Update2 Die Bundesregierung will die Menschenrechte ueberall in Deutschland haben & keinerlei AuslaenderINNEN mehr OHNE touristischen Hintergrund

Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org
Journalistin : Conny Crämer
Veröffentlicht am : 20. May. 2018., 07:29:12 Stunden

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Conny Crämer's Info
Die Bundesregierung veröffentlichte auf der offizi.ellen Webseite folgende Information: "Schutz der Menschenrechte Hohes Niveau halten und fördern

Die Bundesregierung will das hohe Schutzniveau der Menschenrechte in Deutschland ausbauen und Menschenrechte international weiter fördern. Dazu stellte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Kofler, vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf zahlreiche Maßnahmen vor.
" Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2018/05/2018-05-16-upr-verfahren-menschenrechtsrat.html  Tatsache ist, keiner je hielt sich an die Menschenrechte, die Leute scheißen drauf, auch Polizei, Behörden und Gerichte, deshalb zitiert Achtung Intelligence noch mehr aus der Webseite der Bundesregierung und pappt direkt die Haupt-Menschenrechte, es gibt noch viel mehr, darunter. Denken Sie daran, Kultur - Entertainment und Wissenschaft sind alle gratis für das Volk, Urlaub ja mal auch (steht sogar im Bundesurlaubsgesetz, nix da ein halbes Gehalt) - aber keiner hält sich daran, weil die Presse gerne superreiche Stars anhimmeln will und das Volk darben läßt. Update1: 06. Juni 2018  Viviane Reding, Mitglied im EU Parlament, sagte es bei der Erschaffung der EU Datenschutzgrundverordnung. Die EU Grundrechtecharta hat absoluten Vorrang, das Gesetz ist stärker als die EUDSGVO. Aber weder an die Charta der EU Grundrechte noch an die EU Menschenrechte, die sogar laut Grundgesetz und Grundrecht Artikel 1 GG Absatz 2 für alle Deutschen Pflicht sind, halten sich die Menschen in der EU nicht. Behörden oft auch nicht. Die EU ist also Opfer von feindlichen nicht EU-Personen, die Rumtürken. Auch die vielen weiblichen Anhänger von Allah und dem Pferdezüchter Mohammed, der aber als gottgleich angesehen wird von den nicht-EU-Weibern, kotzen auf jede UN Resolutionen gegen ISIS, den Islamischen Staat. Sie wollen ihren Kopf ständig warm-heiß einbinden in Kopftücher, Schals und darunter oft auch noch ein Kopfverband, wie eine Nonne oder Schädelbasisfraktur oder Läuse im Haar. Sie finden es total heiß-geil, auch im Hochsommer wie im Winter herumlaufen zu dürfen, immer was auf dem Kopf, nichts im Kopf, damit sogar an Supermarktkassen oder an der Kasse des niederländischen Laden "Action" in Düsseldorf-Heerdt zu arbeiten. Auch viele Polizisten sind primär dumme Bullen, anscheinend nicht je aus der EU. Sie tun lieber alles für Mohammed, besitzen aber keine arabischen Pferde, sondern nur die unterkühlten Kopftuchfrauen. Auch sonst ist der Ostblock in Düsseldorf und in anderen Städten stark vertreten. Obwohl sich sogar deren Staaten zur Anwendung der EU Menschenrechte verpflichtet haben, sind