Update4 Gibt es in Wahrheit nur Strafgerichte - aber nicht je die Zivilgerichtsbarkeit - ja sagt das Grundgesetz & Anarchie der dummen Rechtsanwälte

Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org
Journalistin : Conny Crämer
Veröffentlicht am : 15. May. 2017., 14:10:06 Stunden

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Conny Crämer's Info

Man kennt die Angebergockel, die sich Anwalt nennen. Sie meinen ohne Anwalt dürfe niemand ab Landgerichtsebene antreten. Sie wollen ab da ihre große Anwaltsshow durchziehen und ordentlich Knete dabei abziehen. Und das obwohl laut ZPO 78 Absatz 3 es keinen Anwalts bedarf, wenn man selber einen echten Richter haben will und dort vortragen möchte, dasselbe steht in ZPO 79 und in BGB § 1. Aber Gesetze sind heutzutage nachrangig einer Gockel-Show. Man will auf Zampano und Zampanina machen. Guckt man sich das Grundgesetz an, steht da was in Artikel 25 GG, daß das Völkerrecht immer Vorrang hat und in 1 GG Absatz 2 das Menschenrecht. Schnell nachgeguckt, es gibt gar keine Zivilgerichtsbarkeit. Guckstu hier: Update1: 20. Mai 2017 Bekanntlich unterschreibt bei Zivilverfahren nirgendwo ein Richter, ich kenne es jedenfalls nicht. Auch in Sozialverfahren und sogar in Steuerverfahren unterschreibt kein Robenkluftträger. Sogar der Bundesfinanzhof bei mir nicht. Laut Völkerrecht gibt es sowieso nur Strafrecht. Welche Hinweise gibt es sonst noch? Guckstu hier: Update2: 22. Dezember 2017 Die Anarchie nimmt in Deutschland zu. Richter unterschreiben nicht. Alles wirkt wie ein outgesourctes Call Center, das Briefchen schreibt, aber echtes richterliches Gehör ständig verweigert. Irgendwie meinen Viele, Briefchen hin- und herschicken könnten echte Verfahren immer ersetzen. Bloß nicht ins Gericht! Logisch, denn viele Gerichte sind nun mal anhand der Resolution der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten nicht echt. Zivilgerichte sind Fake. Sie sind verboten, wie bereits ursprünglich zu Beginn erklärt. Daraus erfanden Psychiater: Der Klagewahn sei eine psychiatrische, schizophrene Erkrankung. Nur ein Anwalt könne helfen. Der wiederum ist eigentlich laut BRAO § 1 ein staatlicher Bediensteter, schickt aber auf privatem Briefkopf oder Kanzlei-Brief eine Rechnung, obwohl das Bundesverfassungsgericht Rechtsanwälte eigentlich als unnütz, unnötig, da zu teuer, einstufte. Wer selber kann, darf selber, aber, was soll dann die Gerichts-Anarchie? Update3: 28. Dezember 2017  Anwälte sind bekanntlich Scharlatane. Zivilanwälte. Sie sind die Angeber der Nation. Labern eher analphabetischen Krimskrams- wie viele dumme analphabetisch wirkende Ärzte auch - fernab von höchstricherlichen Urteilen. Sie wollen mal was sein. Aber sie sind nur ein Organ der Rechtspflege laut BRAO § 1. Das mögen sie nicht. Sie wollen selbständig sein. Aber das hat die Bundesrechtsanwaltsordnung verboten. Sie sind laut Kammern der Verwaltungsgerichte beamtet. Wie ein Rechtspfleger sozusagen. Wollen sie nicht. Sie wollen selber mal. Deshalb haben sie die Hochschulreife, aber wer die Zivilprozessordnung mal gelesen hat, die ZPO 78 weiß, Anwälte reden wirklich nur wie in historischen Stichen nur vor dem Gericht, vor dem Gebäude, aber nicht mit dem echten Richter. Denn laut ZPO 78 Absatz 3 braucht NIEMAND einen Rechtsanwalt, wenn man nun mal einen echten Richter haben möchte zu einer Sache und laut bisherigen Updates sind Zivilgerichte sogar verboten - bis auf Gütetermine. Wer dann noch immer eine Sau ist, soll ja vom ordentlichen Gericht dann verknackt werden. Logisch. Vom Strafgericht. Update4: 22. Oktober 2019 Rechtsanwälte behaupten Vieles, sie sind eher verblödete Gockel, übrigens viele Strafverteidiger auch. Bittet man die um Hilfe, kommt ein Text auf Grundschulniveau zurück. Anwälte sind also primär noch immer Rechtsverdreher und hoffen auf einen Papi, der die dann rettet. Gerade in einem Pfändungsverfahren bin ich, mit einem Verfahren, das es nicht je gab. Nirgendwo war die Klage je begründet. Das heißt trotz ZPO 253 und 130, war diese nicht je unterschrieben, oder der Anwalt hatte keine Vollmacht, die Kanzlei hatte keine Zulassung, oder es gab zuvor keine pflichtigen außergerichtlichen Gütetermine oder Mediationsverfahren, oder es ging in Wahrheit um einen Diebstahl durch ganz andere. Ladendiebstahl, wiederholter durch Unbekannte. Das Gesetz schreibt auch in der Zivilprozeßordnung vor: Strafrecht hat Vorrang, aber es steht auch so seit Existenz des Grundgesetzes, seit über 70 Jahren in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, doch die will immer keiner wahrhaben und RichterINNEN haben ständig die Angewohnheit, trotz Mündlichkeitspflicht in ZPO 128, 137 und 138 nicht verhandeln  zu wollen bzw. unterschreiben nicht je, die dürfen auch nicht verhandeln in echt, wenn keiner unterschrieben hat die Klage oder der außergerichtliche Gütetermin nicht stattgefunden hat.

