Update2 Weiche Drogen - Cannabis - psychoaktive Substanzen von Vereinten Nationen seit 1988 verboten - Selbstgefaehrdung durch Drogen fordert Leistungsverweigerung der Krankenkassen - Raucher sind gerne Selbstzahler ohne Versicherung Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org Journalistin : Conny Craemer Veröffentlicht am : 25. May. 2018., 18:27:05 Stunden aktuelle Leserzahl : 1047 |
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Seit 1988 sind alle süchtig machenden Drogen eigentlich verboten, auch psychotrope und psychoaktive Substanzen gehören dazu. Bei Zigaretten ist das mit der Selbstgefährdung und Verstümmlung, zum Beispiel der Lungen und Verbrennung in der Mundhöhle des Rauchers, einfach. Der Raucher hat selber schuld, muß also selber bezahlen. Bei Drogenjunkies ist das was schwieriger, sie halten sich für total cool, total hip, je nach Droge für unverletzbar und sind eigentlich voll psychotische (realitätsfremde) Dummdödel, die gerne wie Raucher sich die eigenen Hormone und Vitamine und Mineralien wegknallen, die Rübe gleich mit. Bereits die Schule hatte eine Drogenaufklärungspflicht, daraus erfanden dann einige Dealer-Eltern oder Drogendealer Lehrer, man müsse Kinder unter Drogen setzen, zum Beispiel mit Ritalin, das ist übrigens angeblich ein Mittel gegen Hyperaktivität, ist aber ein Narkotikum und sonst bekannt als Crystal Meth in der Drogendealer-Szene, außerhalb der Kitteldealer namens Apotheker oder Arzt. Fremdgefährdung ist also überall ein Problem. Der Polizei und den Strafbehörden ist das alles scheißegal, sie gucken hypnotisiert narkotisiert einfach weg. Update1: 03. Juni 2018 Das Recht auf Rausch ist also verboten, der Rausch mit Drogen. Aber was ist mit Lachgas beim Zahnarzt, der aber kein Facharzt für Anästhesie ist? Wußten Sie, daß Stickstoffdünger, also Metabolic Balance, Vitamine Mineralien für das Feld ist das nicht, sich umwandeln kann in Lachgas? Es kann den Folsäure-Haushalt im Körper stören und B12 - und das alles wollen Zahnärzte ohne Blutuntersuchung anwenden und nutzen es auch. Ganz schön mutig und hiermit Strafanzeige. Es ist auch eine dissoziative Rauschdroge. Es gilt nach ambulanten Operationen ein 24-stündiges Fahrverbot laut ADAC. Lachgas ist in derselben Klassifizierung wie Thiopental. Das ist eigentlich ein Tötungsmittel, Todesspritze-Narkotikum in den USA. Update2: 16. Oktober 2018 Raucher leiden bekanntlich an einer Atmungsstörung. Sie müssen sich ständig die Luft zum Atmen nehmen und können ohne Rauchergifte nicht leben. Sie hauen sich gerne die Hitze ins Maul. Andere leiden an einer Arteriosklerore im Gehirn, sei es durchs Rauchen, andere Drogen oder psychoaktive Substanzen und wollen sich mit dem Rauchen aufheizen. Perputuum Mobile quasi. Andere haben nur einen leicht schiefen Schädel, HWS, Schulternacken-Gürtel und können mit sanften Übungen und Kopfmassage oder sanftes Ziehen an den Ohren, wieder sofortige Heilung durchaus erleben, also normale Durchblutung. Ansonsten müssen Raucher Selbstzahler oft sein. Nichts da PKV. Denn Raucher miefen gerne alles zu, auch in Krankenhäusern, Krankenhausaufzügen, Stationsfluren wegen deren Bekleidung und Atmung und natürlich Patientenzimmer. Eingänge überhaupt werden gerne zugemieft. Sie sind gerne zugedröhnt, logisch, daß die sich so erhoffen, auch den Hauch von Narkosemittel reinzuziehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Drogenverbot der Vereinte Nationen aus dem Jahr 1988 im Jahr 1994 nochmals bestätigtZu berücksichtigen ist auch immer die Fremdgefährdung, sei es im Straßenverkehr, Skater, Fahrrad, Biker und Auto und sonst auch in Mietwohnungen und Häusern. Da Eigentümern relativ rasch sogar das Wohnungseigentum wegen Lebensgefahr, Gestank durch Junkies und Drogen, entzogen werden kann, ist also eine Gefahr für Leib und Leben und das Eigentum und die Unversehrtheit anderer immer gegenwärtig. http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1994/03/ls19940309_2bvl004392.html zum Beschluß des Zweiten Senats vom 9. März 1994 (...) 