Update2 Gesundheit GKV erhoehen Beitraege - Sonderkuendigungsrecht - fast alle BKK geschlossen Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org Journalistin : Conny Craemer Veröffentlicht am : 20. Dec. 2015., 21:39:52 Stunden aktuelle Leserzahl : 4158 |
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Zum Jahreswechsel haben viele gesetzliche Krankenversicherungen ihre neuen Beiträge für 2016 angekündigt. Obwohl die Krankenversicherungen die Mitglieder schriftlich informieren müssen, geht doch manchmal vielleicht die Post verloren. Erkundigen Sie sich doch online auf den Webseiten Ihrer Versicherung über die neuen Beiträge. Das SGB V erlaubt ein Sonderkündigungsrecht und den Wechsel in eine andere GKV. Achtung Intelligence erklärt es. Update1: 24. Dezember 2015 Bei vielen Versicherten sind nun die Schreiben der GKVs mit den neuen Tarifinformationen da. Die Barmer GEK verschickte am 21. Dezember 2015 ihre Infos. Da flog auf, dass sie nicht über das Sonderkündigungsrecht informiert. Auch die BKK Euregio will nun von ihrem günstigen Tarif von 14,6 Prozent weg. Update2: 26. Dezember 2015 Nach mehrfachem Durchlesen, war tatsächlich das Kündigungsrecht zum Ende dieses Monats im Brief der Barmer GEK erwähnt worden. Zwar nicht im Rahmen eines Rechtsbehelfs, aber mittendrin, sodass man es leicht übersieht. Wechseln kann also jeder. Dabei flog auf, dass die meisten BKKs, also Betriebskrankenkassen in Wahrheit geschlossen sind. Sie sind nicht für Betriebsfremde geöffnet. Dazu gehört die BKK VBU, die BKK Provita, die BKK Euregio, aber auch die Deutsche BKK. Achtung Intelligence sagt Ihnen, wie das erkennbar ist.
Das Dilemma
Eigentlich sind es sowieso oft nur 0,2 Prozent, die die GKVs erhöhen und die sich sowieso meist an kein Gesetz halten. Sie wollen ja keine GKV sein, also nichts Gesetzliches und das hatte bekanntlich auch der Bundesfinanzhof im Jahr 2010 festgestellt. Die wollen lieber private Zusatzversicherungen vertickern. In einem anderen Gerichtsfall war zu lesen, die würden damit durchaus gute Einnahmen machen, so hätte sich sogar damals das beigeordnete Bundesgesundheitsministerium geäußert, obwohl das SGB V - Teil des Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist.
Aber der Bundesminister Gröhe krallt sich noch immer die GKVen, als ob die eine PKV sind. Sind sie zwar laut BFH, aber das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat noch nicht eine einzige GKV errichtet, ohne diesen Vielwust an GKV und BKK und IKK.
Das Sonderkündigungsrecht
Hat ihre GKV einen Zusatzbeitrag geplant, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie sind nicht an die 18-monatige Pflichtmitgliedschaft gebunden. Sie können dann nach Bestätigung der Kündigung durch ihre aktuell bestehende Krankenkasse in eine der anderen 123 GKVen wechseln. (aktueller Stand des GKV-Spitzenverbandes)
Die Webseite Krankenkasse hat es schön erklärt:
(...) Das Krankenkassen-Sonderkündigungsrecht ist in §175 des Sozialgesetzbuchs 5 (§ 175 SGB V, Abs. 4 Satz 5) beschrieben. Dabei gilt es, auf einige Besonderheiten zu achten. Auf der sicheren Seite sind Sie mit dieser Formulierung: Aufgrund des von Ihnen erhobenen Zusatzbeitrags mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 des SGB V Gebrauch. Nach Ansicht des Bundesversicherungsamts und des Bundesgesundheitsministeriums wird auch eine normale Kündigung als Sonderkündigung gewertet, wenn sie zu dem Zeitpunkt eingeht, in dem Sonderkündigungen möglich sind. Auszug-Ende
SGB ist das Sozialgesetzbuch, das ist immer das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Vor einigen Jahren hieß das Bundesgesundheitsministerium jedoch mal Bundesministerium für Gesundheit und Soziales. Doch das erlöschte.
Es gibt einige Krankenkassen wie die BKK Euregio und die BKK Metzingen, die nur 14,6 Prozent erheben, andere nehmen sogar 15,7 Prozent.
Gesetzesblala http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) |
Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 23.10.2012 I 2246 |
Auszug-Ende
Nun ja, melden Sie sich doch irgendwo dann an. Ist eh shit-wurscht, die halten sich eh meist nicht je ans Gesetz und bei der Barmer gibt es noch den Kaiser, in der BRD gibt es eigentlich nur den Fußball-Kaiser.
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Update1: 24. Dezember 2015, 15.08 Uhr
Teuerbrief ist da - Barmer wird teurer
Da schlägt die Barmer GEK ordentlich drauf. 15,7 Prozent will sie nun haben. SGB II Bezieher dürfen übrigens auch kündigen. Dass man übrigens die GKV nun per Sonderkündigungsrecht kündigen darf, steht nicht im Schreiben drin. Das ist schade. Eigentlich gibt es die heutigen GKVs sowieso nicht. Der BFH hatte das Vertickern von den privaten Zusatzversicherungen durch die GKVs, IKK und BKK verboten. Aber die machen trotzdem kackfrech weiter. Gesetzlich agieren die also nicht.