Nur Strafgerichte gibt es laut Völkerrecht


http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Artikel 11

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu
gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine
Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit
ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war.
Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren
Handlung angedrohte Strafe verhängt werden

(...)

Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat,
eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder
eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten
Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

183.
Plenarsitzung
10. Dezember 1948

Auszug-Ende

Obiges ist mit 6 EMRK identisch, auch daran halten sich fast nicht je Gerichte, Zivilgerichte, schon mal gar nicht je, oft Sozialgerichte und das Bundesverfassungsgericht auch nicht.

Vorgeschaltet sind jedoch immer normalerweise Gütetermine, aber da erfinden viele direkt einen Streittermin, was auch nicht sein darf. Anwälte sind gerne strittig, gemeint ist streitlustig oder umstritten. Sie sind Analphabeten.

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Update1: 20. Mai 2017, 09.59 Uhr


Richter unterschreiben nicht - dürfen die nicht-Strafrichter sowieso nicht


Logisch, wenn es laut Völkerrecht und Menschenrecht nur Strafrecht erlaubt ist, dürfen diese Zivilkasper, Finanzrobenleute, Arbeitsgerichtsleute sowieso wegen 1. SGB 32 nicht je (hält sich ein Arbeitgeber nicht ans Sozialrecht, zahlt keine Knete an die GKV, Berufsgenossenschaft, Rente, wird der Angestellte entweder automatisch Beamter oder Öffentlicher Angestellter - also TVÖD) und Sozialhanserl (trotz 20 GG Absatz 1 und 3 ?) nicht unterschreiben. Denn dann würden die sich strafbar machen.

Das Unterschriftenerfordernis ist jedoch zwingend auch laut BGH (unterschreibt ein Richter nicht, ist das immer ein Revisionsgrund und laut Bundesverfassungsgericht ist ohne richterliche Unterschriften nichts ergangenn, siehe in Lesetipps den Tippsen Troll-Artikel und dann 
Update2 Sozialgericht Finanzgericht Arbeitsgericht : 0 echte Richter - ArbGG SGG FGO & BverfG

Aber wie komplett im Stupor  und völlig bewahnt, machen die kleinen Gerichte einfach weiter, unterschreiben nicht und halten Briefe für nicht unterschriftenfähig, weil doch alles mithilfe der Computer-Textverarbeitung getippt und mit einem Printer ausgedruckt worden war. Das sei eine maschinelle Erstellung. Klar ist auch, eine Maschine ist kein studierter Richter. Aber die anderen sollen immer eigenhändig unterschreiben, also ich, Du, Sie, die Anwälte.

