Sozialhilfe & ALG2 - Die Wahrheit : Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org Journalistin : Conny Craemer Veröffentlicht am : 23. Sep. 2014., 09:37:32 Stunden aktuelle Leserzahl : 4004 |
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Sie kennen es, wenn Sie Sozialhilfe oder ALG2 beziehen. Das Jobcenter hintergeht Sie, ist knauserig, verliert ständig Akten & Anträge, zahlt gesetzlich-garantierte Leistungen doch nicht aus, hat etwaig noch nicht einmal eine Zulassung per Kommunalträger-Zulassungsverordnung und meutert dann auch noch gegen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da hilft es auch dem Sozialhilfeempfänger nicht, dass nun ständig die Frisur der Bundesverteidigungsministerin von der Leyen sitzt, aber das Gesetz beim Jobcenter Personal und auch beim Personal der Sozialhilfe nicht sitzt und diese noch immer nicht im Knast einsitzen. Die Wahrheit ist nämlich anders, als das Jobcenter erfindet. Achtung Intelligence erklärt's und beweist es und was das BMAS wirklich veröffentlicht. Sanktionen gibt es eigentlich nicht.
Städte hintergehen Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das SGB II § 6a hat es im Gesetz stehen. Die Kommunalträgerzulassungsverordnung. Wer in dieser Ordnung und Liste nicht drin steht, darf kein eigenständiges Jobcenter führen, das über die Stadt abrechnet.
Düsseldorf darf kein Jobcenter eigentlich haben, Neuss auch nicht, München auch nicht, Köln auch nicht. Dort muss das Jobcenter dann in Wahrheit die Bundesagentur für Arbeit sein und ist also Bundesebene - also nicht städtisch. Doch die Städte wollen es nicht wahrhaben. Sie wollen auch ihr eigenes Ding und Hartz IV. Und das, obwohl es Bundesbudget und komplett Arbeitsamt offiziell wäre. Die Städte und die Stadtkämmerer können es also nicht. Sie wollen gönnerisch Almosen verteilen, aber dann beherrscht das Personal leider nichts.
Mehr als Karneval ist in Düsseldorf nicht drin oder unsinnige Stadtkonzepte und gegenseitige Korruption oder so. Hauptsache die Stadtbosse, die Bürgermeister der Stadt Düsseldorf bezeichnen sich als Vorstand, undn sind Angeber. Einmal so groß sein wie Berlin, das übrigens auch kein Jobcenter haben darf ... Bei der ex-Bundesministerin für Arbeit und Soziales mußte doch auch nur die Frisur sitzen, aber sonst so gar nichts.
Düsseldorf war eh immer korrupt und der neue hat 'ne bedenkliche Vita
In USA studiert, bei ENRON auch gearbeitet, Ruhrgas auch und für die DDR Volkskammer gearbeitet und davor in Washington studiert. Das hört sich in alten ARD-Doku-Kreisen eher nach einem CIA-Klon an. Cheney-Marionette von einst oder wie? Der ist der neue Oberbürgermeister von Düsseldorf.
https://www.duesseldorf.de/rathaus/rat/ob_bm/index.shtml
Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD)![]() (* 26. Oktober 1963 in Ellwangen/Jagst)
Studium der Rechts- und Politikwissenschaften in Freiburg, Genf und Washington D.C. 1988 Master of Arts in Government, Georgetown University, Washington D.C. 1990 erste juristische Staatsprüfung, Freiburg. 1992 Master in Public Administration, John F. Kennedy School of Government, Harvard University, Cambridge MA. 1994 große juristische Staatsprüfung, Berlin. Dezernatsbereich: Büro Oberbürgermeister · Bürgerservice · Beschwerdemanagement · Förderung des Ehrenamtes · Internationale Angelegenheiten und Städtepartnerschaften · Regionale Zusammenarbeit · Angelegenheiten der politischen Gremien · Protokollarische Angelegenheiten und Repräsentation · Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern · Amt für Kommunikation · Wirtschaftsförderungsamt · Bezirksverwaltungsstellen. Dienstanschrift: Marktplatz 1, 40200 Düsseldorf
Immerhin der Mann ist Rechtsanwalt, kann also aus Erfahrung gesprochen nix und ist nur ein arroganter Depp. Robe haben, aber doch nichts können. Der weiß bestimmt auch nicht, dass Richter eigenhändig unterschreiben müssen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Die Wahrheit
Sanktionen gibt es eigentlich gar nicht!
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/sozialhilfe.html
SozialhilfeWer in der Bundesrepublik in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können.