die eher terroristische Anarchen, eher nicht Oligarchen, und leben hier ihren Wahn aus "Deutschland Deutschland über alles". Etliche sind gerne Junkies, Vollfreaks und anscheinend total illegal. Sie stehen auf Kalten Krieg, logisch, daß dann die Weiber mit den Kopftüchern sich auch im Hochsommer ihren Kopf bedecken, auch bei der Arbeit. Die Russen könnten sonst kommen, Menschenrechte wollen die nicht. Sie zwingen gerne jedem ihren Mist auf, echte Gesetzesanwendung nicht. Sie wohnen lieber in einem Unrechtsstaat anstatt in einem UN Recht Staat. Deshalb wollen die brutalen Freaks samt Presse lieber keine echten Menschenrechte und Gesetze. Sie sind lieber Outlaws. Nur Lesetipps in der Langversion. Update2: 11. und 10. Dezember 2020 Heute 1948 traten weltweit die Menschenrechte der Vereinten Nationen in Kraft, noch nicht je hat sich ein Gericht, RichterINNEN, Polizei, Behörde oder sonstwer daran gehalten in der BRD, trotz Gesetzesvorrang laut Artikel 25 Grundgesetz und 20 GG Absatz 3 und 1 GG Absatz 2. UN 1514 gilt auch und ist ein Menschenrecht, das wollen die
ScheißausländerINNEN nicht je wahrhaben, die wollen weder Volk sein noch Mensch. Die sind  maschinelle Erstellungen. Ich rüge das mal erneut, die PolitikerINNEN und Richterchen und Bullenschar (Polizei) etc. samt Staatsanwälte und sowieso alle Zivilrichterchen müssen noch geldmäßig und
strafrechtlich verurteilt werden. Alle Länder der Erde auch so Scheichfreaks und so, haben lieber keine Menschen als Volk, die ständig davon laufen in andere Länder. https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf Wanderherden - und so halten sich die Muslima doch nur für Fickstuten der Araber-Szene. Deutschland: Zucht und Ordnung: Pferdezucht. Die nicht-EU Türken und Kurden und derartige Mafia halten angeblich den Kutscherbegriff Hüya für irgendeine türkische Weib namens Hülya und sich legal als nicht-EU in der EU. Was die Türkenbande und Kurdenmafia in Düsseldorf macht, ist eh laut Völkerrecht nur Illegales. Auch die EU ist illegal, es gilt nur die einzelne staatliche Souveränität, mit 30 Jahre Friedlicher Revolution ist die Merkel in der DDR da im Hobby-Bundestag und Kanzleramt jedoch nur ein höriges China-Asien-Groupie, die ohne Schlitzäugiges nichts kann. Sogar der Erdogan, Türkenpräsident ist froh, wenn er sein olles Volk los ist und nur noch Syrer hat.  Hier die UN Resolution 1514. Ausländer raus!  Die EU gibt es nicht, menschenrechtlich und völkerrechtlich. Geldgeile PolitikerINNEN aber darin. Mehr nicht. Aber die Merkel samt EU hat lieber 30 Jahre Friedliche Revolution mit Mohammed aus China, Abu Chaker, Abu Ghraib,  wenn es überall nicht nur in Krankenhäusern in der BRD und Düsseldorf eklig stinkt für den heiligen Islamischen Staat weltweit, der ist aber durch Völkerrecht United Nations verboten. Aber lieber türken alle weiter. Jetzt könnt Ihr den ollen Reichstag im Bundestag bombardieren, für das Deutsche Volk tun die da drinnen nichts. Dann kann die Mekel wieder ihr Psychiatrie-Catering bekommen.




