsgästen und Staatsbesuche im Ausland.

Auch die völkerrechtliche Anerkennung fremder Staaten wird durch den Bundespräsidenten ausgesprochen. Die politische Entscheidung über die Anerkennung liegt aber bei der Bundesregierung.

 

Auszug-Ende

 

Also was die Parteien da politisch mit CDU und Grünen-Cannabis-Legalize-It "Jamming Sessions" mit dem Völkerrecht zu tun haben, wissen nur die ADHS-Wirren Parteibonzen.


Denn Völkerrecht hat per Grundgesetz auch Vorrang

 

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 25 

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Auszug-Ende


Deshalb hat nur der Präsident das Sagen und die Parteien nicht, die haben ja Angst, aufzufliegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bekanntlich mehrfach Parteien im Bundestag verboten. Denn da darf nur die Volksvertretung sitzen, (steht so auch am Eingang des Bundestags), aber kein CDU, SPD, AFD und sonstigen Piratenkram, die ja ohne den anderen hilflose Personen sind.


BILD hilft


Aber der Gauck macht lieber irgendwelche Schönwetterreisen, hat auf echtes Völkerrecht und United Nations keinen Bock, lässt irgendwen mit dem Obama reden, kassiert dicke Knete ein, und der Wulff machte wegen der BILD einen Flieger raus aus dem Job. Steht so drin im Buch von Frau Wulff so eigentlich ...


Stattdessen lassen die immer diese Merkel ran, die aber laut ihrer Jobbeschreibung nur Sprecherin der Bundesminister ist, die dann vor dem Bundestag als Repräsentant der Bundesminister dem Volk (bisher nur Parteien) Rede und Antwort stehen muss. Sonst darf die nichts. Auch nicht ins Ausland jetten.


Jaja, hört sich eher nach Grüner Anarcho-Bande an - so was wie Rote Armee Fraktion auf Dauerdroge von Schily und Ströele vor 50 Jahren. Hauptsache anarschen. A wie Anarchie und Arsch.

FIFA 2014 - USA gegen BRD & DDR

 

 

Update1: 30. Oktober 2015, 08.46 Uhr


Schläfer Schwänzer und Idioten - wir lernen Regieren

 

Der Ossie Gauck hat sich nicht je gegen diese DDR-Flagge der FIFA gestellt, die regelmäßig auch Jahre zuvor aufgetaucht war. Damit ist er ein Hochverräter - einerseits gegen die ehemalige Honni-Bude namens DDR, ein echt anerkannter völkerrechtlicher Staat, den das Bundesverfassungsgericht (siehe Deutschlandvertrag), nicht wahrhaben wollte, aber die Vereinten Nationen schon. Die sind wegen 25 GG höherwertig und "overrulen" das Bundesverfassungsgericht - machen es mundtot.

 

Dann spielt der Typ auch noch BRD-Präsident und meckert nicht offiziell gegen die DDR Flagge und erteilt der FIFA keinen Boykott. Das kann jeder Schüler erklären, aber die Politiker sind bekanntlich nur Baumschüler und Säufer. Alk-freies Bier gilt wegen anderen Inhaltsstoffen übrigens als gefährlicher. Das lernt man auch in der Schule.

 

 

http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Kanzleramt/WahlDerBundeskanzlerin/wahl_der_bundeskanzlerin_node.html

(...)

Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ein Mandat im Bundestag ist dagegen nicht nötig. Der Bundespräsident schlägt nach Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. (Im Grundgesetz ist nur die männliche Form genannt, natürlich ist damit immer auch eine Bundeskanzlerin gemeint.)

Auszug-Ende


Beanntlich soll das Volk angeblich den Bundeskanzler wählen, doch das ist nicht je verfassungsrechtlich erlaubt gewesen.Das gaukeln aber Wahlplakate vor. Wahlbetrug.


In der Tat sind Absprachen laut Artikel 63 GG Absatz 1 erst gar nicht erlaubt. „Art 63 

  1. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.


Auch die Wahl der Bundesminister läuft etwas anders, als die Abstimmung. „Art 64 

  1. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen."


Doch wieso macht es die GroKo (Große Koalition) anders und was hatte das Bundesverfassungsgericht dazu in Wahrheit veröffentlicht? An 06. Dezember 2013 erklärte die Presseabteilung des Bundesverfassungsgerichts bereits folgende Passage:



1. Im Wege der Verfassungsbeschwerde können nur Akte der öffentlichen
Gewalt angegriffen werden (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1
BVerfGG).
An einem solchen Akt fehlt es hier. Mit der Durchführung einer
Abstimmung über einen Koalitionsvertrag unter ihren Mitgliedern übt die
SPD keine öffentliche Gewalt aus. Öffentliche Gewalt ist vornehmlich der
Staat in seiner Einheit, repräsentiert durch irgendein Organ. Parteien
sind nicht Teil des Staates
. Sie wirken in den Bereich der Staatlichkeit
lediglich hinein, ohne ihm anzugehören.

