Update1 Gesundheit - GKV oder PKV Patient - Krankenhaeuser muessen identisch berechnen & Wahlleistungen gratis? Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org Journalistin : Conny Craemer Veröffentlicht am : 22. Jan. 2018., 07:02:15 Stunden aktuelle Leserzahl : 368 |
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Das Krankenhausentgeltgesetzhttp://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__8.html
Auszug-Ende Der online Flyer der Deutschen Krankenhausgesellschaft hat es toll erklärt. Ein Arzt darf alles anordnen und verordnen. :http://www.dkgev.de/pdf/657.pdf wenn der Patient damit rasch, effektiv und gesund wird. (Deutsche Krankenhausgesellschaft) Neuester wissenschaftlicher Stand der Dinge ist laut SGB V 135a Absatz 1 sowieso Pflicht, sonst kann das Krankenhaus fette in Haftung genommen werden. Den Chefarzt gibt es auch gratis für GKV-Versicherte, wenn der alles kann, aber die anderen nicht. Jeder Doc kann ein Einbettzimmer anordnen, wenn es für den Patienten sinnvoll und zweckmäßig ist, rasch zu gesunden. Eine extra zu berechnende Leistung ist das nicht. Wahlleistungen bedeutet übrigens, man kann auch einen Arzt anfordern, der nicht in dem Krankenhaus tätig ist. Der GKV Patient hat nämlich die freie Arztwahl, nicht der Arzt die freie Wahl, wen er behandeln will oder nicht. Er muß den Job wirklich können. Im EVK in Düsseldorf wollen Pfleger entscheiden oder Sekretärinnen, welcher Patient einen Arzt sehen darf oder nicht. Ärzte unterstehen ja eigentlich sowieso dem Heilberufgesetz, sind TVÖD bzw. zu beamten. Privatstationen sind in vielen Bundesländern uverboten und Ärzte dürfen nun mal nicht gewerblich tätig sein. Gutachter sind übrigens keine Ärzte, sondern gewerblich Tätige. Da kann das Bundessozialgericht sehr grantig werden und einen Arzt mit einem Berufsverbot belegennd aus dem Kassensysystem rausschmeißen. . Mehr als 13 Wochenstunden einen anderen Job zu haben, als den eines Vertragsarztes, ist der Kick raus aus dem System - das Raus aus der Kassenärztlichen Vereinigung - für die Ärzte. Az.: B6 KA 2301R und B6 KA 20/01R. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=2175&vd_back=N696&sg=&menu=1 Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Vom 16. Dezember 1998 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: (...) § 2 (1) 1Das Krankenhaus ist verpflichtet, entsprechend seiner Aufgabenstellung nach den durch Bescheid gemäß § 18 getroffenen Feststellungen im Krankenhausplan alle, die seine Leistungen benötigen, nach Art und Schwere der Erkrankungen zu versorgen. 2Notfallpatientinnen und -patienten haben Vorrang. 3Die stationäre psychiatrische Versorgung schließt die Pflichtversorgung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 2. Dezember 1969 (GV. NRW. S. 872) in der jeweils geltenden Fassung ein. 4Zu den Krankenhausleistungen nach Satz 1 zählen auch die festgestellten stationären Angebote der besonderen Therapierichtungen. (2) Privatstationen werden weder eingerichtet noch betrieben. (3) 1Das Krankenhaus kann gegen ein mindestens kostendeckendes Entgelt gesondert berechenbare Leistungen (Wahlleistungen) erbringen, soweit dadurch die Gewährung der allgemeinen Krankenhausleistungen nicht beeinträchtigt wird. 2Besondere Verpflegung, besondere Unterbringung und der Abschluß eines gesonderten ärztlichen Behandlungsvertrages dürfen nicht voneinander abhängig gemacht werden. (4) Das Krankenhaus wirkt, soweit möglich, auf ein Angebot nach § 13 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz -SchKG- vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1398), geändert durch Gesetz vom 21. August 1995 (BGBl. I S. 1050), hin. Auszug-Ende Und nun bei den vielen ach-so-sehr Privatärzten? Keiner nahm die fest?! Pfui, aber auch. Mafia Korruption Betrug und Völkermord im Krankenhaus. Lesetipps: Gesundheit - nach allen Regeln der ärztlichen Kunst vs Wissenschaft und Galerien in Arztpraxen Update1 Aufsicht : Gewerbeamt Düsseldorf & illegale Krankenhäuser GKV und Arbeitgeber Update1: 04. Februar 2018, 05.23 UhrWahlleistungen und Freie Arztwahl - hol Dir alles gratis Mehrkosten sind wirklich nicht immer zu bezahlen, denn wenn was dringlich ist, ist es eh keine GKV-Leistungen, sondern automatisch bei Unfällen und Überfällen und beruflichen Erkrankungen ein anderer Versicherer, der ist gratis in Wahrheit, außer für Arbeitgeber, die sich aber das Geld via Steuererklärung zurückholen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__76.html Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) |