Webseite der Bundesregierung


https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2018/05/2018-05-16-upr-verfahren-menschenrechtsrat.html

Schutz der Menschenrechte

Hohes Niveau halten und fördern

(...)

In Deutschland sind die Menschenrechte im Grundgesetz verankert. Zu ihnen gehört die Menschenwürde genauso wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Meinungs- und Glaubensfreiheit. Menschenrechte sind unteilbar und gelten für alle Menschen in gleicher Weise, ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Sprache oder ihrer Religion.

Zudem hat Deutschland alle zentralen Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte (wie die UN-Menschenrechtscharta), der Europäischen Union und des Europarats unterzeichnet und umgesetzt.

Deutschland stellt sich Überprüfungsverfahren

Vor dem UN-Menschenrechtsrat stellte sich Deutschland am 8. Mai der allgemeinen Staatenüberprüfung. Das so genannte "Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren" wurde 2007 vom UN-Menschenrechtsrat eingeführt. Er ist das international wichtigste Gremium der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte. Alle 193 UN-Mitgliedsstaaten müssen etwa alle fünf Jahre berichten - über ihre aktuelle Menschenrechtslage und die Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen. Zusätzlich müssen sie sich den Empfehlungen der anderen Staaten stellen.

Auszug-Ende

Hier sind die wahren Menschenrechte der United Nations - der Vereinten Nationen - die wichtigsten Artikel zuerst

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Hier die gesamten Allgemeinen Menschenrechte - es gibt noch viel mehr der Vereinten Nationen, die im Grundgesetz Artikel 25 GG, 1 GG Absatz 2 und 20 GG Absatz 3 damit von jeder Behörde zu garantieren sind.

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

 

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

PRÄAMBEL

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Auszug-Ende

Auch Suchtkranke haben ein Recht auf Heilung - Drogen sind eigentlich verboten, Psychopharmaka auch, Psychiatrie mal sowieso, Zigaretten in Wahrheit sind auch oft nicht legal und völkerrechtlich verboten - aber es hält sich gar keiner dran. Man will auch mal selber entscheiden und erwachsen sein und dabe alle Gesetze wie im Drogenrausch auf Tollwut mit Rinderwahn brechen.

Suchtstoffe sind völkerrechtlich verboten - egal ob in der Apotheke vertickert oder vom Dealer und Palliativ-Zeugs ist übrigens Euthanasie.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1994/03/ls19940309_2bvl004392.html?nn=5399840

(...)

a4) Die von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe sowie das sich im Ratifizierungsverfahren befindliche Wiener Suchtstoffabkommen von 1988 begründeten die Verpflichtung der Vertragsstaaten, den unerlaubten Besitz und Gebrauch von und den Handel mit Drogen zu sanktionieren. Hiervon würden auch die Cannabisprodukte erfaßt.

Auch das Schengener Zusatzübereinkommen verpflichte die Mitgliedstaaten zu strafrechtlichen Sanktionen gegen unerlaubten Rauschgifthandel, -besitz und -gebrauch, insbesondere auch bei Cannabisprodukten. Eine Legalisierung von weichen Drogen widerspräche daher internationalem Recht.

Auszug-Ende

Deutschland und seine Bewohner sind sehr unvernünftige Menschen

Die Bundesregierung befürwortete Cannabis, man weiß ja, der Bundestag war mit seinen Mitgliedern gerne auf dem Drogentrip, die oft in einer Partei sind, was jedoch verfassungsrechtlich verboten ist, weil die wie Klassensprecher früher in der Schule jeden einzelnen Mitschüler repräsentieren sollen, aber dafür ist der Sprecher auch in keiner Partei - naja Politiker kapieren nichts, Polizei spielt lieber Fernsehen, Ärzte mal sowieso und Richter können oft weder in echt lesen oder schreiben.

Es hält sich so gar keiner an Gesetze. Besonders Reiseunternehmen nicht, Stars mal sowieso nicht und Arbeitgeber wie der Staat oder das Land NRW auch nicht.  Bereits an Artikel 1 der Menschenrechte scheitern eigentlich fast alle.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.


Raucher und Junkies sind nicht vernünftig, Gehaltsschuldner auch nicht, Verbrecher haben oft gar kein Gewissen und Psychiater gibt es trotz anti-Holocaust-Gesetze noch immer. Alkoholiker gibt es auch und sogar Gammelfleisch und Supermärkte sind oft unsauber, einiges Personal raucht, andere sind darin keine Fachverkäufer, sondern darin nur outgesourcte Warenverräumer, Ärzte sind oft siffig, Krankenhäuser oft nicht echt und keinem Gesetz entsprechend ... hier in Deutschland.

Hauptsache Party, Saufen, ISIS und Kopftuchtussen frei herumlaufen lassen und Raucher nicht in Entziehungskliniken schmeißen, die stinken sogar die Natur, Umwelt und Wohnungen zu. Die finden es toll, andere zu verstinken und zu verschmähen, die suchtkranke Rauchermafia, nuckeln nuckeln nuckeln.

Ganz schön unvernünftig die Junkies und eine Gefahr für Leib und Leben auch für andere. Aber sogar die Haustiere der Raucher sind denen scheißegal. Übrigens, auch obwohl Rauchen töten kann, ist die Massenvernichtungswaffe Zigarette noch immer erhältlich im Supermarkt vom Raucherpersonal  und die meisten anderen Waffen sind auch verboten, aber das sind andere Völkerrechtsresolutionen.