Streng erklärten die Richter die Urteilsfindung von - 2 BvQ 55/13 - , an die sich die Parteien trotzdem nicht hielten:



Mit der Durchführung einer Abstimmung über einen Koalitionsvertrag unter ihren Mitgliedern in Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe übt die SPD jedoch nicht zugleich auch öffentliche Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG aus. Öffentliche Gewalt ist vornehmlich der Staat in seiner Einheit, repräsentiert durch irgendein Organ (vgl. BVerfGE 4, 27 <30>; s. auch BVerfGE 22, 293 <295>; 58, 1 <27>).

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Parteien sind nicht Teil des Staates (vgl. BVerfGE 85, 264 <287 f.>; 107, 339 <361>; 121, 30 <53>). Zwar kommt ihnen aufgrund ihrer spezifischen verfassungsrechtlich abgesicherten Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Gesellschaft eine besondere Stellung zu; sie wirken in den Bereich der Staatlichkeit aber lediglich hinein, ohne ihm anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 <100 f.>; 73, 40 <85>; 85, 264 <287>; 121, 30 <53>).

Auszug-Ende

Parteien sind keine Volksvertreter

Parteien sind also nicht je existent. Deshalb gibt es auch keine Koalitionsverträge, die juristisch Bestand haben.

Da aber die Politiker nur Dumme sind, Säufer und Schwänzer brauchen die eine Partei, weil sie alle zu unfähig und hilflose Personen sind. Sie sind aber verfassungsrechtlich gesehen Feinde.


Die Schwänzer namens Bundestagsabgeordnete sind  erlaubt - aber ohne Partei dann bitte


https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20070704_2bve000106.html

Absatz 263

 

Der erste Schritt zu solchen Kontrollen ohne konkreten Anlass oder Verdacht ist die Fixierung des Tätigkeitsfeldes der Abgeordneten und die Gewichtung, was sie in der Hauptsache und was sie grundsätzlich noch "nebenher" tun dürfen.

Abgeordnete bestimmen selbst die Art und Weise, in der sie ihr Mandat wahrnehmen, wie viel Zeit sie ihrer parlamentarischen Tätigkeit widmen, an wie vielen Tagen sie in Berlin anwesend sind, ob und wie lange sie die Plenarsitzungen besuchen, wie intensiv sie ihre Mitarbeit in den Ausschüssen betreiben, wie häufig sie im Wahlkreis präsent sind und wie die Kontakte zu den örtlichen Parteigliederungen und zu den Wählern gestaltet werden.

 

Über dies alles ist der Abgeordnete allein seinen Wählern Rechenschaft schuldig. Deshalb ist eine rechtliche Kontrolle dieses Abgeordnetenverhaltens mit der Möglichkeit, rechtliche Vorwürfe, etwa den der Pflichtverletzung, zu erheben, zu sanktionieren und gerichtlich überprüfen zu lassen, ein unzulässiger Eingriff in die Freiheit des Mandats (vgl. auch Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. I, 2. Aufl. 1984, S. 1067). Dem müssen freilich und werden auch ein entwickeltes Verantwortungsbewusstsein und die Gewissenhaftigkeit des Abgeordneten korrespondieren (vgl. hierzu BGHZ 72, 70 <74 f.> unter Bezugnahme auf Geiger, Der Abgeordnete und das Geld, FAZ 1978, Nr. 119, S. 9; ders., Der Abgeordnete und sein Beruf, ZParl 1977, S. 522 <525 f.>).

 

Auszug-Ende

 

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html



aa) Das in Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte Prinzip der Repräsentation ist das vom Grundgesetz gewählte Organisationsmodell, welches dem Volk die maßgebliche Bestimmungsmacht über die staatliche Gewalt verschaffen soll (vgl. BVerfGE 44, 308 <315 f.>; 56, 396 <405>; 80, 188 <217>). Es bringt zum Ausdruck, dass jeder gewählte Abgeordnete das Volk vertritt und diesem gegenüber verantwortlich ist (vgl. Morlok, in: Dreier , GG Bd. II, 2. Aufl. 2006, Art. 38 Rn. 31). Die Abgeordneten sind nicht einem Land, einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich (vgl. BVerfGE 121, 266 <305>); sie repräsentieren zudem das Volk grundsätzlich in ihrer Gesamtheit, nicht als Einzelne (vgl. BVerfGE 44, 308 <316>; 102, 224 <237>; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, NVwZ 2012, S. 495 <496>). Mit der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages kreiert das Bundesvolk sein unitarisches Vertretungsorgan (vgl. BVerfGE 6, 84 <99>; 95, 335 <402>; 121, 266 <305>).