1. a) Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG. Ein "Recht auf Rausch", das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht. (...) 3. Soweit die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes Verhaltensweisen mit Strafe bedrohen, die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, verstoßen sie deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil der Gesetzgeber es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, durch das Absehen von Strafe (vgl. § 29 Abs. 5 BtMG) oder Strafverfolgung (vgl. §§ 153 ff. StPO, § 31a BtMG) einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen. In diesen Fällen werden die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen haben. (...) a4) Die von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe sowie das sich im Ratifizierungsverfahren befindliche Wiener Suchtstoffabkommen von 1988 begründeten die Verpflichtung der Vertragsstaaten, den unerlaubten Besitz und Gebrauch von und den Handel mit Drogen zu sanktionieren. Hiervon würden auch die Cannabisprodukte erfaßt. Auch das Schengener Zusatzübereinkommen verpflichte die Mitgliedstaaten zu strafrechtlichen Sanktionen gegen unerlaubten Rauschgifthandel, -besitz und -gebrauch, insbesondere auch bei Cannabisprodukten. Eine Legalisierung von weichen Drogen widerspräche daher internationalem Recht. Auszug-Ende Das Suchtstoff-Abkommen der Vereinte Nationen war sowieso ratizifiert worden ist und es herrscht sowieso laut 25 GG des Grundgesetz Anwendungspflicht, auch für Behörden laut 20 GG Absatz 3. Der Begriff "weiche Drogen" stammt eigentlich aus dem niederländischen Rechtsbereich, man kennt ja deren Coffee-Shops und Drogendealerei seit vielen Jahrzehnten besonders hier in Düsseldorf, auch vor Schulen in Düsseldorf. Rausch ist also kein Verfassungsrecht - aber Leute kiffen sich gerne einen ab und finden sich total cool - Eigenverletzung oder Willenlosigkeit ? https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/oeffrecht/dahm/vermat_dahm/vl_dahm/exkurs-selbstverschulden.pdf Der – praktisch eher selten vorkommende – Fall der Selbstverstümmelung erfüllt ohne Zweifel die Voraussetzungen des §52 Abs.1 SGBV. Hier ist das Handeln gerade auf die Herbeiführung des Gesundheitsschadens gerichtet. (...) Ebenso bleibt auch häufig in den Fällen einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit Auszug-Ende Die Problematik ist, das Zeugs kriecht in andere Wohnungen Fenster, Treppenhaus, Lüftungsanlagen, Lüftungsschächte, Abflüsse, Aufzug, mal Hallo sagen ... oder es kommt durch die Steckdose https://www.hochdrei-immobilien.de/neuigkeiten/informelles/unangenehme-gerueche-im-haus-was-tun-wenn-es-beim-nachbar-uebel-riecht.html (...) Junkies hören nicht aufSie hören nicht auf, genauso wie die Raucher, egal ob da angekokelte Zehen auf der Packung zu sehen sind, die rauchen weiter, grillen sich schwarz einen ab, als ob schwarze Zehen, Nekrose, deren höchstes Ziel ist. Es ist klar, daß von denen aus eine massive Eigengefährdung, teilweise absichtliche Selbstverstümmlung vorhanden ist, aber auch eine solche schlimme gehirnmäßige Umnachtung, daß