Wer in der Bundesrepublik in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können. Wer dies nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, erhält Sozialhilfe. Sie ist eine Hilfe der Gemeinschaft für Jeden, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann. Sozialhilfe ist kein Almosen für die betroffenen Menschen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Sie soll ihn aber auch in die Lage versetzen, sein Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten. Deshalb haben die Regelungen zur Stärkung dieser Selbsthilfe besondere Bedeutung. Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Notlage selbst verursacht worden ist oder nicht. Auf fast alle Leistungen der Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch. Wer in Not geraten ist erhält individuelle Hilfe, bei der die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Sozialhilfe kann als persönliche Hilfe, als Geldleistung oder als Sachleistung erteilt werden. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit soll das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zweite Buch Sozialgesetzbuch SGB II (sog. Hartz IV-Gesetz) beitragen. Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Nunmehr erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben, Zugang zu den gleichen Leistungen und werden nach denselben Regeln unterstützt: aus einer Hand und unter einem Dach. Bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen über 65 Jahre können weiterhin Sozialhilfe erhalten, d.h. insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.
Auszug-Ende
Das Jobcenter ist nicht beim Arbeitsamt in Düsseldorf - teilweise schon, das ist abhängig von der Postleitzahl. Aber es ist dann so was wie ein Untermieter.An aktiver Jobvermittlung ist das Jobcenter nicht interessiert. Es hat keine aktiven Arbeitsvermittler, die tatsächlich auf hohem Niveau wie echte Personaler sind. Know-How ist da nicht vorhanden - also heißt es jedenfalls. Das macht immer nur der Computer, heißt es.
Das SGB XII schreibt gesetzlich was Anderes vor, als es vom BMAS veröffentlicht steht. Das ist in Wahrheit altersunabhängig. In loser Bearbeitungsfolge will das Achtung Intelligence noch ergänzen. Wer nicht arbeitslos ist, gehört oft nämlich ins SGB XII. Juristisch ist es eigentlich egal, welcher Sozialträger zahlt, weil die intern miteinander im Sozialrecht verrechnen müssen.
Menschenwürde ? Ist Gesetz - gibt es nicht in Realität beim Jobcenter
Per SGB X 115 i.V.m SGB IV 17 muss ein jeder Sozialträger, also auch das Jobcenter das Gehalt voll bezahlen, wenn der Arbeitgeber des Sozialhilfempfänger ("Kunde" wird man genannt") nicht bezahlt.
Das macht das Jobcenter mit seinem ALG2 nicht, das Arbeitsamt empfiehlt dagegen, man solle doch kündigen, auch wenn man ungekündigt ist und das Unternehmen nicht insolvent ist und die anderen Sozialträger wie Krankenkasse zahlt auch nicht als Ersatzarbeitgeber. Das betrifft auch entgangene Lohnfortzahlung im AU-Fall, erklärt die Techniker Krankenkasse auf seinen juristischen Fachseiten Lexsoft. Das Gehalt bzw. die Lohnfortzalung muß sogar die GKV bezahlen, darauf darf der Versicherte nicht je verzichten. Aber stattdessen verzichten die Sozialträger darauf, den Versicherten und Gehaltlosen zu bezahlen.
Beamtenrecht bricht Privatrecht
Und so beziehen Personen, denen zum Beispiel 4.500 Bruttogehalt im Monat, 13 x im Jahr zustehen täten, nur 391 Euro ALG2 plus Miete, weil der Chef nicht bezahlt. Per 1. SGB 32 darf das ein Unternehmen.
Privatrechtliche Verträge, die gegen das Sozialgesetzbuch verstoßen sind automatisch null und nichtig. Man wird Bundesbedienstete - doch der Staat leistet keinen Ersatz. Und das obwohl in der SGB IV 17 exra auf das Steuerrecht hingewiesen wird. Lohnsteuerkarte heißt das also.
Den ALG2-Mitarbeitern ist das egal, dem Sozialgericht Düsseldorf auch, Essen hat bisher auch versagt. Gesetze wollen die nicht wahrhaben. "Abstrus, noch nie gehört". Lesen und Jura kennen die nicht, Gesetzbücher verstehen die nicht, wollen die auch nicht. Endlich mal selber eine Gewalt sein - zur Not angeblich mit Einbruch bei den Opfern zu Hause. Die brechen also als Beamte das Privatrecht, anstatt einen zu beamten oder je nach Job per BAT zu bezahlen. TVÖD.
Niemand will Gesetze wahrhaben, das Jobcenter gibt es je nach Stadt sowieso in echt nicht. Der Polizei ist das ganz egal, für die ist immer alles wirr, der Rente ist auch alles egal, der Staatsanwaltschaft auch. Die leben immer nur nach ihrer eigenen persönlich ausgedachten Ordnung. Und verwechseln die Ordnung des Jobs mit ihrer Privatwohnung, die sie sich nach frei nach eigenem Geschmack einrichten dürfen.
Und was noch?
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