bb) Der unitarische Charakter des Deutschen Bundestages wird durch die Unterteilung des Wahlgebietes in Listenwahlkreise nicht in Frage gestellt. Wie im bisherigen Bundeswahlrecht ist Wahlgebiet das Bundesgebiet (vgl. § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 2a, 3 BWG), ist das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland als Träger und Subjekt der Staatsgewalt (vgl. BVerfGE 83, 37 <50 f.>) zur Wahl berufen (vgl. §§ 12, 13 BWG) und werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als Vertreter des ganzen Volkes, nicht als Repräsentanten der vereinigten Landesvölker gewählt. Lediglich für die Vorgänge der Stimmabgabe und -auswertung wird das Wahlgebiet in zulässiger Anknüpfung an die bundesstaatliche Gliederung in selbständige Wahlkörper unterteilt, ohne dass die Länder hierdurch zu eigenständigen Wahlgebieten würden (vgl. Schreiber, DÖV 2012, S. 125 <132>; ferner zu § 6 Abs. 2 BWG 1953 Seifert, Das Bundeswahlgesetz, 1953, § 6 Anm. 2).

Auszug-Ende

 


http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaeten/index.html

Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Reichstagsgebäude

Entschädigung von Abgeordneten soll Unabhängigkeit sichern © DBT/Melde

Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.

Das meist als Hauptberuf wahrgenommene Amt des Parlamentariers muss finanziell so ausgestattet sein, dass es für alle offen steht: sowohl für bisher abhängig Beschäftigte als auch für Selbstständige oder Freiberufler. Die Effizienz parlamentarischer Arbeit hängt zunehmend davon ab, dass Abgeordnete aus allen Bereichen der Gesellschaft mit ihren Fachkenntnissen zur Verfügung stehen. Es sollte auch für Besserverdienende nicht mit zu großen Verlusten verbunden sein, sich für das Amt als Abgeordneter zu bewerben.

Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, "die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt, und dies wurde mit dem Abgeordnetengesetz von 1977 auch umgesetzt.


Auszug-Ende

 

Der Job der Kanzlerin

 

http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Kanzleramt/Aufgaben/aufgaben_der_kanzlerin_node.html

 

Aufgaben der Bundeskanzlerin

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht für das Amt des Bundeskanzlers eine starke Position vor: So hat die Bundeskanzlerin nach Artikel 64 Grundgesetz das Recht, das Bundeskabinett zu bilden.

Das Bundeskabinett, aufgenommen bei der Kabinettssitzung am 19.03.2014. Foto: Pool Bundesregierung/Steffen Kugler Kabinettstisch, Große Koalition Das Bundeskabinett Foto: Bundesregierung/Kugler

Die Kanzlerin schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidatinnen und Kandidaten für die Ministerämter vor, und damit die Mitglieder des Bundeskabinetts. Auf gleiche Weise ist die Entlassung der Bundesminister möglich. Außerdem hat die Bundeskanzlerin den Vorsitz im Bundeskabinett und leitet die Kabinettssitzungen.

Rahmen für das Regierungshandeln

Nach Artikel 65 Grundgesetz (GG) bestimmt die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Diese Richtlinienkompetenz umfasst die Vorgabe eines Rahmens für das Regierungshandeln, den die einzelnen Ministerien mit Inhalten ausfüllen.

Innerhalb der von der Bundeskanzlerin bestimmten Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung. Diese Arbeitsweise heißt Ressortprinzip.

 

Auszug-Ende

 

Für die Grünen ist allein die Partiemeile im Hochsommer zu einer Fußball WM Quatar wichtig und die Legalisierung von Cannabis.

 

Also Parteien sind im Bundestag verboten, sie repräsentieren nicht je das Volk, sie sind ein privater Club. SPD und CDU haben immerhin schon ein eigene Umsatzsteuer-ID. Die FDP ist ein eingetragener Verein.  Die Grünen und Linken sind Körperschaften, was sie laut Bundesverfassungsgericht wegen der fehlenden staatlichen Macht, nicht sein dürfen.

 

Die BRD wird also illegal von Parteibonzen regiert. Der Rest schwänzt seinen wahren Job - die Nahles BMAS hofft auf internationale Hilfe, die vielleicht die vielen Flüchtlinge aus dem Ausland mitbringen, damit irgendeiner den Deutschen sagen kann, wie man BRD managt und regiert. Die Politiker, Polizei und vielen Gerichte samt Staatsanwälte selber können das auch oft nicht, Ärzte gibt es oft auch nicht, auch die saufen sich gerne zu.

 

Ja, die Grünen waren einst die Umwelt-Partei. Daraus wurde Cannabis - ist ja grün. Man vermißt die Baumschule.  Neurologisch Behinderte regieren.

 

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