die wie Volldeppen sich ständig einen abnuckeln müssen, und jeder Schaden an sich und anderen ist ihnen scheißegal. Hauptsache Stengel in den Mund und lutschen lutschen lutschen oder eine Tüte haschen. Erlaubt ist das alles wirklich nicht. Der Staat gefährdet wegen ständigem Nichthandelns nicht nur Suchtkranke, sondern auch das Umfeld, egal ob Tier, Pflanzen, Gewässer, Natur und Menschen allgemein. Wie narkotisiert schaut der Staat zu und greift nicht ein. Wohnungseigentümer auch nicht und so scheint es so zu sein, daß die Raucher und Junkies und Tablettensüchtige anscheinend sogar massiv aggressive Beschaffungskriminelle auch noch sind. Hauptsache ran an Drogen. Lesetipps: Update1 Dumme Raucher - der ständige Maulfick der unfreiwilligen Ungefickten - rauchende Kleinkinder Update1: 03. Juni 2018, 12.30 UhrLachgas - das Rauschmittel - das nicht-Narkoseärzte nicht wirklich ernst nehmen - Patienten und Umwelt schädigen könnenBlutuntersuchung? Fehlanzeige? Drogen-Tests? Fehlanzeige? Psychopharmaka-Test - die sind drogenidentisch - alle sind übrigens Betäubungsmitteil - Fehlanzeige? Untersucht ein Zahnarzt darauf, bevor er oder seine Praxishelferinnen Anästhesist spielen? Hier ein Auszug aus einer Zahnarzt-Webseite, der seinen Dr. Titel falsch führt und auch sonst als Abzocker gilt und dann auch noch Klimaanlagen-Abluft direkt aus dem Fenster in Hochparterre auf die Wiese parallel laufen läßt, ohne Filteranlagen. Wohnhaus. Grundwasserschutzgebiet, Praxisraum mit Röntgen. Er wendet Lachgas übrigens an. Ohne Blutuntersuchungen und ohne EEG. http://www.drloewe.info/lachgassedierung/ Angst vor dem Zahnarzt – Lachgas bei der Behandlung schafft AbhilfeDer Gang zum Zahnarzt fällt Ihnen schwer oder Sie weichen dem längst überfälligen Termin immer wieder aus? Für Angstpatienten bieten wir spezielle Methoden, um Ihre Behandlung so schonend und schmerzfrei wie möglich zu gestalten. Sowohl großen als auch kleinen Besuchern unserer Praxis ermöglichen wir daher eine Behandlung mittels Lachgas. Eine sogenannte Lachgassedierung ist besonders schonend und sanft, darüber hinaus gilt sie als vollkommen ungefährlich. Anders als bei Narkosebehandlungen bleiben Patienten während der Behandlung bei Bewusstsein und ansprechbar und sind nach der Beendigung wieder vollkommen nüchtern und fahrtüchtig. Auszug-Ende Fahrfit? Nüchtern? Woher will der Mann das wissen? Drogentest gemacht, Narkotikatest gemacht, Bluttest gemacht? Urintest gemacht, EEG? Nein natürlich nicht. Lachgas - was schreiben andere Lachgas - ernsthaft betrachtet - Spektrum der Wissenschafthttps://www.spektrum.de/news/lachgas-ernsthaft.../340874 https://www.drogenberatung-wolfsburg.de/information/psychoaktive-substanzen/lachgas Lachgas (N₂O = Distickstoffmonoxid), ist ein farb- und geruchloses, leicht süßlich schmeckendes Gas. Bei unsachgemäßer Herstellung von Lachgas können jedoch giftige Nebenprodukte wie Kohlenmonoxid, Stickoxide, Amoniak und Salpetersäure entstehen. (...) Lachgas untersteht zwar nicht dem Betäubungsmittelgesetz, aber seit August 1999 dem Arzneimittelgesetz. Der Verkauf und die Abgabe zu arzneimittelfremden Zwecken ist daher strafbar. Auszug-Ende https://de.wikipedia.org/wiki/Distickstoffmonoxid Seit dem Jahre 1868 wird Lachgas als Anästhetikum zur Durchführung klinischer Operationen eingesetzt.