Man will ja gerne ein cooles dickes Ding nah an der Hose haben oder Blockbuster haben. Andere fanden den syrischen Präsidenten Assad doof und deshalb starteten die einen Krieg, andere unterstützen mal lieber jeden, auch Terroristen. So menschlich vernünftig sind viele also nicht. Hauptsache auf großen Macker machen und dicke Hose tun. 

Schaumschläger.

Tollwut.

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Update1: 06. Juni 2018, 04.43 Uhr

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Update2: 11. Dezember 2020, 06.24 Uhr

UN Resolution 1514 Völkerrecht und Menschenrecht

https://www.un.org/depts/german/gv-early/ar1514-xv.pdf

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 14. Dezember 1960 1514 (XV).

Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker

Die Generalversammlung,

(...)
1. Die Unterwerfung von Völkern unter fremde Unterjochung, Herrschaft und Ausbeutung stellt eine Verweigerung grundlegender Menschenrechte dar, steht im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen und ist ein Hindernis für die Förderung des Friedens und der Zusammenarbeit in der Welt.

6. Jeder Versuch, die nationale Einheit und die territoriale Integrität eines Landes ganz oder teilweise zu zerstören, ist mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar.
7. Alle Staaten haben die Bestimmungen der Charta der Vereinten Natio-nen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dieser Erklärung auf der Grundlage der Gleichheit, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten und der Achtung vor den souveränen Rechten aller Völker und ihrer territorialen Integrität gewissenhaft und genau einzuhalten.

Auszug-Ende

Die Auflösung von West Berlin (USA Amerika Frankreich, nicht je BRD) war illegal, der Einmarsch der DDR samt deren Ostblock-Kumpanen auch. Die BRD war nicht je Teil der DDR oder umgekehrt und die Türken sind eh überall Illegale, dito die KurdINNEN und sonstige AsiatINNEN. Mehr als Gestank, Ekel haben die meisten eh nicht zu bieten, auch illegales Supermarktpersonal. Die kapieren es nicht, wollen nicht und sind nun mal gerne blöd. Viele oft nur mit Ziel Psychiatrie, Drogenfetischclub mit Catering.

Messie-Hauszerstörung ist Kriegsfetisch Weltkrieg 1 und 2 samt Naturzerstörung: Hauptsache Knast oder KZ.

Nachdem ich so oft wegen meiner ex- Ordnung überfallen worden bin, auch wegen BGB 535, Hausverwaltung bzw. Vermieter müssen das machen: Putzen, nicht das Treppenhaus, und Ekelgestank und ich dann ein Kunst-Messie wurde sozusagen, fremdbestimmt, mit Wegnahme Heißwasser in Küche durch andere, ist mir das aufgefallen. Rumlungerer, Gestank, Ekel, Drogen, Fetischszene KZ Knast.

Mehr wollen die Leute in Wahrheit nicht, so wie bei Huawei. Alles KZ Psychiatrie-Exen, die nicht-AsiatINNEN, teilweise sogar die, was immer die darin in Düsseldorf rechtsrheinisch darin zu tun hatten. Die spielten Headhunting und ließen alle zuvor bereits überfallen.

Polnische Putzen illegal. Alles ist nun mal ein Menschenrecht und Völkerrecht. AusländerINNEN raus und mehr als Psychiatrie mögen die nicht, die sind so, auch Sinti, Roma, egal wer. Psychiatrie ist jedoch gegen Menschenrecht und Völkerrecht und sogar die Christen mit ausländischem Stiftungspersonal kapieren es in derem eigenen Dummkopf nicht, deren legal-logisch-denkendes Gehirn ist ein Totalversager, wie etliche Gehirnareale nicht vorhanden.  Die lieben nur Ekel und doch nur Adolf Hitler.

Deutsche Wertarbeit und Gründlichkeit ist nun mal durch AusländerINNEN nicht gegeben. Abschiebehaft gab es auch damals, via Quarantäne KZ nach Israel und so. So war das eigentlich geplant, aber viele liebten auch damals nur KZ-Szene und kapierten das mit Reisepässen, wie die DDR oft, nicht je. Wer sich nicht an Gesetze hält, flog nun mal in den Knast, ins KZ oder raus in den Tod. Es ist kein Unterschied zu heute erkennbar. Alles Illegale, laut United Resolutions nun mal Illegale, gegen die Grundrechte auch.

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