Update1 Bundesverfassungsgericht - Ehrverletzung kann nicht zivilrechtlich eingeklagt werden Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org Journalistin : Conny Craemer Veröffentlicht am : 02. May. 2016., 19:38:49 Stunden aktuelle Leserzahl : 2100 |
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Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im März 2016 rückwirkend zu 2011 entschieden.: Ehrverletzung kann zivilrechtlich nicht mehr eingeklagt werden. Denn sogar emotionale Äußerungen fallen unter die Meinungsfreiheit. Damit ist es also mit den beleidigten Leberwurstklagen, um anderen bewußt dann finanziell zu schädigen, vorbei. Wer beleidigt ist, soll es erst mal bei einem Strafgericht probieren, beim echten Strafverfahren, aber auch dafür gilt die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit. Achtung Intelligence zitiert aus dem Urteil und der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. In Sachen Jan Böhmermann und dem türkischen Präsidenten Erdogan liegt die Sache aktuell noch im vorgerichtlichen Vorverfahrensbereich. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht sollte er straffrei eigentlich bleiben, weil alle Sendungsäußerungen eh in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers ZDF fallen und laut Bundesverfassungsgericht erlaubt sind. Update1: 10. Mai 2016 Angeblich ist der türkische Präsident Erdogan sauer auf Döpfner. Der ist ein hohes Tier beim "Axel" Springer Verlag. Heutzutage als jüdisches Friede Springer Verlagskonstrukt besser bekannt. Auf jeden Fall zotete der Döpfner was gegen Erdogan, der ist nun sauer, und die Aktiengesellschaft der BILD-Springer-Leute soll mal Zaster an die Türken rüberwachsen lassen. Man könnte meinen, die Frau des Präsidenten benötigt neue Kleidung und Herr Erdogan sucht eine neue Einnahmequelle. Peinlich ist es eh, wenn ein Anwalt was behauptet, ohne dass es dafür offizielle Dokumente des Präsidenten gibt. Ich sah nichts. Das Bundesverfassungsgerichts hatte übrigens zivilgerichtliche Klagen verboten. Das ist auch per Menschenrecht so. Es geht nur via STGB, Strafgesetzbuch. Darauf flog ein ekliges und korruptes Zivilgerichtsmafia-Team auf. Aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-021.html Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte ÄußerungenPressemitteilung Nr. 21/2016 vom 29. April 2016 Beschluss vom 10. März 2016 Die Meinungsfreiheit umfasst auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert darzustellen, insbesondere als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangenen Angriff auf die Ehre, der gleichfalls in emotionalisierender Weise erfolgt ist. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Damit gab sie der Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin statt, die sich gegen eine zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung gewandt hatte. (...) a) Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als subjektive Freiheit des unmittelbaren Ausdrucks der menschlichen Persönlichkeit ein grundlegendes Menschenrecht. Sie umfasst nicht zuletzt die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen. Dabei kann insbesondere bei Vorliegen eines unmittelbar vorangegangenen Angriffs auf die Ehre eine diesem Angriff entsprechende, ähnlich wirkende Erwiderung gerechtfertigt sein. Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert. Auszug-Ende
Aus der Entscheidung http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2844/13 -
IM NAMEN DES VOLKESIn dem Verfahren |
der Frau D… |
- Bevollmächtigter:
gegen | a) | den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2013 - VI ZR 518/12 -, |
b) | das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2012 - 15 U 97/12 -, | |
c) | das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Mai 2012 - 28 O 1065/11 - |
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof,
den Richter Masing
und die Richterin Baer
am 10. März 2016 einstimmig beschlossen:
Absatz 24 ff
(...)
Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 <212>; 93, 266 <294>). Allerdings beschränkt sich die Meinungsfreiheit nicht allein auf die Gewährleistung eines geistigen Meinungskampfs in öffentlichen Angelegenheiten und kann Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht auf ein rein funktionales Verständnis zur Förderung einer öffentlichen Debatte mit Gemeinbezug reduziert werden. Vielmehr ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als subjektive Freiheit des unmittelbaren Ausdrucks der menschlichen Persönlichkeit ein grundlegendes Menschenrecht (vgl. BVerfGE 7, 198 <208>). Die Meinungsfreiheit ist als individuelles Freiheitsrecht folglich auch um ihrer Privatnützigkeit willen gewährleistet und umfasst nicht zuletzt die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen.
Zu berücksichtigen ist weiter, dass grundsätzlich auch die überspitzte Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung unterliegt (vgl. BVerfGE 54, 129 <138 f.>). Dabei kann insbesondere bei Vorliegen eines unmittelbar vorangegangenen Angriffs auf die Ehre eine diesem Angriff entsprechende, ähnlich wirkende Erwiderung gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 24, 278 <286>). Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 <131>; 24, 278 <286>; 54, 129 <138>).