Elektronischer Rechtsverkehr nicht erlaubt im Strafprozessen


Echtes Zeugs, ohne Computerblabla, ist immer in Strafprozessen vonnöten. Da müssen Richter immer unterschreiben und elektronischer Rechtsverkehr ist verboten. Logisch, denn laut Völkerrecht und Menschenrecht, ist nur ein Strafprozess echt, aber diese andere Schose nicht je.

https://www.justiz.nrw.de/JM/schwerpunkte/erv/index.php

(...)

Wo der elektronische Rechtsverkehr aktuell eröffnet ist

Die rechtliche Möglichkeit zur Einführung eines fakultativen elektronischen Rechtsverkehrs hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren durch verschiedene Gesetzesänderungen geschaffen.

Auf dieser Grundlage ist der elektronische Rechtsverkehr in Nordrhein-Westfalen aktuell bei allen Verwaltungs-, Finanz-, Sozial- und Arbeitsgerichten, in Zivilverfahren bei den Landgerichten (...)

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Der elektronische Rechtsverkehr wird zukünftig eine deutliche Ausweitung erfahren. Denn durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (eJustice-Gesetz) wird der elektronische Rechtsverkehr ab dem 01.01.2018  bundesweit einheitlich bei allen Gerichten - mit Ausnahme der Strafsachen, für die es bislang an einer gesetzlichen Grundlage fehlt - eröffnet.

Auszug-Ende

Also für alles geht es, aber nicht für Strafrecht-Sachen, also der elektronische Arbeitssklave der Textbaustein-Abteilung.

Das heißt aber auch: Computersklaven sind in nicht-Strafsachen, die Richter, eine Art Roboter, der noch mit Wissen ungefüttert ist und deswegen sämtliche höchstrichterliche Urteile und höchste Gesetze ständig bricht und auch, dass das Jobcenter Düsseldorf  falsch ist wie viele andere Jobcenter auch, keine Kommunalträgerzulassung haben. Das schreibt auch das NRW Ministerium für Arbeit Integration und Soziales, aber sogar die Chefetage will das beim Jobcenter nicht wahrhaben. Die unterschreiben auch nichts. Da wo kein JC erlaubt, ist nur das echte Arbeitsamt erlaubt. Das will keiner wahrhaben, jeder will man Recht sprechen dürfen.

Also logisch geschlußfolgert: Es gibt nur Strafrecht, der Rest ist nun mal ein Faker-Haufen an Volltrolls einer Computermafia.

Nur Strafrecht erlaubt


Ãœbrigens, sogar das Bundesministerium für Arbeit und Soziales forderte via eines Interviews mit den Fernseh-Nachrichten Strafverfahren gegen Sozialversicherungsbetrüger, aber die Staatsanwaltschaften kneifen alle, Die wollen oft auch gerne alles selber machen, ohne Richter, ohne Verfahren einfach querbeet lieber anschuldigen und beschuldigen, trotz der gesetzlichen Unschuldsvermutung, die wegen 6 EMRK EU-weit gilt. 

Echte Verfahren bedarf es schon, echte Richter, echte Säle, aber nicht diese Fernsehrabauken.

So, nun waren  immer nur Strafverfahren rechtlich erlaubt, sichtbar auch an den dort existierenden Unterschriften, aber diese Zivilrichter und Sozialrichter wurden zum völkerrechtsfeindlichen Dienst gezwungen, sichtbar auch an der Computer-Sklaverei und den Tippsen Trolls, die Richter nicht unterschreiben lassen, auch wenn man zig Mal rügt.

Fürs Volk gibt es übrigens keine webbasierte Datenschnittstelle gratis  Möglichkeit. Was nicht gratis ist, kann in solchen Dingen nicht amtlich korrekt sein und Geld kosten diese völkerrechtsfeindlichen Gerichte auch oft noch. Der Zugang zu den Gerichtsverfahren ist also erschwert und sogar illegal! Privatgericht oder so, die gibt es ja juristisch, völkerrechtlich und menschenrechtlich sowieso nicht, nur die echten Strafkammern, aber das wollen die vielen rechthaberischen Säcke nicht wahrhaben.