[10] (...) Stickstoffdünger wird unter bestimmten Bedingungen in Distickstoffmonoxid umgewandelt. Dabei wird normalerweise N2O im Boden enzymatisch abgebaut. (...) Unter Anwendung von N2O kann es zur Störung der Wirkung von Vitamin B12 und Folsäure kommen und damit zu den Folgen einer perniziösen Anämie. Auch besteht durch Anwendung bei Patienten mit schweren Störungen der Herzmuskelfunktion die Gefahr von unerwünschten Wirkungen auf das Herz- und Blutgefäßsystem. Zudem kann Lachgas den pulmonalen Gefäßwiderstand steigern.[22] Um eine wirkungsvolle Konzentration von 70 % zu erreichen, muss es zusammen mit reinem Sauerstoff verabreicht werden (...) n der Drogenszene findet Lachgas wegen seiner dissoziativen Wirkung und der leichten Verfügbarkeit Verwendung. Der Rausch dauert etwa 30 Sekunden bis 3 Minuten an. Es kommt zu dissoziativen Effekten, starker Veränderung der Geräuschwahrnehmung (Echo, Verzerrung), Kribbeln in den Gliedmaßen, Entspannung der Muskeln und starkem Wohlempfinden, mitunter auch Euphorie. Bei häufigem Konsum besteht die Gefahr des Vitamin-B12-Mangels. Wiederholt kam es bei dieser Anwendung auch zu Todesfällen (siehe Abschnitt Gefahren).[24] (...) Bei der Verwendung von großen Gasflaschen in geschlossenen Räumen besteht Erstickungsgefahr. Lachgas ist brandfördernd (Vergleiche: Glimmspanprobe). Besondere Gefahren bestehen beim Gebrauch als Droge: Inhaliert man Lachgas pur – z. B. aus abgefüllten Ballons –, können als Folgen Dysphorie, Verwirrtheit, Übelkeit, Kopfschmerzen, Schluckauf und Blutdruckabfall auftreten. Bei hohen Mengen kommt es zu einer Unterversorgung mit Sauerstoff (Hypoxämie) in deren Folge Kreislaufstillstand, Hirnschäden und der Tod möglich sind.[30] Falls Lachgas direkt aus dem Gasbehälter eingeatmet wird, kann es zu Erfrierungserscheinungen an Lippen, Kehlkopf und Bronchien aufgrund der Verdunstungskälte des unter Druck verflüssigten Gases kommen. Es besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr durch Stürze beim Verlust des Bewusstseins. Auszug-Ende https://www.adac.de/_mmm/pdf/vm_medikamente_im_strassenverkehr_flyer_0513_48788.pdf Seite 11 des Flyers ![]() Auszug Lesetipps: Update3 Bochum BG Klinik Bergmannsheil : Ärzte sind oft Propofol Junkies & Depressive Update2: 16. Oktober 2018, 05.15 UhrRaucher sind gerne Selbstzahler - Behandlungsbezahlungen ohne VersicherungsleistungFalls Raucher tatsächlich gerne aus Verbrechensgründen rauchen, also nicht organisch oder knochenmäßig krank sind, hormonell gestört sind sowieso alle, weil das Rauchen dem Körper automatisch wichtige Vitamine-Mineralien-Hormone fehlen. Das gehört zur Allgemeinbildung und ist bekannt. Das heißt, derartige Störungen sind selbstverschuldet in vielen Fällen. Krankenkassen müssen dann nicht bezahlen, falls es zu einer durchs Rauchen oder Drogen oder Alkoholismus verursachten Erkrankung oder Unfall bezahlen, entscheiden aber in den verschiedenen Fällen individuell - jedes Mal erneut. Nichtraucher sind grundsätzlich Opfer durch Raucher und Junkies und Alkies. Man muß auch davon ausgehen, daß sämtliche Lachgas-Ärzte, Zahnärzte, die KEINERLEI Drogentests, Narkotika-Tests vor Lachgas-Behandlungen machen, inklusive Blutstatus, EKG etc. grundsätzlich die Patienten verunfallen. Zu viele sind Opfer von Drogen und Psychopharmaka, die sowieso in das Betäubungsmittelgesetz fallen und Narkotika nur sind, mehr nicht. Heilmittel sind es nicht. Außerdem sind Lachgas-Ärzte keine Anästhesie-Fachärzte, überprüfen weder EEG, noch EKG, noch einen Bluttest danach und bieten KEINERLEI Hämo-Perfusion an. Die Blutwäsche filtert Drogen aus dem Körper, auch Psychopharmaka. Zahnärzte haben übrigens oft keinerlei Heil-Interesse, sondern sie tünchen nur über, ohne in Wahrheit Infektionen zu heilen oder Schutzimpfungen anzubieten. https://dejure.org/gesetze/SGB_V/52.html § 52 |