Auszug-Ende
Zoten ist also erlaubt. Der Jan hat eh einen Chef und meine Chef-Sausack-Bande hat mir noch immer mein Gehalt nicht bezahlt. Und in Sachen Holtzbrinck-Anwalt war eine Türkin namens Aycan involviert, so richtig böse. Buh !!!
Mutanten-Verlage
Der Anwalt klagte falsch in München und hatte in einem Gütetermin in Düsseldorf nicht nur seinen Namen vergessen, er nannte zwei Versionen, die nicht seinen Schriftsätzen entsprachen und gezahlt hat der amnetische Mann trotzdem nicht, also der Arbeitgeber. Der Holtzbrinck Verlag gilt als Mutanten-Verlag. Der war mal in deutscher Hand, aber der spielt seit Jahren Juden gegen Deutsche. Nazi-falsch herum.
Darauf wiesen viele Eltern bereits vor über 35 Jahren hin. Das Handelsblatt-Gebäude in der Nähe des Luisen-Gymnasium galt als gemeingefährlicher Verbrecher gegen Schüler. Er galt als Ficker-Verlag. Zuvor war auf dem Gelände das Mahnmal wegen der zerstörten Synagoge, die jahrelang vor Zerstörung dort gestanden hatte. Direkt daneben, wie schon zu Zeiten des 2. Weltkriegs, ist noch immer die AOK.
Das Handelsblatt und Wirtschaftswoche gehören auch zum Holtzbrinck-Verlagskonstrukt wie gutefrage.net GmbH die zu Holtzbrinck Publishing und Holtzbrinck Digital gehört. Sogar Kollegen des Spiegel Nachrichtenmagazin wurden dort Widerlinge.
Danach ging der ex-Spiegel-Chef Aust zur seiner ehemaligen Horrorbande: Axel Springer Verlag, zur Die Welt. Das Personal benimmt sich wie dumme jüdische Zionisten, eigentlich wie eine Lachsack-Nummer in Dauer-Pubertät mit der BILD mit Syrien-Terror und ausgedachten Szenarien. Seit BILD und Springer Fernsehen machen wollten und machen, galten die Verlagsblätter des Axel Springer Verlags als zu gefährlich und wiederliche Stalker, die für einen dummen Hype noch mehr tun, als vor "Die verlorene Ehre der Katharina Blum".
Das hatten mal wieder Aust und Jakobs (beide Spiegel Nachrichtenmagazin gewesen) irgendwie vergessen, wie der Anwalt auch, der auch nicht mehr wußte, wer er nun wirklich ist. Handelsblatt ist wie die Wiwo ein Schleimi bei den falschen Leuten. Die spielen noch immer Börsenfantasie, Fakten ist nicht deren Ding.
Lesetipps:
Update5 Warum das Merkel Regime & Roth gegen Erdogan sind & Jan Böhmermann ZDF & DDR Diktatur
Holtzbrinck Anwalt will nicht mehr als Nazi bezeichnet werden
Update19 Helpster Teilkündigung Holtzbrinck Verlag & 0 Arbeitsgericht Düsseldorf & Arbeitsschutz
Update23 Gift Kaffee ? Holtzbrinck-Anwälte & Wirres Arbeitsgericht Düsseldorf
Das Handelsblatt und seine Ayatollahs samt Lebensmittelhandel
Update3 Ukraine - Merkel & Galizien - Putin-Hass bezahlt von Ungarn & ZDF & Soros
Update1: 10. Mai 2016, 07.41 Uhr
Erdogan ist angeblich stinkig auf die Lügen-BILD und wieso Unterlassungsklagen immer ein Beweismittel der Korruption und illegale Vorteilsgewährung sind
Dass man der BILD Zeitung keinen Glauben schenken darf, also die berichten eh meist nur selber ausgedachten Schmuh, lernt man schon in der Schule. Presselandschaft Deutschland. Es gab mal Zeiten, da konnte man denen etwas glauben, vielleicht das Horoskop, Tagesdatum, Fußballergebnisse (nicht wie die entstanden sind) und einige Interviews. Sonst, wenn man die Kollegen der Nachrichtenagentur kannte, mal lieber nicht so unbedingt.
Also der Erdogan, Türkei-Präsident, das Ottoman Empire, deutsch: Osmanisches Reich, ist sauer auf den Döpfner. So ein Vorstandsmufi der BILD. Zur BILD gehört auch die WELT und die WAMS und BAMS.