Sie alle wollen rumgockeln wie die Fernsehanwälte. Auch mal 'ne Show abziehen.

Lesetipps:

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Update2: 22. Dezember 2017, 04.32 Uhr


Psychopathen in der Zivilgerichtsbarkeit - auch das Sozialgericht habe es nicht je gegeben


So befunden gerne Psychiater, die in Kliniken nur der Bundespflegesatzverordnung unterstehen, aber nicht je dem Krankenhausentgeltgesetz. Auch das Gesundheitsamt mit seinem psychiatrischen durchgeknallten Mitarbeitern befunden gerne eine Schizophrene. Der Klagewahn sei eine schizophrene Erkrankung. Man dürfe die Gerichte, Polizei und andere nicht mit Aussagen oder Klageverfahren nerven. Das alles seien wirre Testate.

Tatsache ist, die Zivilgerichtsbarkeit gibt es nicht - aber das einfach auszudrücken können die Psychiater nicht, sie sind selber Pflegebedürftige, die anscheinen nicht je einen echten Neurologen oder Hormonspezialisten trafen und sich nicht je behandeln ließen. Es geht also um eine Korrektur von Amts wegen. Weg mit der Zivilgerichtsbarkeit.

Teilweise sagen Sekretärinnen von Strafkammern: Man solle mit Aussagen zu einem Strafprozess nicht die Richter von der Arbeit abhalten. Der Richter würden sowieso nur auf das Bundeskriminalamt hören, sonst auf Niemanden. Damals ging es um die sogenannte "Sauerlandzelle". https://de.wikipedia.org/wiki/Sauerland-Gruppe  und https://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/mitglied-der-sauerland-zelle-ist-auf-bewaehrung-entlassen-id11172566.html   Zuvor hielt ein jüdischer "Psychiater" in einem Gutachten, die Sauerlandzelle für einen Wahn. Das war 2009. Gutachter sind übrigens gewerblich Tätige. Ärzte dürfen nicht gewerblich tätig sein.

Sicherheitshinweis, Terrorismus, Psychopathen, Gerichte, Behörden, Polizei, Gerichtsverfahren

Bitte denken Sie daran, daß es ein schizophrener Klagewahn ist, wenn man bei Gericht eine Klage einreicht. Gerichte sind laut Meinung des psychiatrischen Gesundheitsamts Düsseldorf nur eine Psychose, denn so etwas habe es nicht je gegeben.

Sowohl Kläger als auch Beklagte samt Gerichte seien immer ein Ausdruck einer schweren Psychose. Echte Richter gab es auch nicht je. Die meisten unterschreiben sowieso nicht je, trotz genauer gesetzlicher Regelung und höchstrichterliche Bundes-Urteilen. Gerichte und Anwälte leiden meistens an einem schizophrenen ADHS-Darstellerwahn. Man dürfe Gerichte außerdem nicht mit Aussagen nerven, auch Staatsanwälte oder / und Polizei nicht. Man dürfe sie nicht von der Arbeit abhalten.

Die spielen anscheinend lieber Fernsehen und prollen dumm herum. Die wahre Arbeit wollen sie nicht wahrhaben.

A für Anarchie


Anscheinend sind solche Täter, die nichts wahrhaben wollen aus der Gruppe "A für Anarchie" und verwechseln das A für die englisch-amerikanische Notengebung "A" was in Deutschland der eins, sehr gut, identisch mit der gymnasialen Oberstufe 15, 14, 13 Punkte, entsprechen täte. Es hieß schon einmal, daß die CIA feindlich die BRD unterminiert hätte, anscheinend mit Volltrotteln.

Deshalb stinkt es anscheinend oft in Gerichten nach Scheiße und Geschlechtskrankheiten. Aus EHIC wurde EHEC, alle voller Scheiße. Alle brauchten aber wegen 20 GG Absatz 1 ein GKV-Kärtchen, wegen der Verseuchung ist es jedoch gratis.