Tun Sie es aber doch, also vertickern, verlieren die GKV ihren Status als Behörde. Aber das Bundesverfassungsgericht schreibt den Behördenstatus vor:
Update6 Bundesfinanzhof & Bundesverfassungsgericht lösen Gesetzliche Krankenversicherungen auf und weist darauf hin, dass man eigentlich sowieso allgemein nur eine GKV benötigt und nicht diesen Vielwuchs an aktuell 123 in der BRD. Also sind 123 gerne direkt privat und keine Behörde mehr, aber der Behördenstatus ist Pflicht und nicht diese Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Vertretung im Vorstand und in Widerspruchsausschüssen.
Alle Ersatzkassen, AOK und Knappschaft haben übrigens eine Umsatzsteuer-ID und damit sind sie eher eine sogenannte Basis PKV.
Die Preise
Die Webseite Krankenkassen.de hat eine schöne Auflistung online erstellt. Die Barmer, so schreibt sie es auch, kostet ab Januar 2016 tatsächlich 15,7 Prozent. Die BKK Euregio schwingt sich von 14,6 auf 15,3 Prozent hoch. Sie hat per Satzung übrigens nur die Toho Tenax Europe GmbH als Betrieb. Das ist also neu.
Die BKK Metzingen bleibt auf dem günstigen Niveau von 14,6 Prozent. Die DAK ist teuer mit 16,1 Prozent. Auch sie vertickert private Zusatzversicherung, hat eine Umsatzsteuer-ID und ist also eine Basis PKV, spielt aber GKV und sagt es nicht den Versicherten. Sie nennt die Zusatzversicherung Wahltarif, als ob sie eine eigene PKV sei.
GKVs, gesetzliche Krankenversicherungen, müssen sich, wie der Name schon sagt, an die Gesetze halten. Darauf haben sie jedoch keinen Bock. Sie machen bevorzugt gerne ihren eigenen Krankenkassenschmuh, der nirgendwo im Gesetz und nicht je per Grundsatzurteile vom Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof oder Bundessozialgericht erlaubt worden ist.
Siebenstellige Kosten durch Infobriefe
Im Schnitt sind die BKK, IKK und AOK inklusive Ersatzkassen und Knappschaft pro Gruppe angeblich um ca. 100 Millionen Euro im Minus geraten. Wenn es aber 123 verschiedene gibt und jede einen Geschäftsführer hat, ist es eh arg teuer.
Allein die Kosten für die Information an fast alle Mitglieder, ca 70 Millionen sind GKV-Versicherte, sind immens. Da gibt es die Kosten für Porto, Briefumschläge, 2-zweitigem Informationsschreiben über die Erhöhung der Preise, ohne Rechtsbehelf und Sonderkündigungsinformationen und der Kurvertierservice kostet ebenso echt happig Geld. Und somit kostet die Info-Aktion wahrscheinlich ein fast siebenstelliger Millionenbetrag.
Und somit merkt man, so wirtschaftlich klug arbeiten die nicht, besonders wenn es Gesetze und sogar es Verfahren in Verwaltungsgerichtsbarkeiten gibt, mal abgesehen vom 87 GG Absatz 2, dass diese GKVs in Wahrheit eine einzige Behörde sind. Doch jede will gerne dort stattdessen echt selbständig sein.
Update2: 26. Dezember 2015, 21.20 Uhr
Sonderkündigungsrecht und BKKs
Da meinen doch die BKKs, sie müßten jeden aufnehmen, weil es im SGB V 175 so drin steht. Tatsache ist jedoch, dass im SGB V 173 auch steht, das geht nur, wenn es in der Satzung so steht. Dazu gibt es auch Urteile des Bundessozialgerichts.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=1983
Die BKK Melitta Plus ist bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 Gewerbeordnung (GewO) mit folgender Registernummer D-8YWY-JNNK3-41 gemeldet.
Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. , Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 5005850 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz möglich), www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern kann folgende Schlichtungsstelle angerufen werden:
Für private Kranken- und Pflegeversicherungen: Ombudsmann, Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
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Tatsache ist, da wurde die GKV weg getreten. Per SGB V 207 gelten Betriebskrankenkassen sowieso nicht je zu den Betrieben des Bundes oder den Landesregierungen.Aber Krankenkassen müssen Betriebe des Bundes oder des Landes per 87 GG Absatz 2 sein.
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/207.html
(1) In jedem Land bilden
die Ortskrankenkassen einen Landesverband der Ortskrankenkassen, [AOK]
die Betriebskrankenkassen einen Landesverband der Betriebskrankenkassen,
die Innungskrankenkassen einen Landesverband der Innungskrankenkassen. [IKK BIG Direkt gesund]
Die Landesverbände der Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Krankenkassen gehören mit Ausnahme der Betriebskrankenkassen der Dienstbetriebe des Bundes dem Landesverband des Landes an, in dem sie ihren Sitz haben. Andere Krankenkassen können den Landesverbänden beitreten.
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Eindeutig sind Betriebskrankenkassen also keine Dienstbetriebe des Bundes. Leider die Ersatzkassen wie die Techniker, Barmer Ersatzkasse, HEK und HKK auch nicht. Und die AOKs vertickern auch PKVs und sind somit auch illegal.
Wenn man bedenkt, dass die EU seit 2001 Psychopharmaka verboten hatte, weil sie alle psychoaktiv und psychotrop sind, alle also drogenidentisch sind und die GKVs nicht je auf die Anwendung der Gesetze geachtet haben, scheinen die alle Grüne Saboteure zu sein.
Legal - illegal - scheißegal.