Die Merkel, sie spielt Bundeskanzlerin, glaubt der BILD alles. Sie ist aber in der DDR aufgewachsen. Deshalb ist sie nicht auf West-Niveau. Die Merkel ist verfassugnsrechtlich keine Kanzlerin und BILD samt Springer Verlag (also nicht der medizinische Fachverlag) waren beide auch nicht je so richtig seriös:
Bundestagswahl - Bundeskanzler - Bundespräsident - das Volk wählt nichts - Wahlbetrug
Die BILD war immer ein Völkermörderblatt und ein Hetzorgan.
Was das mit Ehrverletzung zu tun hat
Aber - nun zur neuen Ehrverletzungssache. Erdogan Anwalt scheiterte bei Gericht wegen einer Unterlassungsklage gegen die Springer Truppe. Das ist logisch, denn das Bundesverfassungsgericht hatte zivilgerichtliche Klagen verboten.
Das ist mit dem Menschenrecht konform. Die BRD hat es auch in dem Grundgesetz (Verfassung) stehen, in 25 GG und 1 GG Absatz 2 und 20 GG Absatz 2.
In 25 lautet die gesetzliche Vorschrift: Die Resolutionen der Generalvollversammlung (General Assembly, hat nichts mit Militär zu tun) haben absolut Vorrang und gehen den Gesetzen vor. Das heißt, zuerst müssen die Gerichte die Resolutionen und Menschenrechte anwenden, danach erst das kleine BGB, ZPO, oder was auch immer, das gilt auch fürs STGB, weil es auch das Völkerstrafgesetzbuch gilt.
Achtung Intelligence hatte deswegen schon vor vielen Monaten den vorsitzenden Richter Götzl (NSU Verfahren Oberlandesgericht München) via Email gerügt und die Polizei in Kenntnis gesetzt. Es gibt übrigens auch NSU-andersherum bzw. NSU-falschherum. Türken gegen Deutsche.
Also genug am frühen Morgen erklärt, hier ist das Gesetz, denn der Barack Obama, US Präsident, findet die BRD samt Merkel ja so soll, weil sich die BRD immer an das Menschenrecht hält. In welchem Gerichtsstandort, hat er nicht gesagt, die Richter kennen die Menschenrechte nämlich in Düsseldorf, Essen, Kassel, Karlsruhe und München bisher alle nicht.
http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
Resolution der Generalversammlung
217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
PRÄAMBEL
(...)
Artikel 11
1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu
gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine
Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit
ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war.
Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren
Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
(...)
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser
Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat,
eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder
eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten
Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
(..)
Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat,
eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder
eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten
Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
183.
Plenarsitzung
10. Dezember 1948
Auszug-Ende
Richter wenden aber keine Gesetze an
Meist kommt irgendein Anwalt, die sind ja Mündel, mit rechtswidrigen Klagen an (berufliche Querulanten sind Anwälte), sagt, Person xyz soll eine Handlung unterlassen, ansonsten müsse sie z.B. 100.000 Euro bezahlen oder kommt in den Knast.
Gefängnis steht immer drin.
Des heißt solche Unterlassungsklagen sind eine korrupte Scheißangelegenheit, weil jemand tätlich mit Geiselnahme bedroht wird: Geld her oder Leben. Den Zivilgerichten ist das bis heute gar nicht bewußt, dass es um schwerste Bedrohung und Gefahr für Leib und Leben geht und reichen nichts an Strafkammern weiter.
Strafverfahren im Zivilgericht ?!
Knast, ist aber dann nur Strafrecht, erlaubt. Bei Unterlassungsklagen finden gar keine Anhörungen statt, sondern nur Anwälte gockeln herum, ohne den Tatverdächtigen und ohne das Opfer angehört zu haben.
Einen Staatsanwalt gibt es auch nicht, Strafverteidiger auch nicht, Strafrichter auch nicht und Zivilrichter (!) entscheiden dann in einer Kammer nur mit Anwälten und ohne Zeugen. Update2 Rechtsanwalt ein beruflicher Querulant unter rechtlicher Betreuung - ein Betrüger
Dass das nicht legal sein kann, hat die Abzockmafia der Rechtsanwaltsschar bis heute nicht verstanden, auch die Richter nicht.
Die unterschreiben meist sowieso nicht je, es sind nur mit der Schreibmaschine bzw. mit dem Computer unterschriebene Namen. Unterschreiben dürfen Richter auch nicht, denn juristisch ist das Verfahren dann ein Beweismittel gegen Zivilrichter und das Gericht.
Aber Richter korrumpieren gerne - besonders die Zivilgerichtsrichtermafia. Es ist eine Abzockgesellschaft außerhalb der Gesetze mit schwerst-mafiösen Anwälten und Gerichtsmitarbeitern. Sie sind Dienstuntaugliche. Sie verstehen zudem das Gesetz nicht, dass Bestrafung und Knast immer nur STGB und Strafgericht sein kann. Allenfalls ist ein Gütetermin möglich, gütige Einigung.