Anscheinend sind alle nur Scripted Reality Fernsehfreaks  und die anderen in einem stetigen Darstellerwahn, aber nicht je echt, bis auf daß sie Terroristen und Psychopathen sind. Etliche wirken  wie Analphabeten. Es sind primär anscheinend Entlaufene aus Heimen, Freizeitbeschäftigte der kirchlichen Stiftungen, die sonst auf psychisch krank spielen, um mal Richter zu sein.

Beamte sind ja sowieso nicht zum Arbeiten da, die gehen stempeln. Gehen Sie, Sie Leser,  grundsätzlich, auch bei Anwälten, davon aus, daß diese funktionelle Analphabeten sind, die nicht je alle wichtigen §§§ geschweige denn höchstrichterlichen Urteile kennen. Sie zitieren oft irgendwelche Sekundärliteratur und juristische Autoren.

Aussagen und Klageschriften bezeichnen "Gerichte, Polizei und Staatsanwälte" gerne als Testate, aber zum Arbeiten sind solche Leute nicht fähig. Das bekommt man manchmal sogar schriftlich bestätigt, auch wenn das Justizministerium eine Ermittlung beauftragt hat. Es handelt sich primär um "senile " Rentnerbanden und deren terroristischen Schreibkräfte. Also ADHS-Kranke im Darstellerwahn, wie die Scripted Reality Mafia.

Gütetermine und Schlichterverfahren zuerst


Gütetermine und Schlichterverfahren haben übrigens laut Bundesgerichtshof Vorrang. Aber auch da wird gerne gelogen und betrogen. An einem fairen, ehrlichen  und gesetzeskonformen Benehmen haben viele kein Interesse. Die Bösewichte wollen gerne endlich im Knast leben und haben keinerlei Bock mehr, in Freiheit zu leben. Sie möchten ausbrechen aus ihrem Leben, in den Knast hinein, um endlich Ruhe vor der stetigen Ãœberforderung zu haben, denn man solle sie doch nicht mit Arbeit nerven.
Bundesgerichtshof : Ohne vorherige Schlichtungsverfahren kein Gütetermin oder Klageweg zulässig

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Update6 Anwälte = Querulanten in Betreuung - Angestellte des Mandanten oder Beamte & Streitwert & Ladung Erscheinungspflicht Mandant

 Update18 Dokumentenecht? Urteil ohne Richter Unterschrift ungültig - Paraphe = Privaturkunde & oft Richter nicht echt.
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Update3: 28. Dezember 2017, 02.40 Uhr


Anwälte - die sind auch ein Fall für die Strafkammer - als Tatverdächtiger und als Knackie


Rechtsanwälte agieren gerne gegen Mandanten.  Bitte denken Sie daran, daß fast alle Anwälte der Zivilgerichtsbarkeit, Arbeitsrecht, Sozialrecht, etc, ein Haufen gefährlicher  und betrügerischer Vollfreaks sind, die lieber ganz geil sich auf Blogs und Webseiten darstellen, aber eine Gefahr für Leib und Leben sind. Sie sind nur auf den Blogs cool und erfahren, sonst eher auf Hauptschulnvieau, so ein 4er Zeugnis.

Sie leben immer in einer Anarchie gegen alle Gesetze und gegen Mandanten. Laut der Bundesrechtsanwaltsordnung, gibt es KEINE freiberuflichen im Sinne von selbständig-gewerbliche Anwälte. Sie sind alle ein Organ der Rechtspflege laut § 1. Sie dürfen aber die Arbeit sich frei einteilen. Berufen werden diese laut BRAO § 3 Absatz 1 vom zuständigen Fachgericht. Laut Verwaltungsgerichtsbarkeit und deren Geschäftsverteilungspläne (welche Kammer für was zuständig ist, welche Richter), sind Anwälte IMMER - da quasi Freiberufler  und Organ der Rechtspflege - beamtet. Die schicken aber trotzdem auf privatem Briefpapier der "Kanzlei" eine Rechnung.

Die sind also selber ein Fall für Strafverfahren gegen sich.

