Gesundheit ein Krankenhaus darf nicht auf GKV-Karte ambulant abrechnen zu normalen Praxiszeiten AUSSER der Patient wird stationaer aufgenommen

Quelle : Achtung Intelligence www.achtung-intelligence.org
Journalistin : Conny Crämer
Veröffentlicht am : 12. Oct. 2021., 15:34:13 Stunden

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Conny Crämer's Info
Das ist auch in Abrechnungsleitfäden der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden. Deren Chef-Etage ist die Bundesvereinigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Auch wenn ein Vertragsarzt im Krankenhaus ambulant anfängt, so wie der Patient auf Station kommt, ist es keine ambulante Kassenleistung mehr. Etliche Krankenhäuser verweigern auch in Praxiszeiten die Notfallhilfe, das betrifft die, die keinen anderen Facharzt in der Nähe bei sich haben. Notfälle darf aber kein Arzt laut (Muster) Berufsordnung der Bundesärztekammer verweigern, denn sonst kann der wegen Unzuverlässigkeit die Approbation entzogen bekommen. https://www.bundesaerztekammer.de/recht/berufsrecht/muster-berufsordnung-aerzte/muster-berufsordnung/ Eigentlich gibt es die KV eh nicht, die GKVen auch nicht und die PKV auch nicht, ein Arzt darf gar nicht nach SGB5 und 7 unterscheiden, ob Unfall oder was auch immer und dann mit wem auch immer abrechnen. Er untersteht der Schweigepflicht und keinem Schnackclub mit der Versicherung, was die aber tun. Pfui.

https://www.kvno.de/fileadmin/shared/pdf/online/honorar/hvm/hvv1002.pdf


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