Arzt oder Krankenhaus will weder untersuchen noch behandeln - was tun ?

Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org
Journalistin : Conny Crämer
Veröffentlicht am : 24. Feb. 2016., 06:52:23 Stunden

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Conny Crämer's Info

Sie kennen den vielleicht, den klassischen Spruch: Das zahlt mir die Kasse nicht. Das ist der oft gehörte Spruch, der von Arzt und Praxispersonal fies igelig dem Patienten aufgetischt wird. Die Notfallpraxis im Evangelischen Krankenhaus, dort arbeiten nur niedergelassene GKV-Ärzte, die sonst woanders ihre eigene Arztpraxis haben, gibt direkt gerne Hausverbot. Bei einigen flog auf, diese Ärzte sind oft keine Kassenärzte. Hier die Gesetze und ein Grund für die Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigungen mal nachzuhaken, welche Personen denn da weiterhin meinen, Arzt spielen zu dürfen - denn per Gesetz ist eine Behandlungsverweigerung, Untersuchungsverweigerung und die fehlende Überweisung an einen Facharzt oder Fachklinikum gleichzusetzen mit, dass der Arzt kein Arzt mehr sein darf. Denn ein Arzt ist für alle da.


Unfälle - Krankheiten - egal was - Ärzte stellen oft auf stur- Null Bock

 

Egal ob Tetanus-Titer-Test, Antibiotika, Verdacht auf Handfraktur, Vergiftung, Nikotinvergiftung, Wirbelfraktur, Hormonstörung, Allergien, MRSA, Berufsunfall, Infektion ... das zahlt mir die Kasse nicht .... oder im Krankenhaus gibt es am Wochenende keine Ärzte .... oder Assistenzärzte sind ja keine echten Ärzte.

 

Deswegen sind diese Personen in Wahrheit - egal ob Möchtegern-Assistenzarzt oder echter Assistenzarzt auf dem Namensschildchen, oder Arzt auf dem Praxisschildchen draußen an der Hauswand, keine Ärzte (mehr) ... guckstu hier:

 

http://www.gesetze-im-internet.de/b_o/BJNR018570961.html

 

§ 1

(1) Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.
(2) Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.

Auszug-Ende

Doch diese Diener wollen nicht. Die sind faule Säcke, die sind so frei, nicht jeden behandeln oder untersuchen zu wollen und verweigern Infos oder Überweisung an Fachkliniken.

Das da oben ist aus der Berufsordnung für Ärzte, egal ob Kasse oder Privatarzt.

Der GKV-Arzt

http://www.gesetze-im-internet.de/zo-_rzte/BJNR005720957.html

 

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)


Ärzte-ZV

Ausfertigungsdatum: 28.05.1957

Vollzitat:

"Zulassungsverordnung für Vertragsärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-25, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 277) geändert worden ist"

 

(...)

§ 19a

(1) Die Zulassung verpflichtet den Arzt, die vertragsärztliche Tätigkeit vollzeitig auszuüben.

Auszug-Ende


High-Tech Supergeräte

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__135a.html

 

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 135aVerpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung

(1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.

Auszug-Ende


https://www.kvno.de/downloads/honorar/hvm1601.pdf

Honorarverteilungsmaßstab
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Soweit sich die nachfolgenden Vorschriften auf Ärzte beziehen, gelten sie entsprechend für
deren Gemeinschaften, Psychotherapeuten, Angestellte und Medizinische Versorgungszen-
tren, sofern nichts Abweichendes bestimmt ist

 

(bitte scrollen)

 

 

Auszug-Ende

 

Ein Kassenarzt darf also keine Unfallverletzten behandeln (erstversorgen schon) und keine Berufsverunfallten und wegen des Berufes Erkrankte behandeln oder heilen.

 

Aber laut Berufsordnung muss er rasch erstversorgen und behandeln, weil er der Diener der Kranken ist und muss sofort einen zuständigen Facharzt oder eine Fachklinik organisieren.


Das Heil Christi und die Gesetze und andere Krankenhäuser

 

Doch genau das verweigern viele Kassenärzte und sogar Krankenhausteams verweigern die Hilfe, besonders religiöse Krankenhäuser. Für die ist das Heil Christi, also das ans Kreuz getackerte Holzpüppchen wichtiger als ein noch lebender Mensch. Das heißt das Krankenhaus ist heutzutage oft nur eine Spielstube, aber nicht je echter Arzt und auch kein Kassenklinikum.

 

Verweigern (angebliche) Ärzte oder Kliniken, trot korrekten Impressums-Angaben (wie AEKNO) die medizinische Hilfe, ist das medizinische Ärzteteam nicht echt. Das Krankenhaus ist eine Farce, es ist nur ein Bettengebäude mit Technik ohne echtes zugelassenes Personal.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__107.html

 


§ 107Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

(1) Krankenhäuser im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die
1.
der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,
2.
fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten,
3.
mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten,
und in denen
4.
die Patienten untergebracht und verpflegt werden können.
(2) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die
1.
der stationären Behandlung der Patienten dienen, um
a)
eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder
b)
eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluß an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern (Rehabilitation), wobei Leistungen der aktivierenden Pflege nicht von den Krankenkassen übernommen werden dürfen.
2.
fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen,
und in denen
3.
die Patienten untergebracht und verpflegt werden können.

 

Auszug-Ende

 

Auch wenn viele Krankenkassen nicht helfen, wenen Sie sich trotzdem an sie, auch wenn sie meistens auch nur Call Center Babes sind, outgesourctes Personal, sind, versuchen Sie es bei der Kassenärztlichen Vereinigung, Polizei und machen Sie schriftlich Radau mit Gesetzen und Beweisen, denn Spinner spielen Arzt oder / und Krankenhaus.

 

Deutschland liebt Scharlatane und Drogen und hat an Gesundung keinerlei Interesse. Es ist ja auch Krankenhaus und Krankenkasse. Und der Rest ist oft nur eine dumme Kirche, karitativer katholischer Kram oder evangelischer Saufclub, nicht gesetzlich also. Denn auch die verlangen das Kärtchen. Sie sind im Aberglauben-Land. Und die falschen Ärzte spielen Arzt trotz Gesetze einfach weiter.

 

 

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