Laut Menschenrecht und weiteren Behördeninformationen, gibt es KEIN Zivilrecht, , sondern immer nur Strafrecht. Wer Gesetze bricht, ist nun mal ein Krimineller, logisch. Was im BGB vielleicht korrekt ist, ist aber oft im Strafrecht aber strafbar. Insolvenzrecht ist eigentlich wegen Betrugsgefahr und mehr Verbrechen IMMER Strafrecht.

Siehe hier, denn mal eben Insolvenzverwalter oder Schuldenbereinigungsverfahren im Zivilrecht - sind laut Strafrecht gar nicht erlaubt.

Wikipedia erklärt es so: https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzstraftaten
 
Unter Insolvenzstraftaten (§ 297InsO), Insolvenzdelikten oder Bankrottstraftaten (§ 283StGB) versteht man Straftaten, welche mit der Eröffnung oder der Durchführung eines Insolvenzverfahrens eines Unternehmens oder einer natürlichen Person in Verbindung stehen. Ist jemand nicht in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, oder droht, in diese Lage zu geraten, dann liegt Zahlungsunfähigkeit vor und damit Insolvenz. Kapitalgesellschaften und juristische Personen können zusätzlich auch durch Überschuldung insolvent werden, also dadurch, dass das eingetragene Stammkapital nicht mehr vorhanden ist oder die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen.[1]
(...)

Deutschland

Aufgrund der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) wird die Staatsanwaltschaft über jedes Insolvenzverfahren in Deutschland unterrichtet (also auch über Verbraucherinsolvenzen). Jede Staatsanwaltschaft hat zu überprüfen, ob folgende Merkmale vorliegen:
Auszug-Ende




Rechtsanwälte meinen oft Vieles wie Ärzte auch nur Meinungsinstitute sind, aber beide sind oft nicht gesetzlich


Natürlich darf jeder eine Meinungsfreiheit haben. Ärzte unterliegen aber der Wissenschaft und da geht es nicht um Meinung, sondern um wissenschaftliche Fakten, sonst ist die Person, die meint, nun mal  kein Arzt, sondern ein Gutachter. Die Gutachter sind wiederum gewerblich tätig, aber Ärzte dürfen nicht gewerblich tätig sein, sondern unterstehen zum Beispiel primär SGB V 107, jederzeit müssen sie heilen, Leiden lindern können und untersuchen können nach wissenschaftlichem Standard, siehe auch SGB V 135a.   https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

Bei Anwälten ist es auch so. Sie verdrehen gerne die Wahrheit, erfinden sich so zivilmäßig einen ab, was im STGB aber Knast bedeuten täte. Man wurschtelt so rum und wird Verbrecher und das als Beamter. Beamtenjob weg, Job weg, alles weg. Doch es wird munter weiter gemauschelt.

Mauschelei vor dem Gebäude und innen drinnen auch und Schwerstverbrechen


Viele Anwälte meinen auch, sie benötigen wegen ZPO 78 keine Richter je und dementsprechend KEINE richterlichen Unterschriften, laut Absatz 3 und übrigens laut Bundesverfassungsgericht benötigt gar keiner einen Anwalt, jeder darf selber sich bei Gericht repräsentieren, ohne Rechtsanwalt.

ZPO ist die Zivilprozessordnung. Anwälte gelten laut BverfG als zu teuer und unnütz. Wichtig ist dem Gericht, daß man einige Urteile des Bundesverfassungsgerichts kennt. 
Update1 Anwaltsprozess & Parteiprozesse - einen Rechtsanwalt braucht man nicht je Laut Grundgesetz Artikel 101 und 103 darf niemand der gesetzliche Richter entzogen werden, alles andere ist ein Ausnahmegericht und das richterliche Gehör ist nun mal nicht nur immer alles schriftlich vortragen. 

Aber aus ZPO 78 Absatz 3 ergibt sich, da man keinen Anwalt braucht, wenn man nun mal einen Richter zur Sache haben will, daß die sich selber immer eins ausdenken, irgendwas auf Gerichtspapier illegal tippen und nur mit Schreibkräften und Servicekräften reden. Richterliche Entscheidungen mit echten Unterschriften kennen die nicht. Die stehe niemandem zu, logisch war ja immer nur die Schreibkraft, die tippte, nicht je ein Richter.

Staatsanwälte - weitere faule Nüsse im Anarchie-Staat Deutschland


Nun gibt es das Problem, Strafkammern sind auch oft nur faule Nüsse und die Staatsanwälte haben keinen Arbeitsbock.  Sie wollen auch endlich mal selber entscheiden, ob sie Strafanzeigen oder Strafverfahren annehmen. Nicht immer nur der Richter, obwohl nur Richter laut Artikel 92 GG Recht sprechen dürfen, laut 101 GG und 103 GG auch. Aber auch das wollen Staatsanwaltschaften nicht wahrhaben.  https://www.gesetze-im-internet.de/gg/

Sie wollen endlich selber mal entscheiden dürfen, obwohl sie nicht je dazu befugt worden.

Bundespräsident Steinmeier bestätigte zur Weihnachtsansprache 2017 die Anarchie in Deutschland:


Lebensgefahr in Deutschland, Terrorismus,  Zitat vom "Bundespräsidenten" der Bundesrepublik Deutschland, Weihnachten 2017:

Der Staat handelt nach den Regeln, die unsere Verfassung für eine Situation wie diese ausdrücklich vorsieht, auch wenn solche Regeln in den letzten Jahrzehnten nie gebraucht wurden. Deshalb: Wir können Vertrauen haben.

Quelle: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2017/12/171225-Weihnachtsansprache-2017.html
A für Anarchie und Anarschen - sonst hält sie sich nicht ans Gesetz die BRD? Stimmt! Verbrecherpack, schmeißt die in den Knast, Parteien sind übrigens laut Verfassung Artikel 38 GG Absatz 1 nicht erlaubt im Bundestag .

Oder sind die Verbrecher in Wahrheit alle Analphabeten?



https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/378030

 

Bekämpfung von Analphabetismus

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag - 11.06.2015

(...)

Analphabetismus im engeren Sinne betrifft mehr als vier Prozent, das sind circa 2,3 Millionen Menschen der erwerbsfähigen Bevölkerung in Deutschland. Personen können zwar einzelne Wörter lesen, verstehen und schreiben, nicht jedoch ganze Sätze. Gebräuchliche Wörter müssen Buchstabe für Buchstabe zusammengesetzt werden. 300.000 Menschen können nicht einmal ihren Namen richtig schreiben.
Weitere 25 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung schreiben fehlerhaft. Das bedeutet, dass die Kompetenzen im Bereich Lesen und Schreiben, die bis zum Ende der Grundschule unterrichtet werden, von circa 13 Millionen Menschen nicht richtig beherrscht werden.


Auszug-Ende

 Ã„rzte können meistens gar nicht richtig leserlich unterschreiben und Mandanten oft auch nicht.  Und Richter auch nicht.

Bundesministerium für Bildung und Forschung: Analphabeten

http://www.bmbf.de/de/426.php

 

 

Etwa 7,5 Millionen beziehungsweise 14 Prozent der erwerbsfähigen Deutschen können zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben, nicht jedoch zusammenhängende, auch kürzere Texte wie zum Beispiel eine schriftliche Arbeitsanweisung verstehen. Bisher gingen Schätzungen von etwa vier Millionen Menschen aus, die von funktionalem Analphabetismus betroffen sind. Fehlerhaftes Schreiben auch bei gebräuchlichen Worten betrifft laut der Studie rund 21 Millionen Menschen in Deutschland beziehungsweise knapp 40 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung

 

Auszug-Ende


Update4: 22. Oktober 2019, 17.07 Uhr

Strafrecht - nur das ist erlaubt laut Grundgesetz


https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_103.html



Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 103 

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden


Auszug-Ende


https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_101.html



Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 101 

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.


Auszug-Ende


Wer sich für die ZPO 128, 137 und 138 interessiert, die Mündlichkeitspflicht und 253 und 130 der Zivilprozeßordnung, hier ist der Link dazu https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/


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